Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 617: Erfahren Sie alles über die kontinuierliche Gasanalyse, die analoge Abrechnung von H2-Atemtests und typische Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 617
Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase
Die GOÄ-Ziffer 617 beschreibt die kontinuierliche Analyse von Gasen in der ausgeatmeten Luft eines Patienten. Diese Leistung ist mit 341 Punkten bewertet und sichert eine präzise Überwachung physiologischer Parameter. Für eine erfolgreiche Abrechnung müssen zwingend mindestens zwei Gase gleichzeitig und fortlaufend bestimmt werden.
Typische Beispiele für diese Gase sind Kohlendioxid und Stickstoff. Es spielt für die Abrechnung keine Rolle, ob die Messvorrichtung fest im Narkosegerät integriert ist oder separat betrieben wird. Wichtig ist allein die medizinische Notwendigkeit der kontinuierlichen Überwachung während des Eingriffs.
GOÄ 617 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung
In der klinischen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 617 vor allem in zwei großen Bereichen Anwendung. Der erste Bereich ist das kontinuierliche Monitoring während einer komplexen Narkose oder Beatmung. Hier dient die Gasanalyse der Patientensicherheit, um respiratorische Komplikationen frühzeitig zu erkennen.
Der zweite, hochrelevante Bereich ist die gastroenterologische Funktionsdiagnostik. Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer wird der H2-Atemtest analog nach dieser Ziffer berechnet. Dies betrifft insbesondere Tests auf Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption oder bakterielle Fehlbesiedlung des Dünndarms.
Bei der analogen Anwendung wird die Ziffer als A 618 deklariert. Sie umfasst die gesamte Testdurchführung inklusive der Verabreichung der Testsubstanz und aller notwendigen Einzelmessungen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 617
Fallbeispiel 1: Überwachung bei Risikonarkose
Ein Patient mit schwerer COPD muss sich einem operativen Eingriff unter Vollnarkose unterziehen. Zur engmaschigen Überwachung der Beatmungssituation erfolgt eine kontinuierliche Gasanalyse von Kohlendioxid und Sauerstoff. Diese kontinuierliche Überwachung wird dokumentiert und über die GOÄ-Ziffer 617 abgerechnet.
Fallbeispiel 2: H2-Laktosetoleranztest (analog)
Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf eine Laktoseintoleranz. Es wird ein standardisierter H2-Atemtest durchgeführt, bei dem nach Gabe von Laktose über mehrere Stunden die H2-Konzentration gemessen wird. Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A 618 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 3: Diagnostik einer bakteriellen Fehlbesiedlung
Zur Abklärung chronischer Bauchschmerzen wird ein Glukose-H2-Atemtest durchgeführt. Auch hier kommt die analoge Bewertung zum Tragen. Unabhängig von der Anzahl der Messungen im zeitlichen Verlauf wird die Ziffer A 618 genau einmal berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 617: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Abrechnung der GOÄ 617 für die reine Messung von Narkosegasen. Die Bestimmung der Konzentration von Inhalationsanästhetika ist explizit von der Berechnung ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten hierbei sehr genau auf die Dokumentation.
Ein weiterer Fallstrick betrifft den analogen H2-Atemtest. Da sich ein solcher Test über mehrere Stunden erstreckt und viele Einzelmessungen erfordert, neigen Praxen dazu, die Ziffer mehrfach anzusetzen. Dies ist unzulässig, da die Ziffer je durchgeführtem Test nur einmal berechnungsfähig ist.
Achtung: Die Bestimmung von Inhalationsanästhetika darf keinesfalls über die GOÄ 617 abgerechnet werden. Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation die Messung anderer physiologischer Gase wie CO2 belegt.
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Dokumentation der GOÄ 617: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für die reguläre Gasanalyse müssen die überwachten Gase sowie die medizinische Indikation im Narkoseprotokoll festgehalten werden. Bei der analogen Anwendung müssen die Testsubstanz, die Dosierung und die exakten Messwerte dokumentiert werden.
Dokumentation: Kontinuierliche Gasanalyse von CO2 und O2 während der Narkose zur Überwachung der respiratorischen Funktion bei pulmonaler Vorerkrankung.
Für den H2-Atemtest empfiehlt sich ein standardisiertes Messprotokoll, das dem Patientenakt beigefügt wird. Dies erleichtert den Nachweis der erbrachten Leistung im Falle einer Nachfrage durch die Versicherung.
Tipp: Weisen Sie bei der Abrechnung des H2-Atemtests die Ziffer A 618 explizit als Analogbewertung aus. Dies beugt Missverständnissen bei den Erstattungsstellen von Anfang an vor.
GOÄ 617: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 1,8-fachen Satz hinaus ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Ein erhöhter Zeitaufwand bei der Durchführung des Atemtests oder schwierige anatomische Verhältnisse bei der Narkoseführung können als Begründung dienen. Auch eine instabile respiratorische Lage des Patienten rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Narkose wird die GOÄ 617 häufig neben den Anästhesieziffern (z. B. GOÄ 462) berechnet. Bei der gastroenterologischen Diagnostik ist die Kombination mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 üblich. Eine zeitgleiche Abrechnung anderer Atemanalysen sollte genau auf Ausschlusskriterien geprüft werden.
Ziffer 617 in der neuen GOÄ
Die Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase (heute beim 2,3-fachen Satz: 35,78 €) erhält im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. Die neuen Spiroergometrie-Leistungen (3507/3508) messen O2 und CO2 kontinuierlich, setzen aber die vollständige Spiroergometrie in Ruhe und unter Belastung voraus — sie sind kein allgemeines Äquivalent für die frühere Gasanalyse, die auch im Narkosekontext eingesetzt wurde.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 617
Was hat nicht gestimmt?