GOÄ 3581.H1: Gesamt-Bilirubin korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3581.H1
Bilirubin , gesamt
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die Bestimmung des Gesamt-Bilirubins nach GOÄ-Ziffer 3581.H1 rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3581.H1

Die Gebührenordnung für Ärzte führt die Ziffer 3581.H1 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den speziellen Laborleistungen auf. Die offizielle Leistungsbeschreibung lautet:

Bilirubin, gesamt - Punktzahl: 40 - 1,0fach: 2,33 € - 1,15fach: 2,68 € - 1,3fach: 3,03 €

Diese Leistung umfasst die quantitative Bestimmung des Gesamt-Bilirubins im Serum oder Plasma. Sie dient als grundlegender Parameter zur Beurteilung des Gallenfarbstoffwechsels. Die Analyse erfasst sowohl die wasserlösliche als auch die wasserunlösliche Fraktion des Bilirubins im Blut.

GOÄ 3581.H1 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung des Gesamt-Bilirubins ist ein unverzichtbarer Baustein in der hepatologischen und hämatologischen Diagnostik. Klinisch relevant sind in der Praxis vor allem erhöhte Werte, die als Hyperbilirubinämie bezeichnet werden. Ab einer Konzentration von etwa 2 bis 3 mg/dl zeigt sich ein sichtbarer Ikterus durch die Gelbfärbung von Haut und Skleren.

Da die gesunde Leber über hohe Funktionsreserven verfügt, weisen bereits diskret erhöhte Werte auf eine relevante Störung hin. Die Differenzierung zwischen konjugiertem und unkonjugiertem Bilirubin erlaubt präzise Rückschlüsse auf die Ursache. Eine Erhöhung des unkonjugierten Bilirubins spricht meist für eine gesteigerte Hämolyse oder eine neonatale Abbaustörung.

Tipp: Kombinieren Sie die Bestimmung des Gesamt-Bilirubins bei Verdacht auf Cholestase stets mit dem direkten Bilirubin nach GOÄ 3582, um den Ort der Abflussstörung einzugrenzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3581.H1

Fallbeispiel 1: Abklärung eines unklaren Ikterus

Ein Patient stellt sich mit einer sichtbaren Gelbfärbung der Skleren in der Praxis vor. Zur diagnostischen Abklärung veranlasst der Arzt eine Blutentnahme zur Bestimmung des Gesamt-Bilirubins. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 3581.H1 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf hämolytische Anämie

Bei einer Patientin mit chronischer Müdigkeit und blassem Hautkolorit besteht der Verdacht auf einen gesteigerten Erythrozytenabbau. Neben dem Blutbild wird das Gesamt-Bilirubin als wichtiger Hämolyse-Marker bestimmt. Die Leistung wird regelkonform nach GOÄ 3581.H1 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Überwachung eines Neugeborenen-Ikterus

Bei einem fünf Tage alten Säugling wird zur Vermeidung eines gefährlichen Kernikterus das Gesamt-Bilirubin engmaschig kontrolliert. Die quantitative Bestimmung sichert die therapeutische Entscheidung ab. Abgerechnet wird die Leistung über die GOÄ-Ziffer 3581.H1.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3581.H1: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, das indirekte Bilirubin als eigene Position anzusetzen. Das indirekte Bilirubin ist jedoch eine rein rechnerische Größe, die sich aus dem Gesamt-Bilirubin abzüglich des direkten Anteils ergibt. Nach den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M ist eine separate Berechnung rechnerischer Werte unzulässig.

Zudem müssen Praxen die H1-Höchstwertregelung im Blick behalten. Die Ziffer 3581.H1 gehört zu den 23 Leistungen, die dieser strengen Deckelung unterliegen. Werden an einem Tag mehrere dieser M-II-Leistungen erbracht, greift automatisch der Höchstwert, was bei Missachtung zu Honorarverlusten führt.

Achtung: Achten Sie penibel auf den Lichtschutz der Blutprobe. Eine unzureichende Abschirmung führt durch Photooxidation zu falsch niedrigen Werten und kann Regressansprüche auslösen.

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Dokumentation der GOÄ 3581.H1: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt die Praxis vor Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation sowie der konkrete Laborbefund zweifelsfrei hinterlegt sein. Auch präanalytische Besonderheiten wie der lichtgeschützte Transport sollten vermerkt werden.

Dokumentation: Blutentnahme venös bei V.a. Cholezystitis. Probe sofort lichtgeschützt gelagert. Bestimmung Gesamt-Bilirubin (GOÄ 3581.H1): 2,8 mg/dl (erhöht).

Die Archivierung des Laborblatts mit dem quantitativen Messergebnis ist obligatorisch. Bei manuellen Schnelltests oder laborinternen Analysen ist zudem das verwendete Nachweisverfahren (z. B. nach Jendrassik und Grof) zu dokumentieren. Dies sichert die Abrechnungsqualität im Falle einer nachfolgenden Wirtschaftlichkeitsprüfung.

GOÄ 3581.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M II werden standardmäßig mit dem 1,15-fachen Gebührensatz abgerechnet. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Typische Begründungen sind ein extrem hoher apparativer Aufwand bei schwierigen Probenverhältnissen oder eine eilige Notfalldiagnostik außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 3581.H1 sehr häufig mit der Bestimmung des direkten Bilirubins nach GOÄ-Ziffer 3582 kombiniert. Auch die gleichzeitige Anforderung von Leberenzymen wie GOT (GOÄ 3592) oder GPT (GOÄ 3593) ist medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch vollkommen zulässig. Zur weiteren Abklärung kann zudem ein Urinteststreifen nach GOÄ 3511 herangezogen werden.

Ziffer 3581.H1 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Bilirubin, gesamt" (2,3-facher Satz bisher: 2,68 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • 11055 „Bilirubin, gesamt Serum oder Plasma; Photometrie (Analyt-Farbkomplex); Auswertung: apparativ-quantitativ." (0,80 €, 1x je Untersuchung)
  • Bei Neugeborenen-Hyperbilirubinämie: 11004 „Gesamtbilirubin bei Neugeborenen Einzelparameter; Abklärung einer Neugeborenen-Hyperbilirubinämie …" (9,01 €, 1x je Untersuchung)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 0,80 € bis 9,01 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3581.H1

Nein, das indirekte Bilirubin ist eine rein rechnerische Größe und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Es ergibt sich aus der Differenz von Gesamt-Bilirubin und direktem Bilirubin. Gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M sind solche rechnerischen Parameter nicht eigenständig berechnungsfähig.
Die Ziffer 3581.H1 gehört zu den 23 speziellen Laborleistungen des Abschnitts M II, die unter die H1-Höchstwertregelung fallen. Dies bedeutet, dass die Summe der Gebühren für diese Leistungen an einem Behandlungstag einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Ärzte müssen diese Deckelung bei der Abrechnung mehrerer M-II-Leistungen beachten.
Für die Bestimmung des Gesamt-Bilirubins aus Serum oder Plasma ist ein strikter Lichtschutz der Probe zwingend erforderlich. Da Bilirubin durch Photooxidation unter Sonnenlicht rasch abgebaut wird, führt eine unzureichende Abschirmung zu falsch niedrigen Laborwerten. Unter vollständigem Lichtabschluss bleibt der Parameter hingegen stabil.
Die Untersuchung ist absolut indiziert bei der Abklärung eines klinischen Ikterus sowie beim Verdacht auf eine Hämolyse. Zudem ist sie bei jedem begründeten Verdacht auf eine Leber- oder Gallenwegserkrankung medizinisch notwendig. Häufig erfolgt die Bestimmung in Kombination mit dem direkten Bilirubin.
Als Laborleistung des Abschnitts M II kann die Ziffer 3581.H1 im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz berechnet werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Diese müssen in der Rechnung nachvollziehbar und patientenbezogen begründet werden.
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