GOÄ 3582: Direktes Bilirubin korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3582
Bilirubin , direkt
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Wie wird das direkte Bilirubin nach GOÄ 3582 korrekt abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Indikationen, Steigerungssätzen und typischen Fehlern bei der Prüfung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3582

GOÄ-Ziffer 3582: Bilirubin, direkt – 70 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 3582 beschreibt die quantitative Bestimmung des direkten Bilirubins im Labor. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 5 (Substrate, Metabolite, Enzyme) zugeordnet. Die Analyse erfasst das konjugierte, wasserlösliche Bilirubin ohne den Zusatz eines Akzelerators.

In der Praxis dient diese Untersuchung der differenzialdiagnostischen Abklärung einer Hyperbilirubinämie. Sie hilft dabei, zwischen prähepatischen, intrahepatischen und posthepatischen Ursachen einer Gelbsucht (Ikterus) zu unterscheiden.

GOÄ 3582 in der Praxis: Indikation und Stellenwert

Die Bestimmung des direkten Bilirubins nach GOÄ-Ziffer 3582 ist medizinisch erst dann indiziert, wenn zuvor ein erhöhtes Gesamt-Bilirubin festgestellt wurde. Ohne diesen Erstbefund ist die separate Abrechnung des direkten Bilirubins in der Regel nicht begründbar. Statistisch gesehen belegt diese Ziffer den Rang 76 unter den rund 1.150 abrechenbaren Leistungen des Abschnitts M.

Auf etwa zehn Bestimmungen des Gesamt-Bilirubins kommt in der Praxis eine Bestimmung des direkten Bilirubins. Aus methodischer Sicht gilt das klassische Verfahren zur Bestimmung des direkten Bilirubins jedoch teilweise als kritikwürdig, da es ungenau sein kann. Daher wird mancherorts eine spezifische Bestimmung des konjugierten Bilirubins bevorzugt.

Tipp: Wenn das Labor eine hochspezifische Bestimmung des konjugierten Bilirubins durchführt, ist diese Leistung analog nach der GOÄ-Ziffer 3582 berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3582

Fallbeispiel 1: Abklärung eines schmerzlosen Ikterus

Ein Patient stellt sich mit einer gelblichen Verfärbung der Skleren vor. Zunächst wird das Gesamt-Bilirubin bestimmt, welches deutlich erhöht ist. Zur Differenzierung zwischen einem parenchymatösen und einem cholestatischen Ikterus erfolgt die Bestimmung des direkten Bilirubins. Abgerechnet werden hierbei die GOÄ-Ziffern 3581 (Gesamt-Bilirubin) und GOÄ-Ziffer 3582 für das direkte Bilirubin.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Leberzirrhose

Bei einer Patientin mit bekannter Leberzirrhose wird im Rahmen der Quartalskontrolle das Blutbild sowie der Leberstatus erhoben. Da das Gesamt-Bilirubin im Verlauf ansteigt, wird das direkte Bilirubin zur Beurteilung der Syntheseleistung und Ausscheidungsfunktion angefordert. Die Abrechnung der GOÄ 3582 erfolgt neben den weiteren Leberenzymen des Abschnitts M.

Fallbeispiel 3: Differenzierung bei Neugeborenenikterus

Ein Neugeborenes zeigt am vierten Lebenstag einen ausgeprägten Ikterus. Um eine Gallengangsatresie oder andere konjugierte Hyperbilirubinämien auszuschließen, wird neben dem Gesamt-Bilirubin auch das direkte Bilirubin bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3582, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Zuschlägen für die Blutentnahme bei Säuglingen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3582: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3582 ist die routinemäßige Anforderung zusammen mit dem Gesamt-Bilirubin, ohne dass eine vorherige Erhöhung des Gesamt-Bilirubins vorliegt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zunehmend die medizinische Notwendigkeit dieser parallelen Erstbestimmung. Liegt kein begründeter Verdacht vor, kann die Erstattung des direkten Bilirubins verweigert werden.

