GOÄ 4406: Hepatitis-C-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4406
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Hepatitis C-Virus
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,81 € 1,1x
Höchstsatz 30,31 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4406: So rechnen Sie die Bestimmung von Hepatitis-C-Antikörpern mittels Ligandenassay rechtssicher und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4406

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 4406 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Hepatitis C-Virus

Diese Ziffer deckt die qualitative oder quantitative Bestimmung von HCV-Antikörpern im Serum oder Plasma ab. Die Methode des Ligandenassays (wie ELISA oder Chemilumineszenz-Immunoassay) ist dabei obligater Bestandteil der Leistung. Eventuell erforderliche Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten.

GOÄ 4406 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung von Hepatitis-C-Antikörpern ist der primäre Screening-Test bei Verdacht auf eine HCV-Infektion. Typische Indikationen in der Praxis sind erhöhte Transaminasen unklarer Genese oder ein begründeter Verdacht nach Risikokontakt. Auch im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen oder vor immunsuppressiven Therapien kommt die Ziffer regelmäßig zum Einsatz.

Ein positives Testergebnis zeigt den Kontakt mit dem Virus an, differenziert jedoch nicht zwischen einer ausgeheilten und einer chronischen Infektion. Bei einem reaktiven Ergebnis ist daher eine nachfolgende Bestimmung der HCV-RNA mittels PCR erforderlich. Diese weiterführende Diagnostik wird jedoch über andere Ziffern des Abschnitts M abgerechnet.

Tipp: Bei Nadelstichverletzungen im medizinischen Bereich ist die zeitnahe Bestimmung des HCV-Status des Indexpatienten und des betroffenen Mitarbeiters eine Standardmaßnahme, die über die GOÄ 4406 liquidiert werden kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4406

Fallbeispiel 1: Screening bei erhöhtem Risikoprofil

Ein Patient stellt sich nach einem Auslandsaufenthalt mit unklaren abdominellen Beschwerden und leicht erhöhten Leberwerten vor. Zum Ausschluss einer viralen Hepatitis veranlasst der Arzt ein Hepatitis-Screening, das unter anderem die Bestimmung der HCV-Antikörper umfasst. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4406 zum Regelsatz von 1,15fach (26,81 €).

Fallbeispiel 2: Nadelstichverletzung in der Praxis

Eine medizinische Fachangestellte verletzt sich an einer gebrauchten Kanüle eines Patienten mit unbekanntem Infektionsstatus. Zur Abklärung wird beim Indexpatienten umgehend ein Hepatitis-C-Antikörpertest durchgeführt. Die Untersuchung des Serums wird nach GOÄ 4406 abgerechnet, um eine Infektion beim Spender auszuschließen.

Fallbeispiel 3: Prätherapeutisches Screening

Vor dem Beginn einer geplanten biologischen Therapie bei schwerer Psoriasis muss eine latente virale Infektion ausgeschlossen werden. Der behandelnde Dermatologe veranlasst die Bestimmung von HCV-Antikörpern im Labor. Die Leistung wird korrekt über die Ziffer 4406 liquidiert, um die Therapiesicherheit zu gewährleisten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4406: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit bestimmten Zuschlägen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ 4406 nicht neben der Ziffer 437 (Zuschlag für unaufschiebbare Laboruntersuchungen) berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Zudem darf die Ziffer nicht für die Bestimmung anderer Antikörper zweckentfremdet werden. Für den Nachweis von Antikörpern gegen Hepatitis A oder Hepatitis B existieren spezifische eigene GOÄ-Ziffern (wie GOÄ 4404 oder 4405), die zwingend vorzuziehen sind. Eine fälschliche Deklaration unter der Ziffer 4406 führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

Achtung: Die Durchführung einer Doppelbestimmung zur Absicherung eines schwach positiven Ergebnisses rechtfertigt keine zweifache Abrechnung der Ziffer 4406. Diese Leistung ist explizit im Legendentext der Ziffer als abgegolten definiert.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4406: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Auch die verwendete Methode, in diesem Fall der Ligandenassay, sollte aus dem Laborblatt oder der elektronischen Dokumentation klar hervorgehen.

Falls der Test im eigenen Praxislabor (Speziallabor) durchgeführt wird, sind die Qualitätskontrollen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK) zu archivieren. Bei der Überweisung an ein Großlabor muss der Überweisungsschein die Verdachtsdiagnose präzise ausweisen, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen.

Dokumentation: "Verdacht auf chronische Hepatitis C bei Transaminasenerhöhung. Blutentnahme zur Bestimmung der HCV-Antikörper mittels ELISA (GOÄ 4406). Ergebnis: negativ."

GOÄ 4406: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) ist die Steigerung der GOÄ 4406 stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15fach, während der maximale Höchstsatz bei 1,3fach liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf außergewöhnliche Umstände wie schwierige Probenaufbereitung oder methodische Besonderheiten hinweist.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4406 zusammen mit der Blutentnahme nach GOÄ 250 abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen serologischen Parametern wie HBsAg (GOÄ 4405) oder HIV-Antikörpern (GOÄ 4408) ist im Rahmen eines infektiologischen Screenings üblich und zulässig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen mit den allgemeinen Labor-Höchstwerten entstehen.

Ziffer 4406 in der neuen GOÄ

Der Anti-HCV-Nachweis mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 11587 — „Hepatitis-C-Virus, IA Antikörpernachweis; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay". Festpreis: 15,93 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 26,81 €). Der Preis sinkt im Festsatz deutlich; Praxen, die bisher regelmäßig den 2,3-fachen Satz liquidiert haben, werden das spüren.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4406

Die GOÄ 4406 darf für die Bestimmung von Antikörpern gegen das Hepatitis-C-Virus mittels Ligandenassay abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine HCV-Infektion, unklare Leberwerterhöhungen oder ein Screening nach Risikokontakten. Die Leistung umfasst auch eventuelle Doppelbestimmungen.
Die GOÄ-Ziffer 4406 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Ziffer 437 stellt einen Zuschlag für unaufschiebbare Laboruntersuchungen dar. Andere labordiagnostische Ziffern sind in der Regel parallel berechnungsfähig, sofern sie unterschiedliche Parameter betreffen.
Der maximale Steigerungssatz für die GOÄ 4406 beträgt das 1,3-fache des Gebührensatzes, was einem Betrag von 30,31 € entspricht. Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistung liegt beim 1,15-fachen Satz (26,81 €). Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine medizinische Begründung auf der Liquidation.
Nein, die GOÄ 4406 ist am selben Behandlungstag in der Regel nur einmal berechnungsfähig. Eventuell notwendige Doppelbestimmungen zur Absicherung des Ergebnisses sind bereits im Leistungstext verankert und abgegolten. Eine mehrfache Abrechnung am selben Tag würde bei einer Prüfung beanstandet werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die klinische Indikation, das Testergebnis und die angewandte Methode (Ligandenassay) in der Patientenakte dokumentiert sein. Bei externer Vergabe sollte die Verdachtsdiagnose auf dem Überweisungsschein vermerkt werden. Dies schützt vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich