GOÄ 750: Dermatoskopie richtig abrechnen & steigern

6 Min. Lesezeit
GOÄ 750
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,08 € 2,3x
Höchstsatz 24,46 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Auflichtmikroskopie nach GOÄ-Ziffer 750 ist essenziell für die Hautkrebsvorsorge. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 750

Nr. 750: Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung – 120 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 750 beschreibt die auflichtmikroskopische Untersuchung der Haut, im klinischen Alltag meist als Dermatoskopie bezeichnet. Diese Leistung umfasst die optische Vergrößerung von Hautveränderungen mithilfe eines Dermatoskops, um tiefere Strukturen der Epidermis und der oberen Dermis beurteilen zu können. Die Untersuchung liefert eine wesentliche Hilfestellung bei der Differenzierung von gutartigen und bösartigen Hautveränderungen.

Inbegriffen in dieser Ziffer sind die visuelle Beurteilung aller suspekten Hautareale sowie die Einordnung der Befunde. Da die Ziffer je Sitzung definiert ist, sind alle in einer Sitzung durchgeführten Dermatoskopien mit dem einmaligen Ansatz abgegolten. Eine mehrfache Abrechnung pro Behandlungstag für verschiedene Körperregionen ist ausgeschlossen.

GOÄ 750 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Hauptindikation für den Einsatz der GOÄ 750 ist die Früherkennung des malignen Melanoms sowie anderer Formen des Hautkrebses. Durch die stark vergrößerte Darstellung können Pigmentnetzstrukturen und Gefäßmuster beurteilt werden, die mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind. Dies führt in der Praxis dazu, dass unnötige operative Exzisionen vermieden werden können, was die Patienten direkt entlastet.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der sogenannte Naevus-Check bei Risikopatienten mit einer Vielzahl von Muttermalen. Hierbei dient die Auflichtmikroskopie als Standardverfahren zur Überwachung dysplastischer Naevi. Die Abgrenzung zu entzündlichen Hauterkrankungen oder parasitären Infektionen wie der Skabies kann ebenfalls durch diese Untersuchung unterstützt werden.

Tipp: Wenn eine Videosystem-gestützte Untersuchung mit digitaler Bildspeicherung und -analyse stattfindet, ist nicht die Nr. 750, sondern die Ziffer 612 GOÄ analog anzusetzen. Diese bietet mit einem Einfachsatz von 14,57 € (250 Punkte) eine deutlich höhere Vergütung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 750

Fallbeispiel 1: Vorsorgeuntersuchung bei einem Risikopatienten

Ein Patient stellt sich zur jährlichen Hautkrebsvorsorge vor. Bei der Ganzkörperinspektion fallen drei atypische, asymmetrische Pigmentmale am Rücken auf, die einer genaueren Abklärung bedürfen. Der Arzt führt eine auflichtmikroskopische Untersuchung dieser drei Läsionen durch.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 750 zum Regelsatz (2,3-fach). Da die Ziffer je Sitzung gilt, kann sie trotz der Untersuchung von drei separaten Malen nur einmal in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 berechnet.

Fallbeispiel 2: Kombiniertes Hautkrebsscreening mit Gesundheitsuntersuchung

Im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung wünscht der Patient ein integriertes Hautkrebsscreening. Der Arzt führt die Beratung zur Früherkennung durch und untersucht auffällige Hautstellen mit dem Dermatoskop.

Abgerechnet wird die Beratung nach GOÄ-Ziffer 29. Die auflichtmikroskopische Untersuchung wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 750 liquidiert. Der zeitliche Mehraufwand für die kombinierte Beratung kann über einen erhöhten Steigerungsfaktor bei der Nr. 29 abgebildet werden.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei dysplastischen Naevi

Ein Patient mit bekanntem dysplastischem Naevussyndrom stellt sich zur engmaschigen Kontrolle eines zuvor als grenzwertig eingestuften Muttermals vor. Der Befund wird mittels Auflichtmikroskopie kontrolliert und mit den Vorbefunden verglichen.

Neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) wird die GOÄ-Ziffer 750 abgerechnet. Da es sich um eine gezielte Verlaufskontrolle einer bekannten Läsion handelt, ist diese Kombination medizinisch vollumfänglich begründet und erstattungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 750: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 750 und der analogen Ziffer 612 für die digitale Videodokumentation. Dies ist explizit ausgeschlossen, da die digitale Bildanalyse die konventionelle Auflichtmikroskopie bereits beinhaltet. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn beide Ziffern nebeneinander für dieselbe Sitzung auftauchen.

Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer 750 an einem Tag. Da der Leistungstext die Einschränkung "je Sitzung" enthält, darf die Ziffer auch bei der Untersuchung von zehn oder mehr Muttermalen nur einmal auf der Rechnung erscheinen. Ein erhöhter Zeitaufwand muss stattdessen über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.

