GOÄ 29: Gesundheitsuntersuchung richtig abrechnen

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GOÄ 29
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung –
Punktzahl 440  
Einfachsatz 25,65 € 1,0x
Regelhöchstsatz 58,99 € 2,3x
Höchstsatz 89,77 € 3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 29 für die Gesundheitsuntersuchung bietet hohes Abrechnungspotenzial. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungen und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 29

Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung –

Die GOÄ-Ziffer 29 beschreibt eine präventive Komplexleistung, die weit über eine einfache körperliche Untersuchung hinausgeht. Sie umfasst zwingend die Erhebung des vollständigen Ganzkörperstatus, eine detaillierte Erörterung des individuellen Risikoprofils sowie eine verhaltensmedizinisch orientierte Beratung des Patienten.

Da diese Ziffer als Vorsorgeleistung konzipiert ist, deckt sie den gesamten präventiven Beratungsprozess ab. Die Erhebung des Ganzkörperstatus entspricht inhaltlich der Leistung nach GOÄ-Ziffer 8, weshalb diese nicht nebeneinander berechnet werden darf.

GOÄ 29 in der Praxis: Frequenz und medizinische Notwendigkeit

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei der die Gesundheitsuntersuchung erst ab dem 35. Lebensjahr und nur alle drei Jahre erstattet wird, kennt die GOÄ keine starren Alters- oder Frequenzgrenzen. Eine jährliche Gesundheitsuntersuchung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll und entspricht den Regeln der ärztlichen Kunst.

Ärzte sollten jedoch beachten, dass sich private Krankenversicherungen und Beihilfestellen bei der Erstattung häufig an den GKV-Richtlinien orientieren. Im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht muss der Patient daher vorab schriftlich darüber informiert werden, dass eine jährliche Durchführung eventuell nicht vollständig erstattet wird.

Tipp: Nutzen Sie für die Aufklärung eine schriftliche Honorarvereinbarung gemäß § 12 Abs. 4 der Musterberufsordnung, um spätere Unstimmigkeiten bei der Erstattung zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 29

Fallbeispiel 1: Jährlicher präventiver Check-up

Ein 45-jähriger beschwerdefreier Privatpatient stellt sich zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung vor. Der Arzt führt eine Ganzkörperuntersuchung durch, bespricht das kardiovaskuläre Risikoprofil und berät den Patienten zur Ernährung.

In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 29 als Hauptleistung abgerechnet. Zusätzlich können die erforderlichen Laborleistungen wie Glukose (z. B. Nr. 3514) und Cholesterin (Nr. 3562) sowie der Harnstreifentest (Nr. 3511) berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Kombination mit Hautkrebsscreening

Eine 50-jährige Patientin wünscht eine Gesundheitsuntersuchung kombiniert mit einem Hautkrebsscreening. Der Arzt führt die Ganzkörperuntersuchung durch und untersucht zusätzlich die Haut mittels Auflichtmikroskopie.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 29. Die Beratung zum Hautkrebsscreening ist in der Ziffer 29 enthalten, jedoch kann der erhöhte Zeitaufwand über einen gesteigerten Faktor geltend gemacht werden. Die Auflichtmikroskopie wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 750 berechnet.

Fallbeispiel 3: Vorsorge mit erweitertem Ultraschall-Check

Ein 55-jähriger Patient wünscht neben der regulären Gesundheitsuntersuchung eine Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane zur Früherkennung, obwohl keine Beschwerden vorliegen.

Neben der GOÄ-Ziffer 29 werden die Sonographien nach den Ziffern 410 und 420 berechnet. Da es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ohne akuten Krankheitsverdacht handelt, sollte vorab eine schriftliche Vereinbarung über das ausdrückliche Verlangen des Patienten getroffen werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 29: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die gleichzeitige Abrechnung von Beratungs- und Untersuchungsleistungen wie den Ziffern 1, 3, 5 oder 8 neben der GOÄ 29. Diese Leistungen sind strikt ausgeschlossen, da sie bereits integraler Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung sind.

Auch die Ziffer 7 (vollständige Untersuchung eines Organsystems) darf nicht neben der Ziffer 29 berechnet werden, da die Ganzkörperuntersuchung das Hautorgan und andere Systeme bereits abdeckt. Einzig bei der Kombination mit Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nach den Ziffern 27 oder 28 gibt es eine Ausnahme: Diese sind nebeneinander berechnungsfähig, wenn die jeweiligen Untersuchungsinhalte getrennt erbracht werden.

Achtung: Die Ziffer 34 (Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung) ist neben der Ziffer 29 ausgeschlossen, es sei denn, es ergibt sich ein konkreter, neuer Krankheitsverdacht, der eine separate, mindestens 20-minütige Erörterung erfordert, die zeitlich nicht auf die Vorsorge anzurechnen ist.

