GOÄ 3521: Lipase-Abrechnung in der Praxis – Tipps & Regeln

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3521
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Lipase
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Die Bestimmung der Lipase nach GOÄ-Ziffer 3521 ist ein wichtiger Baustein der Pankreatitis-Diagnostik. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3521

Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Lipase - (Punktzahl: 70)

Die GOÄ-Ziffer 3521 beschreibt die quantitative Bestimmung der Lipase im praxiseigenen Labor. Diese Leistung ist dem Abschnitt M I (Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis) zugeordnet. Sie dient der schnellen Diagnostik direkt vor Ort, um ohne Zeitverzögerung therapeutische Entscheidungen treffen zu können.

Die Ziffer darf nur dann berechnet werden, wenn die Untersuchung in der eigenen Praxis des niedergelassenen Arztes durchgeführt wird. Eine Abrechnung bei Weiterleitung der Probe an ein Großlabor ist unzulässig. Zudem ist die Bestimmung auf die im Katalog genannten Parameter beschränkt.

GOÄ 3521 in der Praxis: Indikationen und Sofortdiagnostik

Die Bestimmung der Lipase ist der Goldstandard bei der Diagnostik einer akuten Pankreatitis. Da die Lipase hochspezifisch für das Pankreasgewebe ist, liefert sie bei akutem Oberbauchschmerz schnelle und verlässliche Hinweise. Ein Anstieg auf das Dreifache des oberen Referenzwertes sichert meist die Diagnose.

Typische klinische Indikationen für die Sofortdiagnostik mittels GOÄ 3521 sind der Verdacht auf Bauchspeicheldrüsenentzündung, unklare abdominelle Beschwerden ("akutes Abdomen") oder die Verlaufskontrolle einer bekannten Pankreatitis. Die Durchführung als Sofortdiagnostik im eigenen Labor ermöglicht eine sofortige Einweisung oder Entwarnung.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Ziffer nur für quantitative Verfahren gilt. Für qualitative Schnelltests, wie beispielsweise einen einfachen Latextest, existiert eine eigene Abrechnungsbestimmung, die strikt von der quantitativen Messung abzugrenzen ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3521

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Pankreatitis

Ein Patient stellt sich mit akut einsetzenden, gürtelförmigen Oberbauchschmerzen und Übelkeit in der Praxis vor. Der Arzt führt eine körperliche Untersuchung durch, entnimmt Blut und bestimmt die Lipase sofort im praxiseigenen Labor quantitativ. Der Wert ist stark erhöht, woraufhin die sofortige Krankenhauseinweisung erfolgt. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5), die Blutentnahme (GOÄ 250) und die Lipase-Bestimmung nach GOÄ 3521.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Pankreatitis

Eine Patientin mit bekannter chronischer Pankreatitis klagt über eine leichte Zunahme der bekannten Beschwerden. Zur Überprüfung der Krankheitsaktivität wird in der Praxis eine quantitative Lipase-Bestimmung durchgeführt. Da der Wert stabil im leicht erhöhten Bereich liegt, kann eine ambulante Therapieanpassung erfolgen. Neben der Beratung (GOÄ 1) und der Blutentnahme (GOÄ 250) wird die GOÄ 3521 für die quantitative Analyse erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abklärung unklarer Oberbauchschmerzen

Ein Patient klagt über unspezifische Schmerzen im rechten Oberbauch. Zum Ausschluss einer pankreatischen Beteiligung bestimmt der Arzt neben den Leberwerten auch die Lipase quantitativ in der eigenen Praxis. Die Lipase ist normwertig, was eine akute Pankreatitis unwahrscheinlich macht. Abgerechnet werden die Untersuchung (GOÄ 5), die Blutentnahme (GOÄ 250) sowie die quantitative Lipase nach GOÄ 3521.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3521: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von qualitativen und quantitativen Testverfahren. Wird lediglich ein qualitativer Lipasenachweis (z. B. mittels Latextest) durchgeführt, darf nicht die GOÄ 3521 abgerechnet werden. In diesem Fall ist zwingend die GOÄ-Ziffer 3511 anzusetzen, die deutlich geringer bewertet ist.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzulässige Analogabrechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob andere, nicht im Katalog der Ziffern 3512 bis 3521 aufgeführte Parameter analog abgerechnet wurden. Dies ist explizit untersagt; solche Parameter müssen über die Abschnitte M II bis M IV abgerechnet werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3521 setzt voraus, dass die Analyse tatsächlich in der eigenen Praxis durchgeführt wurde. Die Weiterleitung der Probe an eine Laborgemeinschaft oder ein Großlabor schließt die Berechnung dieser Ziffer aus.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ-Ziffer 3521: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen von Kostenträgern. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation (z. B. akuter Oberbauchschmerz) sowie das konkrete quantitative Messergebnis dokumentiert werden. Auch das verwendete Messverfahren sollte kurz vermerkt sein.

Zusätzlich empfiehlt es sich, den Zeitpunkt der Probenentnahme und der Analyse festzuhalten, um den Charakter der Sofortdiagnostik zu untermauern. Dies ist besonders bei Notfällen außerhalb der regulären Sprechzeiten von Bedeutung, um eventuelle Zuschläge zu rechtfertigen.

Dokumentation: Pat. mit akutem Oberbauchschmerz seit 3 Std. Blutentnahme um 10:15 Uhr. Quantitative Lipase-Bestimmung (praxiseigenes Labor, photometrisch) um 10:30 Uhr: Lipase 180 U/l (erhöht). V. a. milde Pankreatitis.

GOÄ 3521: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M I unterliegen einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum maximalen Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Blut), die einen erheblichen Mehraufwand bei der Aufbereitung erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3521 wird selten isoliert abgerechnet. Typischerweise erfolgt die Kombination mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 und der Blutentnahme nach GOÄ 250. Im Rahmen der Sofortdiagnostik können auch weitere Parameter des Abschnitts M I, wie etwa die Glucose (GOÄ 3514) oder die Amylase (GOÄ 3512), am selben Tag nebeneinander berechnet werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der gleichzeitigen Abrechnung mehrerer Laborparameter aus dem Abschnitt M I die Höchstgrenzen und eventuelle Ausschlussbestimmungen der GOÄ beachtet werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Ziffer 3521 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3521 ("Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Lipase", 2,3-facher Satz: 4,69 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11076 mit festem Satz von 1,55 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3521

Die GOÄ-Ziffer 3521 wird für die quantitative Bestimmung der Lipase im eigenen Praxislabor abgerechnet. Dies erfolgt typischerweise im Rahmen der Sofort- und Notfalldiagnostik bei Verdacht auf eine akute Pankreatitis.
Die GOÄ-Ziffer 3521 gilt für die quantitative Bestimmung der Lipase unabhängig vom Messverfahren. Ein rein qualitativer Nachweis der Lipase mittels Latextest muss hingegen nach der GOÄ-Ziffer 3511 berechnet werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3521 kann im Rahmen des Gebührenrahmens gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (4,69 €), während der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (5,30 €) liegt und eine schriftliche Begründung erfordert.
Nein, eine analoge Abrechnung anderer, nicht im Katalog genannter Laborparameter über die Ziffern 3512 bis 3521 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Solche Parameter müssen zwingend nach den entsprechenden Ziffern der Abschnitte M II bis M IV berechnet werden.
Nein, die Blutentnahme ist nicht Bestandteil der GOÄ-Ziffer 3521. Sie kann separat mit der GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich