GOÄ 4402: HBc-Antikörper (IgM) korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4402
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBc-Antigen (IgM)
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,46 € 1,1x
Höchstsatz 26,52 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4402

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBc-Antigen (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4402 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Spezial-Laboruntersuchungen. Im Zentrum steht der quantitative oder qualitative Nachweis von Immunglobulin M (IgM) gegen das Hepatitis-B-Core-Antigen (HBc-Ag). Diese Analyse erfolgt mittels eines modernen Ligandenassays, wie beispielsweise dem ELISA- oder CLIA-Verfahren.

Die Leistungsbeschreibung schließt eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve explizit ein. Ein zusätzlicher Ansatz dieser vorbereitenden oder absichernden Laborschritte ist daher nicht zulässig. Die Angabe des konkreten Parameters auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 4402 in der Praxis: Diagnostik der akuten Hepatitis B

In der täglichen Praxis dient die Bestimmung der HBc-IgM-Antikörper primär der Differenzierung zwischen einer akuten und einer chronischen Hepatitis-B-Infektion. Da diese Antikörper in der Frühphase der Infektion auftreten und meist nach wenigen Monaten wieder verschwinden, stellen sie einen sensiblen Marker für frische Infektionen dar. Auch bei unklaren Leberwerterhöhungen ist dieser Parameter ein unverzichtbarer Bestandteil des diagnostischen Pfades.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf eine akute Reaktivierung einer bestehenden chronischen Hepatitis B. In solchen klinischen Szenarien liefert der Titerwert entscheidende Hinweise für das therapeutische Management. Die Abgrenzung zu anderen Hepatitis-Markern wie HBsAg oder Anti-HBs ist für die vollständige Befundinterpretation essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4402

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Virushepatitis

Ein Patient stellt sich mit Ikterus, Abgeschlagenheit und stark erhöhten Transaminasen in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer frischen Hepatitis-B-Infektion veranlasst die Praxis die Bestimmung von HBc-IgM-Antikörpern. Neben der klinischen Untersuchung wird die Laboranalyse nach GOÄ-Ziffer 4402 korrekt abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Differenzierung bei bekanntem HBsAg-Trägerstatus

Bei einer Patientin mit bekanntem HBsAg-Trägerstatus kommt es zu einem plötzlichen, unerwarteten Anstieg der Leberenzyme. Um eine akute Reaktivierung von einem superinfizierten Geschehen abzugrenzen, erfolgt die Bestimmung der HBc-IgM-Antikörper. Die Abrechnung der GOÄ 4402 ist hierbei durch die Verlaufsdiagnostik medizinisch vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 3: Abklärung nach Nadelstichverletzung

Nach einer beruflichen Nadelstichverletzung wird beim betroffenen Mitarbeiter ein umfassendes Hepatitis-Profil angefordert. Im Rahmen der serologischen Abklärung wird auch der HBc-IgM-Status bestimmt, um den Ausgangsstatus zu dokumentieren. Die Leistung wird regelkonform unter Angabe des Parameters mit der Ziffer 4402 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4402: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4402 ist das Missachten von Ausschlussziffern. Insbesondere die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 437 führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass diese Ziffern am selben Behandlungstag nicht kombiniert werden.

Achtung: Die Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung wird oft vergessen. Fehlt die Bezeichnung "HBc-IgM" oder ein vergleichbarer klarer Hinweis, kann dies zum vollständigen Honorarverlust für diese Position führen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer für denselben Untersuchungstag, wenn vermeintlich unterschiedliche Testkits verwendet wurden. Die Leistungslegende deckt eventuelle Doppelbestimmungen bereits vollständig ab, weshalb eine mehrfache Ansetzung unzulässig ist.

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Dokumentation der GOÄ 4402: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung nach der GOÄ. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme sowie das detaillierte Laborergebnis dokumentiert sein. Auch die klinische Symptomatik, die den Verdacht begründet, sollte klar aus der Dokumentation hervorgehen.

Dokumentation: Verdacht auf akute Hepatitis B bei unklarem Ikterus. Blutentnahme am 15.10. um 09:00 Uhr. Laborbefund: HBc-IgM-Antikörper positiv (Ligandenassay). Befundkopie in der Akte hinterlegt.

Für die Abrechnung ist es ratsam, das verwendete Analyseverfahren (z. B. ELISA) kurz in den internen Systemen zu vermerken. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

GOÄ 4402: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4402 gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und unterliegt dem dortigen Gebührenrahmen. Eine Überschreitung des 1,15-fachen Regelsatzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse, beispielsweise bei lipämischen oder hämolytischen Seren.

Tipp: Verwenden Sie bei der Steigerung präzise medizinische Begründungen wie "Erhöhter Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung durch stark ikterisches Serum", um Rückfragen der Kostenträger zu minimieren.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4402 selten isoliert angefordert. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen weitere Hepatitis-Marker wie die Bestimmung von HBsAg (GOÄ 4400) oder Anti-HBs (GOÄ 4401). Auch die Bestimmung der Leberenzyme wie ALT (GOÄ 3581) und AST (GOÄ 3582) ist am selben Tag zulässig und medizinisch sinnvoll, sofern die Abrechnungsausschlüsse beachtet werden.

Ziffer 4402 in der neuen GOÄ

Der Nachweis von Anti-HBc mittels Ligandenassay läuft künftig unter der neuen Nummer 11584 — „Hepatitis-B-Virus, HBc-Antigen, IA Antikörpernachweis; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay". Der Festpreis beträgt 13,51 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 23,46 €). Die neue Legende differenziert keine Immunglobulinklasse; eine Anti-HBc-IgM-Spezifität muss daher aus dem Befundtext hervorgehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4402

Die GOÄ-Ziffer 4402 wird für die Bestimmung von HBc-IgM-Antikörpern mittels Ligandenassay berechnet. Dies ist insbesondere bei Verdacht auf eine akute Hepatitis-B-Infektion oder bei der Abklärung einer Reaktivierung medizinisch indiziert.
Die GOÄ-Ziffer 4402 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborbestimmungen desselben Untersuchungstages auf Überschneidungen zu prüfen.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4402 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 23,46 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 20,40 Euro.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ muss der konkret untersuchte Parameter auf der Liquidation explizit genannt werden. Im Fall der Ziffer 4402 ist dies die Bezeichnung 'HBc-Antigen (IgM)' oder 'Anti-HBc-IgM'.
Ja, die Bestimmung kann auch bei chronischen Verläufen sinnvoll sein, um eine akute Reaktivierung der Hepatitis B abzugrenzen. In der Regel dient sie jedoch primär dem Nachweis einer frischen, akuten Infektion.
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