GOÄ 4405: Hepatitis-D-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4405
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Delta-Antigen
Punktzahl 800  
Einfachsatz 46,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,62 € 1,1x
Höchstsatz 60,62 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4405 für die Bestimmung von Delta-Antigen-Antikörpern. Tipps zu Fallbeispielen, Dokumentation und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4405

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 4405 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Delta-Antigen

Diese Ziffer ist mit einer Punktzahl von 800 bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 46,63 Euro. Für die reguläre Abrechnung im Laborbereich gilt der 1,15-fache Satz als Regelhöchstsatz, was einem Betrag von 53,62 Euro entspricht.

Die Leistung umfasst die quantitative oder qualitative Bestimmung von Antikörpern gegen das Delta-Antigen (Hepatitis-D-Virus, HDV). Eventuell notwendige Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr abgegolten und können nicht separat berechnet werden.

GOÄ 4405 in der Praxis: Diagnostik der Hepatitis-D-Koinfektion

Die Bestimmung von Delta-Antikörpern ist ein hochspezifisches diagnostisches Werkzeug. Da das Hepatitis-D-Virus für seine Replikation auf das Hüllprotein des Hepatitis-B-Virus (HBsAg) angewiesen ist, erfolgt diese Untersuchung primär bei Patienten mit einer nachgewiesenen Hepatitis-B-Infektion.

Klinische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 4405 sind der Verdacht auf eine akute Koinfektion oder eine chronische Superinfektion. Insbesondere bei einem schweren oder unerwartet progredienten Verlauf einer chronischen Hepatitis B ist die Bestimmung medizinisch notwendig. Auch im Rahmen des Screenings von Risikogruppen ist der Einsatz dieser Ziffer gerechtfertigt.

Die Abgrenzung zu anderen virologischen Ziffern ist essenziell. Während allgemeine Hepatitis-Suchtests unter anderen Nummern des Abschnitts M fallen, ist die GOÄ 4405 exklusiv für das Delta-Antigen reserviert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4405

Die korrekte Anwendung der Ziffer lässt sich am besten anhand konkreter klinischer Szenarien veranschaulichen.

Fallbeispiel 1: Erstdiagnose einer chronischen Hepatitis B

Ein Patient stellt sich mit neu diagnostizierter, chronischer Hepatitis B vor. Zur Abklärung des Immunstatus und zum Ausschluss einer Koinfektion veranlasst der Arzt die Bestimmung der Delta-Antikörper.

Die medizinische Begründung basiert auf den aktuellen Leitlinien zur Hepatitis-B-Diagnostik. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4405 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine laboranalytischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Akuter Schub bei bekannter Hepatitis B

Bei einem Patienten mit bekannter, stabiler Hepatitis B kommt es zu einem plötzlichen, massiven Anstieg der Transaminasen. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Superinfektion mit dem Hepatitis-D-Virus.

Die Bestimmung der Antikörper gegen das Delta-Antigen ist hierbei der entscheidende diagnostische Schritt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4405 neben den erforderlichen Leberwerten aus dem Laborabschnitt.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei nachgewiesener Hepatitis D

Ein Patient mit bekannter Hepatitis-D-Infektion befindet sich in einer antiviralen Therapie. Zur Überwachung des Therapieansprechens und der Antikörpertiter wird eine erneute Bestimmung durchgeführt.

Auch in diesem Fall ist die Berechnung der GOÄ-Ziffer 4405 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Dokumentation der therapeutischen Indikation sichert die Erstattung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4405: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung von Laborleistungen ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 4405 darf explizit nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden, welche den Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen regelt.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer am selben Behandlungstag. Da die Leistungsbeschreibung "gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung" enthält, ist eine mehrfache Berechnung für denselben Patienten am selben Tag in der Regel ausgeschlossen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4405 setzt eine klare Indikation voraus. Ein pauschales "Hepatitis-Profil" ohne begründeten Verdacht auf eine Hepatitis-B-Beteiligung führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.

Auch die fehlerhafte Zuordnung von Proben oder das Fehlen einer schriftlichen Anforderung im Laborbuch kann bei Prüfungen zu Honorarrückforderungen führen. Eine lückenlose Zuordnung ist daher zwingend erforderlich.

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Dokumentation der GOÄ 4405: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die klinische Indikation als auch das konkrete Testergebnis zweifelsfrei dokumentiert sein.

Der behandelnde Arzt sollte die Symptomatik oder den bestehenden HBsAg-positiven Status explizit festhalten. Dies erleichtert bei Rückfragen der Kostenträger den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentation: Pat. mit chronischer Hepatitis B (HBsAg+), V. a. HDV-Superinfektion bei Transaminasenanstieg. Blutentnahme zur Bestimmung von Delta-Antikörpern nach GOÄ 4405 veranlasst. Laborbefund vom [Datum]: [Ergebnis] eingepflegt.

Die Aufbewahrung der Laborprotokolle inklusive der verwendeten Bezugskurven sollte gemäß den Richtlinien zur Qualitätssicherung der Bundesärztekammer erfolgen. Dies stellt sicher, dass auch technische Details im Zweifelsfall nachgewiesen werden können.

GOÄ 4405: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4405 dem Abschnitt M (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der normale Steigerungssatz liegt bei 1,15-fach. Eine Erhöhung auf den Höchstsatz von 1,3-fach ist nur unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen zulässig.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind schwierige Probenbeschaffenheiten, wie beispielsweise stark lipämische oder hämolytische Seren. Diese erfordern im Labor zusätzliche Aufbereitungsschritte, um verlässliche Messergebnisse mittels Ligandenassay zu erzielen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4405 selten isoliert abgerechnet. Häufig erfolgt die Bestimmung gemeinsam mit anderen Parametern der Hepatitis-Diagnostik. Erlaubt ist die Kombination mit Ziffern für den Nachweis von HBsAg oder HBV-DNA.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborziffern darauf, dass keine unzulässigen Überschneidungen vorliegen. Die zeitgleiche Abrechnung von allgemeinen Entzündungsparametern und spezifischer Virologie ist in der Regel problemlos möglich, sofern die jeweiligen Indikationen dokumentiert sind.

Die Kombination mit allgemeinen Beratungsleistungen am Tag der Befundbesprechung ist ebenfalls üblich und zulässig. Hierbei müssen jedoch die allgemeinen Bestimmungen zur Kombination von Beratungen und Laborleistungen beachtet werden.

Ziffer 4405 in der neuen GOÄ

Der Nachweis von Antikörpern gegen das Delta-Antigen (HDV) bekommt mit der neuen Nummer 11588 erstmals eine eigene Leistungslegende: „Hepatitis-D-Virus, Delta-Antigen, IA Abklärung Koinfektion bei HBV-Patienten; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay". Festpreis: 46,10 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 53,62 €). Neu ist die ausdrückliche Nennung der Indikation — Abklärung der HBV-Koinfektion.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4405

Mit der GOÄ-Ziffer 4405 wird die Bestimmung von Antikörpern gegen das Delta-Antigen (Hepatitis D) mittels Ligandenassay abgerechnet. Diese Leistung umfasst gegebenenfalls auch eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Sie ist mit 800 Punkten bewertet.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 4405 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 53,62 €. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Steigerungsrahmen auf maximal das 1,3-fache (60,62 €) begrenzt. Ein Überschreiten des Schwellenwerts erfordert eine medizinische Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 4405 darf laut Gebührenordnung nicht neben der Ziffer 437 berechnet werden. Ziffer 437 stellt einen Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen dar. Andere labordiagnostische Ausschlüsse sind im Einzelfall anhand der allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M zu prüfen.
Die Untersuchung ist indiziert bei Patienten mit einer bekannten oder vermuteten Hepatitis-B-Infektion, bei denen der Verdacht auf eine Co- oder Superinfektion mit dem Hepatitis-D-Virus besteht. Typische Anlässe sind akute Verschlechterungen der Leberwerte oder chronisch progrediente Verläufe einer Hepatitis B.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach kann durch einen außergewöhnlichen analytischen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind störende Begleitfaktoren im Serum wie starke Lipämie oder Hämolyse, die aufwendige Vorbereitungsschritte im Labor erfordern. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert sein.
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