Achtung: Die bloße makroskopische Betrachtung der Haut mit einer einfachen Lupe ohne spezielle Kontaktschlüssigkeit oder polarisiertes Licht rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 750 nicht. Dies wird bei Prüfungen oft als Teil der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 gewertet.

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Dokumentation der GOÄ 750: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welche konkreten Hautveränderungen untersucht wurden. Die bloße Angabe "Dermatoskopie durchgeführt" reicht bei Nachfragen oft nicht aus.

Es empfiehlt sich, die genaue Lokalisation der untersuchten Läsionen sowie deren morphologische Charakteristika (z. B. Asymmetrie, Begrenzung, Farbe, Dynamik) festzuhalten. Auch das Ergebnis der Untersuchung – ob gutartig, kontrollbedürftig oder exzisionspflichtig – muss dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel:
Auflichtmikroskopie (GOÄ 750) von zwei dysplastischen Naevi (regio interscapularis links und Flanke rechts). Befund links: asymmetrisches Pigmentnetz, Kontrolle in 6 Monaten empfohlen. Befund rechts: unauffälliges, homogenes Muster, kein Anhalt für Malignität.

GOÄ 750: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 750 liegt bei 16,08 Euro (2,3-facher Satz). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Gebührensatz (24,46 Euro) ist möglich, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extrem hohe Anzahl an zu untersuchenden Läsionen (z. B. mehr als 15 Muttermale) oder schwierige Untersuchungsbedingungen wie eine ausgeprägte Ganzkörperbehaarung.

Auch eine mangelnde Compliance des Patienten, beispielsweise bei Kleinkindern oder dementen Patienten, kann als patientenindividuelle Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss auf der Rechnung verständlich und einzelfallbezogen formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 750 wird sehr häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit operativen Ziffern wie der GOÄ-Ziffer 2402 (Exzision einer Hautveränderung) ist möglich, wenn sich aus der Dermatoskopie die unmittelbare Indikation zur Entfernung ergibt.

Ziffer 750 in der neuen GOÄ

Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf drei Konstellationen:

  • Bei 5, konventionelle Auflichtmikroskopie (keine konfokale Lasermikroskopie): 4117 „Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie (bis 5 Hautläsionen), ggf. einschließlich Photodokumentation, je Sitzung" (18,39 €), je Sitzung
  • Bei 5, konventionelle Auflichtmikroskopie (keine konfokale Lasermikroskopie): 4118 „Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie (bei mehr als 5 Hautläsionen), ggf.…" (24,99 €), je Sitzung
  • Bei konfokale Lasermikroskopie zur nichtinvasiven Diagnostik oberflächennaher Hautveränderungen, je untersuchte Läsion: 4121 „Konfokale Lasermikroskopie zur nichtinvasiven Diagnostik oberflächennaher Hautveränderungen, je untersuchte Läsion" (123,98 €), je untersuchte Läsion

Die Spanne reicht von 18,39 € bis 123,98 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 16,08 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 750

Nein, die GOÄ-Ziffer 750 ist nicht neben der analogen Ziffer 612 für die videogestützte Untersuchung berechenbar. Da die digitale Bilddokumentation eine höhere diagnostische Aussagekraft besitzt, schließt sie die konventionelle Auflichtmikroskopie in derselben Sitzung aus. Bei einer Videosystem-gestützten Untersuchung wird ausschließlich die Nr. 612 analog angesetzt.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 750 beträgt 16,08 Euro. Bei einem einfachen Gebührensatz von 6,99 Euro entspricht dies einer Punktzahl von 120 Punkten. Bei erhöhtem Aufwand kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer 750 kann neben der Gesundheitsuntersuchung nach Nr. 29 GOÄ abgerechnet werden. Dies ist insbesondere beim kombinierten Hautkrebsscreening der Fall. Ein zeitlicher Mehraufwand für die kombinierte Beratung kann zusätzlich über einen erhöhten Gebührensatz bei der Nr. 29 berücksichtigt werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei besonders schwierigen Hautverhältnissen oder einer sehr hohen Anzahl an zu untersuchenden Läsionen zulässig. Typische Begründungen sind beispielsweise eine ausgeprägte Ganzkörperbehaarung oder eine Vielzahl atypischer Naevi. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Die GOÄ-Ziffer 750 ist nur einmal je Sitzung berechenbar, unabhängig von der Anzahl der untersuchten Hautveränderungen. Auch wenn mehrere Dutzend Muttermale in einer Sitzung auflichtmikroskopisch untersucht werden, bleibt es bei einem einmaligen Ansatz. Ein erhöhter Aufwand durch viele Läsionen kann jedoch über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
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