GOÄ 3513: Gamma-GT abrechnen – Tipps für die Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3513
Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Die Abrechnung der Gamma-GT nach GOÄ 3513 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3513

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 3513 wie folgt:

Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)

Diese Ziffer ist dem Abschnitt M I (Vorhalteleistungen) der GOÄ zugeordnet. Sie deckt die quantitative oder qualitative Bestimmung der Gamma-Glutamyltransferase (Gamma-GT) in der eigenen Praxis ab. Wesentlich ist, dass die Erbringung im Rahmen einer Akut- oder Notfalldiagnostik erfolgt, bei der das Ergebnis unmittelbar für die weitere Behandlung vorliegen muss.

GOÄ 3513 in der Praxis: Indikationen und Sofortdiagnostik

Die Bestimmung der Gamma-GT ist ein zentraler Baustein bei der Abklärung von Hepatopathien und Gallenwegserkrankungen. In der niedergelassenen Praxis wird diese Ziffer herangezogen, wenn der Verdacht auf eine akute Schädigung der Leber oder einen Gallenstau besteht. Typische Symptome wie Ikterus, unklare Oberbauchbeschwerden oder der Verdacht auf Intoxikationen rechtfertigen die sofortige laborchemische Untersuchung.

Da es sich um eine Vorhalteleistung handelt, muss die Analyse direkt in den Praxisräumen durchgeführt werden. Eine Einsendung der Probe an ein externes Großlabor schließt die Abrechnung nach dieser Ziffer aus. In solchen Fällen greifen die Ziffern des Speziallabors, die in der Regel direkt vom Laborarzt liquidiert werden.

Tipp: Die Vorhaltung der entsprechenden Analysegeräte in der eigenen Praxis ist die zwingende Voraussetzung für die Abrechnung der GOÄ 3513. Stellen Sie sicher, dass die Qualitätskontrollen gemäß Rili-BÄK lückenlos dokumentiert sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3513

Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung und Kombination der Ziffer im Praxisalltag.

Fallbeispiel 1: Akuter Oberbauchschmerz

Ein Patient stellt sich mit akuten, kolikartigen Schmerzen im rechten Oberbauch vor. Zum Ausschluss einer akuten Cholezystitis oder Cholestase führt die Praxis eine sofortige Bestimmung der Gamma-GT mittels patientennaher Sofortdiagnostik (POCT) durch. Neben der körperlichen Untersuchung (GOÄ 5) wird die GOÄ 3513 für die Gamma-GT-Bestimmung erfolgreich abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf medikamentös-toxische Leberschädigung

Eine Patientin unter dauerhafter Medikation klagt über zunehmende Müdigkeit und Übelkeit. Zur Überprüfung der Leberfunktion wird in der Praxis umgehend die Gamma-GT bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz der GOÄ 3513, da das Ergebnis für die Entscheidung über die Fortführung der Medikation sofort benötigt wird.

Fallbeispiel 3: V.a. alkoholinduzierte Hepatitis im Notdienst

Im Rahmen des organisierten Notdienstes wird ein Patient mit Verdacht auf akuten Alkoholabusus und Leberschädigung vorstellig. Die Praxis bestimmt sofort die Gamma-GT zur Akutdiagnostik. Neben den Notdienstgebühren wird die Ziffer 3513 für die Laborleistung angesetzt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3513: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die analoge Anwendung der Ziffern 3512 bis 3521 für andere, nicht explizit genannte Laborparameter. Die GOÄ untersagt dies in den Abrechnungsbestimmungen ausdrücklich. Nicht gelistete Parameter müssen zwingend über die Abschnitte M II bis M IV abgerechnet werden, auch wenn sie in der eigenen Praxis bestimmt wurden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn am selben Tag auch Laborleistungen an ein Speziallabor (Abschnitt M III/IV) für denselben Parameter vergeben wurden. Eine Doppelabrechnung der Gamma-GT als Vorhalteleistung und als Speziallaborleistung ist unzulässig. Es darf nur die tatsächlich erbrachte und medizinisch begründete Leistung liquidiert werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer eventuellen Nachforderung von Laborwerten durch ein Fremdlabor keine Überschneidungen mit den in der eigenen Praxis erbrachten Leistungen nach GOÄ 3513 entstehen.

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Dokumentation der GOÄ 3513: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Sofortbestimmung klar erkennbar sein. Dazu gehören die Dokumentation der führenden Symptome sowie der konkrete therapeutische Nutzen des schnellen Testergebnisses.

Zusätzlich müssen das verwendete Messverfahren, der exakte Messwert inklusive Maßeinheit und die Uhrzeit der Durchführung festgehalten werden. Dies belegt den Charakter der Sofortdiagnostik im Gegensatz zu einer zeitlich verzögerten Laboranalyse.

Dokumentationsbeispiel:

Pat. stellt sich mit akutem Ikterus und Pruritus vor. V.a. Cholestase. POCT-Labor in der Praxis durchgeführt: Gamma-GT: 120 U/l (Ref. < 60 U/l). Sofortige therapeutische Einleitung und Überweisung zur Sonographie.

GOÄ 3513: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3513 unterliegt dem Gebührenrahmen des Abschnitts M I. Der Regelsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen Venenverhältnissen oder die Durchführung unter erschwerten Bedingungen im Notfalldienst.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Gamma-GT wird selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt die Kombination mit anderen Vorhalteleistungen des Abschnitts M I, wie etwa der Glucosebestimmung (GOÄ 3514) oder der Bestimmung von Lipase/Amylase bei Verdacht auf Pankreatitis. Auch die Kombination mit einer symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) oder einer Beratung (GOÄ 1) ist im Praxisalltag die Regel und vollumfänglich erstattungsfähig.

Ziffer 3513 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3513 ("Untersuchung folgender Messgrößen unabhängig vom Messverfahren, je Messgröße -Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)", 2,3-facher Satz: 4,69 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11063 mit festem Satz von 1,10 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3513

Die GOÄ-Ziffer 3513 wird für die Bestimmung der Gamma-GT im Rahmen der Sofort- und Notfalldiagnostik in der eigenen Praxis berechnet. Dies betrifft vor allem Akutfälle, bei denen das Laborergebnis unmittelbar für therapeutische Entscheidungen benötigt wird. Eine routinemäßige Überweisung an ein Großlabor schließt diese Ziffer aus.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ 3513 beträgt 4,69 €. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M I handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen Satz (4,08 €) und dem 1,3-fachen Höchstsatz (5,30 €). Eine Überschreitung des Schwellenwerts erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Nein, eine analoge Anwendung der GOÄ 3513 für nicht im Katalog genannte Parameter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Laboruntersuchungen, die nicht in den Nummern 3512 bis 3521 aufgeführt sind, müssen nach den entsprechenden Ziffern der Abschnitte M II bis M IV abgerechnet werden. Dies dient der Vermeidung von Fehlabrechnungen bei Spezialanalysen.
Die GOÄ 3513 kann nicht neben Laborleistungen aus den Abschnitten M II bis M IV für denselben Parameter am selben Tag berechnet werden. Zudem sind Überschneidungen mit anderen Vorhalteleistungen am selben Untersuchungstag genau zu prüfen, um Doppelabrechnungen zu vermeiden. Die zeitgleiche Abrechnung setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die medizinische Indikation, der konkrete Messwert der Gamma-GT sowie der Zeitpunkt der Durchführung dokumentiert werden. Da es sich um eine Sofortdiagnostik handelt, sollte auch der klinische Bezug zur Akutsituation aus der Patientenakte hervorgehen. Dies schützt vor Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
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