Achtung: Die zeitgleiche routinemäßige Bestimmung von Gesamt-Bilirubin und direktem Bilirubin bei jedem Standard-Laborprofil entspricht nicht den Richtlinien der wirtschaftlichen Leistungserbringung nach GOÄ.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass bei einer analogen Abrechnung der spezifischen konjugierten Bilirubin-Bestimmung dies auf der Rechnung klar als Analogbewertung gekennzeichnet wird. Eine fehlerhafte Deklaration als reguläre Leistung führt bei Prüfungen unweigerlich zur Beanstandung.

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Dokumentation der GOÄ-Ziffer 3582: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte sollte stets der konkrete Anlass für die Bestimmung des direkten Bilirubins vermerkt sein. Insbesondere der Vorbefund eines erhöhten Gesamt-Bilirubins oder klinische Zeichen wie dunkler Urin und entfärbter Stuhl müssen dokumentiert werden.

Auch die Dokumentation des Laborwerts selbst inklusive des Referenzbereichs (normalerweise weniger als 0,3 mg/dl) gehört in die Akte. Bei analogen Abrechnungen sollte die gewählte Methode kurz stichwortartig festgehalten werden.

Dokumentationsbeispiel: Pat. mit Sklerenikterus. Gesamt-Bilirubin im Vorbefund erhöht (2,4 mg/dl). Indikation zur Bestimmung des direkten Bilirubins zwecks Cholestase-Ausschluss gestellt. Blutentnahme erfolgt, Probe an Labor übermittelt.

GOÄ 3582: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Leistungen des Abschnitts M der GOÄ unterliegen besonderen Bestimmungen bezüglich des Steigerungssatzes. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im Speziallabor beträgt das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwerts können beispielsweise extreme Probenbeschaffenheiten wie stark lipämische oder hämolytische Seren sein, die einen erhöhten Aufwand bei der Messung erfordern. Diese Begründung muss auf der Liquidation einzelfallbezogen und nachvollziehbar dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 3582 wird regelhaft im Rahmen eines Leberprofils kombiniert. Typische Kombinationspartner sind die GOÄ-Ziffer 3581 (Gesamt-Bilirubin) sowie die klassischen Leberenzyme wie GOÄ 3584 (GOT), GOÄ 3585 (GPT) und GOÄ 3586 (GGT). Auch die Alkalische Phosphatase (GOÄ 3587) wird bei Verdacht auf Cholestase häufig parallel bestimmt.

Ziffer 3582 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3582 ("Bilirubin, direkt") führt die neue GOÄ unter Nummer 11054 weiter — zum festen Satz von 0,86 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 4,69 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Bilirubin, direkt (konjugiert) Serum oder Plasma; Photometrie (Analyt-Farbkomplex); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Bestimmung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3582

Die GOÄ-Ziffer 3582 darf abgerechnet werden, wenn eine quantitative Bestimmung des direkten (konjugierten) Bilirubins medizinisch indiziert ist. Dies ist in der Regel erst nach dem Nachweis eines erhöhten Gesamt-Bilirubins der Fall.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3582 beträgt 4,69 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 4,08 €, während der Höchstsatz (1,3-fach) mit 5,30 € berechnet werden kann.
Ja, die gemeinsame Abrechnung von GOÄ 3581 (Gesamt-Bilirubin) und GOÄ 3582 ist zulässig, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Eine routinemäßige parallele Bestimmung ohne begründeten Verdacht wird jedoch häufig von Kostenträgern beanstandet.
Wird eine hochspezifische Bestimmung des konjugierten Bilirubins durchgeführt, kann diese analog nach GOÄ 3582 berechnet werden. Auf der Rechnung muss diese Leistung dann explizit als Analogbewertung gekennzeichnet werden.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein reduzierter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-Fachen und der Höchstsatz beim 1,3-Fachen des Einfachsatzes, wobei Überschreitungen des Regelhöchstsatzes einer besonderen medizinischen Begründung bedürfen.
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