GOÄ 4403: HBe-Antigen (IgM) korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4403
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBe-Antigen (IgM)
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,46 € 1,1x
Höchstsatz 26,52 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4403

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBe-Antigen (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4403 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese Methode dient dem hochsensitiven Nachweis spezifischer Proteine oder Antikörper im Serum des Patienten. Die Ziffer umfasst explizit auch eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.

Im klinischen Alltag ist die exakte Zuordnung der erbrachten Laborparameter essenziell. Da die Leistungsbeschreibung die Angabe der untersuchten Parameter auf der Rechnung vorschreibt, muss die Dokumentation lückenlos erfolgen. Die Ziffer ist dem Abschnitt M III (Speziallabor) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 4403 in der Praxis: Diagnostik der Hepatitis-B-Aktivität

Die Bestimmung des HBe-Antigens beziehungsweise der entsprechenden IgM-Antikörper ist ein zentraler Baustein in der Hepatitis-B-Diagnostik. Sie kommt primär dann zum Einsatz, wenn der Replikationsstatus des Virus bestimmt werden soll. Dies ist entscheidend für die Einschätzung der Infektiosität und für die Therapieentscheidung bei chronischen Verläufen.

Typische Indikationen umfassen die Abklärung unklarer Leberwerterhöhungen sowie das Monitoring unter antiviraler Therapie. Auch im Rahmen von Nadelstichverletzungen oder nach Risikokontakten ist diese Bestimmung Teil des diagnostischen Standardprogramms. Die Abgrenzung zu anderen Hepatitis-Seromarkern muss dabei stets präzise erfolgen.

Tipp: Bei der Anforderung von Hepatitis-Profilen sollte stets geprüft werden, ob alle Einzelparameter die Kriterien der medizinischen Notwendigkeit erfüllen, um spätere Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4403

Fallbeispiel 1: Abklärung einer akuten Hepatitis

Ein Patient stellt sich mit Ikterus und stark erhöhten Transaminasen in der Praxis vor. Zum Ausschluss beziehungsweise Nachweis einer akuten Hepatitis B wird ein umfassendes Laborprofil angefordert. Neben HBsAg wird auch das HBe-Antigen (IgM) mittels Ligandenassay bestimmt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4403 für die Bestimmung des HBe-Antigens. Da keine Ausschlussziffern zeitgleich erbracht wurden, ist die Abrechnung zum Regelhöchstsatz von 1,15-fach vollkommen unstrittig.

Fallbeispiel 2: Therapiekontrolle bei chronischer Hepatitis B

Bei einer Patientin unter antiviraler Therapie soll der Erfolg der Behandlung kontrolliert werden. Hierzu wird die Viruslast sowie der Serostatus bezüglich des HBe-Antigens erhoben, um eine eventuelle Serokonversion nachzuweisen.

Die Bestimmung des HBe-Antigens (IgM) wird über die GOÄ-Ziffer 4403 liquidiert. Die medizinische Begründung ergibt sich direkt aus der Notwendigkeit der Verlaufs- und Therapiekontrolle der chronischen Infektion.

Fallbeispiel 3: Postexpositionsprophylaxe nach Nadelstichverletzung

Eine medizinische Fachangestellte hat sich an einer Kanüle verletzt, deren Vorbenutzer als HBV-positiv bekannt ist. Zur Festlegung des weiteren Vorgehens wird umgehend der serologische Status der betroffenen Person und der Indexperson bestimmt.

Für die Bestimmung des HBe-Antigens (IgM) bei der Indexperson wird die GOÄ-Ziffer 4403 herangezogen. Die zeitnahe Durchführung ist für das Risikomanagement essenziell und rechtfertigt die sofortige Laboranforderung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4403: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4403 ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer 4403 darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 437 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen automatisiert und kürzen die Rechnungen entsprechend.

Ein weiterer Kritikpunkt von Prüfstellen ist die unvollständige Rechnungslegung. Der offizielle Leistungstext verlangt zwingend, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation angegeben werden. Fehlt die konkrete Bezeichnung HBe-Antigen (IgM), gilt die Leistung formal als nicht ordnungsgemäß abgerechnet.

Achtung: Die bloße Angabe der Ziffernnummer ohne den spezifischen Text des Parameters führt regelmäßig zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Erstattung durch die Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ 4403: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch das konkrete Laborergebnis unverzüglich und dauerhaft hinterlegt werden. Dies schützt die Praxis bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Rückfragen der Kostenträger.

Zusätzlich sollte das verwendete Testverfahren (Ligandenassay) sowie die Chargennummer des Reagenzien-Kits dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der forensischen Absicherung, sondern auch dem internen Qualitätsmanagement der Arztpraxis.

Dokumentationsbeispiel:

Indikation: Verdacht auf akute HBV-Infektion bei unklarem Ikterus. Blutentnahme erfolgt. Bestimmung von HBe-Antigen (IgM) mittels Ligandenassay (Ziffer 4403). Befund: Negativ. Chargennummer Reagenz: HBV-98765.

GOÄ 4403: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist im Bereich des Speziallabors nur in seltenen, gut begründeten Einzelfällen möglich. Relevante Gründe für eine Faktorerhöhung können ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand oder schwierige Probenaufbereitungen sein, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren.

Die Begründung muss patientenbezogen, verständlich und für den medizinischen Laien nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden. Pauschale Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von den Erstattungsstellen in der Regel nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 4403 wird häufig im Rahmen eines kompletten Hepatitis-Profils mit anderen labordiagnostischen Ziffern kombiniert. Typische Partnerziffern sind weitere Bestimmungen aus dem Abschnitt M III, wie etwa die Ziffern für HBsAg oder Anti-HBc. Dabei ist stets darauf zu achten, dass keine gegenseitigen Ausschlusskriterien verletzt werden.

Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von Leistungen, die denselben diagnostischen Zielbereich mit einfacheren Methoden abdecken. Die Koordination der Laboranforderungen sollte daher bereits im Praxis-EDV-System durch entsprechende Plausibilitätsprüfungen hinterlegt sein.

Ziffer 4403 in der neuen GOÄ

Anti-HBe wird in der neuen GOÄ als Nummer 11585 geführt — „Hepatitis-B-Virus, HBe-Antigen, IA Antikörpernachweis; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay". Festpreis: 15,93 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 23,46 €). Zu beachten: 11585 ist der Antikörpernachweis (Anti-HBe), nicht zu verwechseln mit dem HBe-Antigen-Nachweis. Die IgM-Differenzierung ist im Entwurf nicht vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4403

Die Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4403 kostet im einfachen Gebührensatz 20,40 Euro. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach beträgt die Gebühr 23,46 Euro, während der Höchstsatz von 1,3-fach bei 26,52 Euro liegt.
Die GOÄ-Ziffer 4403 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Diese Ausschlussregelung ist bei der Erstellung der Liquidation zwingend zu beachten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Die Untersuchung ist bei Verdacht auf eine akute oder chronisch aktive Hepatitis-B-Infektion indiziert. Sie dient der Beurteilung der Virusreplikation und der Infektiosität des Patienten.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation explizit angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe kann zur Beanstandung durch Kostenträger führen.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Dies erfordert jedoch eine nachvollziehbare schriftliche Begründung auf der medizinischen Besonderheiten auf der Rechnung.`
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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