Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4406: So rechnen Sie die Bestimmung von Hepatitis-C-Antikörpern mittels Ligandenassay rechtssicher und fehlerfrei ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4406
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 4406 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Hepatitis C-Virus
Diese Ziffer deckt die qualitative oder quantitative Bestimmung von HCV-Antikörpern im Serum oder Plasma ab. Die Methode des Ligandenassays (wie ELISA oder Chemilumineszenz-Immunoassay) ist dabei obligater Bestandteil der Leistung. Eventuell erforderliche Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten.
GOÄ 4406 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Stellenwert
Die Bestimmung von Hepatitis-C-Antikörpern ist der primäre Screening-Test bei Verdacht auf eine HCV-Infektion. Typische Indikationen in der Praxis sind erhöhte Transaminasen unklarer Genese oder ein begründeter Verdacht nach Risikokontakt. Auch im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen oder vor immunsuppressiven Therapien kommt die Ziffer regelmäßig zum Einsatz.
Ein positives Testergebnis zeigt den Kontakt mit dem Virus an, differenziert jedoch nicht zwischen einer ausgeheilten und einer chronischen Infektion. Bei einem reaktiven Ergebnis ist daher eine nachfolgende Bestimmung der HCV-RNA mittels PCR erforderlich. Diese weiterführende Diagnostik wird jedoch über andere Ziffern des Abschnitts M abgerechnet.
Tipp: Bei Nadelstichverletzungen im medizinischen Bereich ist die zeitnahe Bestimmung des HCV-Status des Indexpatienten und des betroffenen Mitarbeiters eine Standardmaßnahme, die über die GOÄ 4406 liquidiert werden kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4406
Fallbeispiel 1: Screening bei erhöhtem Risikoprofil
Ein Patient stellt sich nach einem Auslandsaufenthalt mit unklaren abdominellen Beschwerden und leicht erhöhten Leberwerten vor. Zum Ausschluss einer viralen Hepatitis veranlasst der Arzt ein Hepatitis-Screening, das unter anderem die Bestimmung der HCV-Antikörper umfasst. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4406 zum Regelsatz von 1,15fach (26,81 €).
Fallbeispiel 2: Nadelstichverletzung in der Praxis
Eine medizinische Fachangestellte verletzt sich an einer gebrauchten Kanüle eines Patienten mit unbekanntem Infektionsstatus. Zur Abklärung wird beim Indexpatienten umgehend ein Hepatitis-C-Antikörpertest durchgeführt. Die Untersuchung des Serums wird nach GOÄ 4406 abgerechnet, um eine Infektion beim Spender auszuschließen.
Fallbeispiel 3: Prätherapeutisches Screening
Vor dem Beginn einer geplanten biologischen Therapie bei schwerer Psoriasis muss eine latente virale Infektion ausgeschlossen werden. Der behandelnde Dermatologe veranlasst die Bestimmung von HCV-Antikörpern im Labor. Die Leistung wird korrekt über die Ziffer 4406 liquidiert, um die Therapiesicherheit zu gewährleisten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4406: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit bestimmten Zuschlägen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ 4406 nicht neben der Ziffer 437 (Zuschlag für unaufschiebbare Laboruntersuchungen) berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.
Zudem darf die Ziffer nicht für die Bestimmung anderer Antikörper zweckentfremdet werden. Für den Nachweis von Antikörpern gegen Hepatitis A oder Hepatitis B existieren spezifische eigene GOÄ-Ziffern (wie GOÄ 4404 oder 4405), die zwingend vorzuziehen sind. Eine fälschliche Deklaration unter der Ziffer 4406 führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.
Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur Absicherung eines schwach positiven Ergebnisses rechtfertigt keine zweifache Abrechnung der Ziffer 4406. Diese Leistung ist explizit im Legendentext der Ziffer als abgegolten definiert.
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Dokumentation der GOÄ 4406: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Auch die verwendete Methode, in diesem Fall der Ligandenassay, sollte aus dem Laborblatt oder der elektronischen Dokumentation klar hervorgehen.
Falls der Test im eigenen Praxislabor (Speziallabor) durchgeführt wird, sind die Qualitätskontrollen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK) zu archivieren. Bei der Überweisung an ein Großlabor muss der Überweisungsschein die Verdachtsdiagnose präzise ausweisen, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen.
Dokumentation: "Verdacht auf chronische Hepatitis C bei Transaminasenerhöhung. Blutentnahme zur Bestimmung der HCV-Antikörper mittels ELISA (GOÄ 4406). Ergebnis: negativ."
GOÄ 4406: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) ist die Steigerung der GOÄ 4406 stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15fach, während der maximale Höchstsatz bei 1,3fach liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf außergewöhnliche Umstände wie schwierige Probenaufbereitung oder methodische Besonderheiten hinweist.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4406 zusammen mit der Blutentnahme nach GOÄ 250 abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen serologischen Parametern wie HBsAg (GOÄ 4405) oder HIV-Antikörpern (GOÄ 4408) ist im Rahmen eines infektiologischen Screenings üblich und zulässig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen mit den allgemeinen Labor-Höchstwerten entstehen.
Ziffer 4406 in der neuen GOÄ
Der Anti-HCV-Nachweis mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 11587 — „Hepatitis-C-Virus, IA Antikörpernachweis; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay". Festpreis: 15,93 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 26,81 €). Der Preis sinkt im Festsatz deutlich; Praxen, die bisher regelmäßig den 2,3-fachen Satz liquidiert haben, werden das spüren.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4406
Was hat nicht gestimmt?