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Dokumentation der GOÄ 29: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen. Da die GOÄ 29 eine Ganzkörperuntersuchung voraussetzt, müssen die Befunde aller Organsysteme (Kopf/Hals, Thorax, Abdomen, Bewegungsapparat, Haut und Nervensystem) detailliert in der Akte festgehalten werden.

Zusätzlich müssen die erörterten Risikofaktoren (z. B. Nikotinkonsum, Bewegungsmangel, familiäre Belastung) und die konkreten Inhalte der verhaltensmedizinischen Beratung dokumentiert werden. Pauschale Einträge wie "Check-up durchgeführt" reichen bei einer Überprüfung nicht aus.

Dokumentation: Ganzkörperstatus erhoben (Cor/Pulmo o.B., Abdomen weich, keine Resistenzen, Bewegungsapparat frei beweglich, Haut unauffällig). Risikoprofil besprochen (familiäre Hypercholesterinämie). Beratung zu Ernährungsumstellung und Ausdauersport (mind. 3x wöchentlich) erfolgt.

GOÄ 29: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 29 liegt beim 2,3-fachen Satz (58,99 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (89,77 €) ist möglich, wenn die Untersuchung oder Beratung überdurchschnittlich aufwendig war. Typische Begründungen sind eine stark erschwerte Untersuchung bei adipösen Patienten, ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Erörterung multipler Risikofaktoren oder eine kombinierte Beratung im Rahmen des Hautkrebsscreenings.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die GOÄ 29 mit Laborleistungen kombiniert. Zulässig sind hierbei der Harnstreifentest nach Ziffer 3511 sowie die Bestimmung von Glukose (Ziffer 3514) und Cholesterin (Ziffer 3562). Auch apparative Untersuchungen wie ein Ruhe-EKG nach Ziffer 651 oder ein Belastungs-EKG nach Ziffer 652 können bei entsprechende Indikation am selben Tag abgerechnet werden.

Werden im Rahmen der Untersuchung kurative Maßnahmen notwendig – beispielsweise weil sich ein akuter Krankheitsverdacht ergibt –, können diese diagnostischen und therapeutischen Leistungen ebenfalls neben der Ziffer 29 geltend gemacht werden.

Ziffer 29 in der neuen GOÄ

Ziffer 29 wird als neue Nummer 116 fortgeführt — „Erwachsenen-Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nieren-, Stoffwechselerkrankungen sowie rheumatischen Erkrankungen, einschließlich -Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus) -Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung". Der feste Satz beträgt 94,53 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 58,99 €). Abrechenbar: je Sitzung, im Regelfall 1× pro Kalenderjahr. Abrechnungshinweis: Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien der in der Leistungslegende inklusive ihrer Teilleistungen aufgeführten Untersuchungen abgegolten.

der neuen GOÄ 116 entspricht inhaltlich der alten GOÄ 29 (Ganzkörperstatus, Risikoprofil, Beratung) mit explizit benannten Krankheitsschwerpunkten (Herz, Kreislauf, Nieren, Stoffwechsel, Rheuma). Wesentliche Änderung im Kombinationsregime: der alten GOÄ 29 enthielt in der Ausschlussliste formal die Nrn.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 29

Die GOÄ sieht im Gegensatz zur GKV keine starren zeitlichen Begrenzungen für die Ziffer 29 vor. Eine jährliche Durchführung ist bei Erwachsenen medizinisch begründbar und somit abrechenbar. Private Krankenversicherungen orientieren sich jedoch manchmal an den GKV-Richtlinien, weshalb eine wirtschaftliche Aufklärung des Patienten ratsam ist.
In der GOÄ 29 sind die Erhebung des vollständigen Ganzkörperstatus sowie die Erörterung des Risikoprofils und die verhaltensmedizinische Beratung enthalten. Daher können die Ziffern 1, 3, 5, 6, 7 und 8 nicht nebeneinander in derselben Sitzung berechnet werden.
Ja, eine Kombination ist möglich, allerdings ist die Beratung zum Hautkrebsscreening bereits in der GOÄ 29 enthalten. Der zeitliche Mehraufwand kann jedoch über einen erhöhten Steigerungsfaktor geltend gemacht werden. Die Auflichtmikroskopie nach Ziffer 750 ist zusätzlich berechnungsfähig.
Ja, die GOÄ 29 ist neben den Ziffern 27 oder 28 berechnungsfähig, wenn beide Untersuchungen in einer Sitzung stattfinden. Da sich die Inhalte der Gesundheitsuntersuchung und der Krebsfrüherkennung voneinander unterscheiden, ist eine Nebeneinanderberechnung zulässig.
Neben der GOÄ 29 können die für die Gesundheitsuntersuchung erforderlichen Laborparameter separat berechnet werden. Dazu gehören typischerweise der Harnstreifentest nach Ziffer 3511 sowie Glukose nach Ziffer 3514 und Cholesterin nach Ziffer 3562.
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