GOÄ 4404: Antikörper-Ligandenassay korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4404
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,46 € 1,1x
Höchstsatz 26,52 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4404

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand

Die GOÄ-Ziffer 4404 beschreibt die quantitative oder qualitative Bestimmung von Antikörpern unter Verwendung von Ligandenassays. Zu diesen modernen Verfahren gehören unter anderem der Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA), der Radioimmunoassay (RIA) sowie Chemilumineszenz-Immunoassays (CLIA). Diese Methoden zeichnen sich durch eine hohe Sensitivität und Spezifität aus.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen. Zudem verlangt die Leistungsbeschreibung explizit, dass die untersuchten Parameter auf der Rechnung einzeln aufgeführt werden müssen.

GOÄ 4404 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4404 breite Anwendung in verschiedenen medizinischen Fachbereichen. Ein Hauptanwendungsgebiet ist die Infektionsserologie, bei der spezifische Immunglobuline (IgG, IgM oder IgA) gegen Erreger wie Borrelien, das Epstein-Barr-Virus oder SARS-CoV-2 nachgewiesen werden. Dies ermöglicht die Abklärung akuter oder abgelaufener Infektionen.

Ein weiteres wichtiges Feld ist die Diagnostik von Autoimmunerkrankungen. Hierbei werden Autoantikörper bestimmt, die sich gegen körpereigenes Gewebe richten. Typische Beispiele sind die Bestimmung von Schilddrüsen-Antikörpern bei Verdacht auf eine Autoimmunthyreoiditis oder von Transglutaminase-Antikörpern bei Verdacht auf Zöliakie.

Die Abgrenzung zu einfacheren labormedizinischen Verfahren ist essenziell. Die Ziffer 4404 darf nur dann herangezogen werden, wenn tatsächlich ein Ligandenassay oder ein Verfahren mit vergleichbarem methodischen Aufwand zum Einsatz kommt. Einfachere Schnelltests oder Agglutinationstests fallen unter andere Gebührenordnungsziffern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4404

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Hashimoto-Thyreoiditis

Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit und Gewichtszunahme vor. Zum Ausschluss einer autoimmunen Schilddrüsenerkrankung veranlasst der Arzt die Bestimmung der Schilddrüsen-Peroxidase-Antikörper (Anti-TPO) im Serum mittels ELISA. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach der GOÄ-Ziffer 4404 unter Angabe des Parameters "Anti-TPO".

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Lyme-Borreliose

Nach einem Zeckenbiss und dem Auftreten unspezifischer Gelenkschmerzen soll eine Borrelien-Infektion abgeklärt werden. Das Labor führt eine Bestimmung von Borrelien-IgG- und IgM-Antikörpern mittels eines Ligandenassays durch. Da es sich um zwei getrennte Parameter handelt, kann die GOÄ-Ziffer 4404 zweimal auf der Liquidation ausgewiesen werden.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei Verdacht auf Zöliakie

Bei anhaltenden Magen-Darm-Beschwerden wird die Bestimmung von Gewebe-Transglutaminase-Antikörpern (tTG-IgA) veranlasst. Die Analyse erfolgt über einen hochspezifischen ELISA-Test. Die Abrechnung dieses Parameters erfolgt regelkonform über die GOÄ-Ziffer 4404.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4404: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Versäumnis, den konkreten untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen weisen Rechnungen ohne diese Spezifikation regelmäßig zurück. Die bloße Nennung der Ziffernnummer reicht für eine Erstattung nicht aus.

Zudem muss der strikte Ausschluss bezüglich der Ziffer 437 beachtet werden. Diese Ziffer, welche Zuschläge für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen regelt, darf nicht in Kombination mit der GOÄ 4404 abgerechnet werden. Ein Verstoß führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Kürzung.

Achtung: Die mehrfache Abrechnung der GOÄ 4404 für denselben Parameter zur Absicherung des Ergebnisses (Doppelbestimmung) ist unzulässig. Solche qualitätssichernden Maßnahmen sind mit dem einfachen Gebührensatz bereits vollständig abgegolten.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4404: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das angewandte Testverfahren sowie das konkrete Laborergebnis detailliert festgehalten werden. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Besonders wichtig ist die Archivierung der originalen Laborbefunde inklusive der Referenzbereiche. Sollte ein externer Labordienstleister beauftragt werden, müssen die entsprechenden Überweisungsdokumente und die eingehenden Befundberichte deckungsgleich in der elektronischen Akte hinterlegt sein.

Dokumentation: Verdacht auf Lyme-Borreliose bei Z.n. Zeckenbiss. Bestimmung von Borrelien-IgG-Antikörpern mittels ELISA (Ligandenassay). Ergebnis: 45 RU/ml (positiv, Referenzbereich < 16 RU/ml). Indikation für weiterführenden Immunoblot gegeben.

GOÄ 4404: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ-Ziffer 4404 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz auf den 1,3-fachen Faktor begrenzt ist. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung.

Gründe für eine Faktorerhöhung auf das 1,3-fache können beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei lipämischen oder hämolytischen Seren sein. Auch unerwartete Kreuzreaktionen, die eine aufwendige manuelle Nachbereitung oder zusätzliche Verdünnungsreihen erfordern, rechtfertigen den erhöhten Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4404 wird häufig mit der Ziffer 250 für die Blutentnahme kombiniert. Zudem ist die gleichzeitige Abrechnung mehrerer Antikörperspezifikationen zulässig, sofern es sich um unterschiedliche Zielantigene handelt. Bei der Kombination mit anderen labormedizinischen Ziffern ist stets auf die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M zu achten.

Tipp: Dokumentieren Sie zeitaufwendige Besonderheiten bei der Probenanalyse sofort im Laborbuch. Nur so lässt sich eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz gegenüber den privaten Krankenversicherungen überzeugend begründen.

Ziffer 4404 in der neuen GOÄ

Die Sammelziffer 4404 für Ligandenassay-Antikörperbestimmungen mit ähnlichem methodischem Aufwand hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Jeder Analyt erhält eine eigene Ziffer; eine generische Auffangposition für nicht explizit gelistete Untersuchungen ist nicht mehr vorgesehen. Der korrekte neue Code muss anhand des konkret untersuchten Analyten einzeln bestimmt werden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4404

Über die GOÄ-Ziffer 4404 werden Antikörperbestimmungen mittels Ligandenassays wie ELISA, RIA oder CLIA abgerechnet. Dies umfasst sowohl Autoantikörper als auch Antikörper gegen Infektionserreger.
Die GOÄ-Ziffer 4404 darf nicht neben der Ziffer 437 berechnet werden. Zudem sind eventuelle Doppelbestimmungen und Bezugskurven bereits mit der Gebühr abgegolten.
Ja, die Angabe des konkret untersuchten Parameters ist eine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung der GOÄ 4404. Ohne diese Angabe auf der Liquidation riskieren Praxen Beanstandungen durch die Kostenträger.
Als Laborleistung des Abschnitts M ist die GOÄ 4404 im Regelfall mit dem Faktor 1,15 zu berechnen. Eine Steigerung ist aus medizinischen Gründen bis maximal zum 1,3-fachen Satz zulässig.
Nein, eine Doppelbestimmung desselben Parameters ist im Leistungstext der GOÄ 4404 explizit eingeschlossen. Sie darf daher nicht als eigenständige Leistung oder mehrfach abgerechnet.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich