Die Abrechnung der Alpha-Amylase nach GOÄ-Ziffer 3512 bietet Praxen eine schnelle Vergütung für die Sofortdiagnostik. Erfahren Sie alles zu Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3512
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Ziffer 3512 im Abschnitt M I (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Alpha-Amylase
Diese Leistung ist Teil der sogenannten Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis. Das bedeutet, dass die Untersuchung direkt vor Ort mit praxiseigenen Analysegeräten durchgeführt werden muss. Die Ziffer deckt die quantitative oder qualitative Bestimmung der Alpha-Amylase ab, unabhängig davon, welches spezifische Messverfahren oder Reagenz im Praxisalltag zum Einsatz kommt.
GOÄ 3512 in der Praxis: Schnelle Pankreasdiagnostik vor Ort
Die Bestimmung der Alpha-Amylase in der eigenen Praxis ist ein unverzichtbares Werkzeug der Sofort- und Notfalldiagnostik. Typische klinische Szenarien umfassen Patienten mit akutem Oberbauchschmerz, bei denen der Verdacht auf eine akute Pankreatitis im Raum steht. Durch die schnelle Verfügbarkeit des Testergebnisses kann die Praxis unmittelbar über eine Krankenhauseinweisung oder eine ambulante Therapie entscheiden.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von Schwellungen im Bereich der Ohrspeicheldrüse, beispielsweise bei Verdacht auf eine Parotitis epidemica (Mumps) oder einen Speichelstein. Da es sich um eine Vorhalteleistung handelt, ist die Abrechnung nur dann zulässig, wenn die Untersuchung tatsächlich in den eigenen Praxisräumen erfolgt. Eine Einsendung der Probe an ein Großlabor schließt die Berechnung dieser Ziffer für den einsendenden Arzt aus.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3512
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Pankreatitis
Ein Patient stellt sich mit akut einsetzenden, gürtelförmigen Oberbauchschmerzen und Übelkeit in der Praxis vor. Zur schnellen Differenzialdiagnostik führt das Praxisteam eine kapilläre Blutentnahme durch und bestimmt die Alpha-Amylase direkt am praxiseigenen Point-of-Care-Gerät. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3512 für die Laborleistung, kombiniert mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 und der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Speicheldrüsenerkrankung
Eine Patientin präsentiert sich mit einer schmerzhaften Schwellung im Kieferwinkel, die sich beim Essen verstärkt. Der Arzt vermutet eine Entzündung der Speicheldrüse und veranlasst die sofortige Bestimmung der Alpha-Amylase in der Praxis. Neben der GOÄ-Ziffer 3512 wird eine Ultraschalluntersuchung der Halsorgane nach GOÄ-Ziffer 410 dokumentiert und abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei chronischer Pankreatitis
Ein Patient mit bekannter chronischer Pankreatitis klagt über eine leichte Zunahme der bekannten Beschwerden. Um einen akuten Schub frühzeitig zu erkennen oder auszuschließen, wird die Alpha-Amylase als Schnelltest in der Praxis bestimmt. Die Untersuchung zeigt normale Werte, weshalb eine ambulante Überwachung vereinbart wird. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 3512 sowie die Beratung nach GOÄ-Ziffer 1.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3512: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3512 ist der Versuch, andere Laborparameter analog über diese Ziffer abzurechnen. Die GOÄ schließt eine analoge Anwendung für die Ziffern 3512 bis 3521 ausdrücklich aus. Alle Laborparameter, die nicht explizit in diesem Bereich genannt sind, müssen über die Abschnitte M II bis M IV abgerechnet werden.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3512 ist unzulässig, wenn die Probe an ein externes Labor geschickt wird. In diesem Fall rechnet das Labor die entsprechende Leistung selbst ab, und die Arztpraxis darf lediglich die Blutentnahme sowie den Versand berechnen.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 ohne eine ausreichende und einzelfallbezogene Begründung. Da Laborleistungen des Abschnitts M I einem eingeschränkten Gebührenrahmen unterliegen, ist der Spielraum für Steigerungen stark begrenzt.
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Dokumentation der GOÄ 3512: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Sofortdiagnostik klar erkennbar sein. Dazu gehören die Dokumentation der Leitsymptome wie akuter Bauchschmerz oder Schwellungen sowie der genaue Messwert.
Dokumentation: V. a. akute Pankreatitis bei akutem Oberbauchschmerz. Point-of-Care-Messung Alpha-Amylase (Gerät: QuickLab): Wert 140 U/l (Referenzbereich < 110 U/l). Weiteres Prozedere: Sonographie Abdomen.
Es empfiehlt sich zudem, das Geräteprotokoll des Analysegeräts elektronisch in der Kartei zu speichern. Dies dient als Nachweis, dass die Leistung tatsächlich als Vorhalteleistung in der eigenen Praxis erbracht wurde.
GOÄ 3512: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3512 gehört zum Abschnitt M I, für den ein reduzierter Gebührenrahmen gilt. Der Schwellenwert liegt bei 1,15, welcher nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse auf bis zu 1,3 gesteigert werden kann. Eine Faktorsteigerung erfordert eine patientenbezogene Begründung, wie beispielsweise extrem schwierige Venenverhältnisse bei Kleinkindern oder technische Besonderheiten bei der Probenaufbereitung im Notfall.
Typische Ziffernkombinationen
Im Praxisalltag wird die Bestimmung der Alpha-Amylase selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Blutentnahme nach GOÄ 250 sowie klinische Basisleistungen wie die GOÄ-Ziffern 1, 3 oder 5. Auch die Kombination mit bildgebenden Verfahren wie dem Abdomensonogramm nach GOÄ 410 ist bei der Abklärung akuter Beschwerden medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Kombination von klinischen Leistungen und Laborleistungen am selben Tag die Uhrzeiten der Leistungserbringung dokumentiert werden, um die Plausibilität der Sofortdiagnostik zu untermauern.
Ziffer 3512 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Alpha-Amylase" (2,3-facher Satz bisher: 4,69 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:
- Bei Alpha-Amylase aus Serum, Plasma, Urin, Drainagesekret oder Pleuraerguss: 11053 „Alpha-Amylase (Gesamt-Amylase, Pankreas-Amylase), je Enzym Serum oder Plasma, Urin, Drainagesekret, Pleuraerguss …" (2,09 €, je Enzym)
- Bei Alpha-Amylase (Pankreas-Amylase) aus Vollblut mit klinisch-chemischem Schnelltestformat: 11014 „Pankreas-Amylase Einzelparameter; Vollblut (ggf. antikoaguliert); klinisch-chemische Schnelltestformate …" (6,27 €, 1x je Untersuchung)
Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 2,09 € bis 6,27 € — die Dokumentation entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3512
Was hat nicht gestimmt?