Abschnitt B

Grundleistungen & allgemeine Leistungen

66 GOÄ-Ziffern
A Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 4,08 € A36 Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Min. bei Asthma bronchiale, Hypertonie– einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherungzum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements,einschließlich Auswertung standardisierterFragebögen, je Sitzung Regelhöchstsatz 40,23 € A72 Vorläufiger Entlassungsbericht im Krankenhaus Regelhöchstsatz 5,36 € B Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 10,49 € C Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 18,65 € D Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 12,82 € E Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung Regelhöchstsatz 9,33 € F Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 15,15 € G Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 26,23 € H Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen Regelhöchstsatz 19,82 € J Zuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag Regelhöchstsatz 4,66 € K1 Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern , , oder bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Regelhöchstsatz 6,99 € K2 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern , , , , , oder bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Regelhöchstsatz 6,99 € 1 Beratung – auch mittels Fernsprecher – Regelhöchstsatz 10,72 € 2 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes Regelhöchstsatz 3,15 € 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher Regelhöchstsatz 20,10 € 4 Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken – Regelhöchstsatz 29,49 € 5 Symptombezogene Untersuchung Regelhöchstsatz 10,72 € 6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme : alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation – Regelhöchstsatz 13,41 € 7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation – Regelhöchstsatz 21,46 € 8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation Regelhöchstsatz 34,84 € 11 Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata Regelhöchstsatz 8,05 € 15 GOÄ 15: Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken Regelhöchstsatz 40,23 € 20 GOÄ 20: Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten) Regelhöchstsatz 16,08 € 21 Eingehende humangenetische Beratung , je angefangene halbe Stunde und Sitzung Regelhöchstsatz 48,25 € 22 GOÄ 22: Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft - auch einschließlich Beratung über soziale Hilfen, gegebenenfalls auch einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch Regelhöchstsatz 40,23 € 23 GOÄ 23: Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins - einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, einschließlich Hämoglobinbestimmung Regelhöchstsatz 40,23 € 24 GOÄ 24: Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf - einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken - Regelhöchstsatz 26,82 € 25 GOÄ 25: Neugeborenen-Erstuntersuchung - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) Regelhöchstsatz 26,82 € 26 GOÄ 26: Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust, Bauch- und Geschlechtsorganen) gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) Regelhöchstsatz 60,33 € 27 Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung – Regelhöchstsatz 42,89 € 28 Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung – Regelhöchstsatz 37,54 € 29 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung – Regelhöchstsatz 58,99 € 30 Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung – einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen – Regelhöchstsatz 120,66 € 31 Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens – einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen – Regelhöchstsatz 60,33 € 32 Untersuchung nach §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung – einschließlich einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung –; Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen; schriftliche gutachtliche Äußerung; Mitteilung für die Personensorgeberechtigten; Bescheinigung für den Arbeitgeber) Regelhöchstsatz 53,61 € 33 Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens – Regelhöchstsatz 40,23 € 34 Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen – Regelhöchstsatz 40,23 € 45 Visite im Krankenhaus Regelhöchstsatz 9,38 € 46 Zweitvisite im Krankenhaus Regelhöchstsatz 6,69 € 48 Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) – bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten – Regelhöchstsatz 16,08 € 50 Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung Regelhöchstsatz 42,89 € 51 Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung – Regelhöchstsatz 33,51 € 52 Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z. B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel) Regelhöchstsatz 5,83 € 55 Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme – Regelhöchstsatz 67,02 € 56 Verweilen , ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde Regelhöchstsatz 18,88 € 60 Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt Regelhöchstsatz 16,08 € 61 Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde Regelhöchstsatz 17,43 € 62 Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde Regelhöchstsatz 20,10 € 70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis , Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Regelhöchstsatz 5,36 € 75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) Regelhöchstsatz 17,43 € 76 Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen ­Patienten aufgestellt Regelhöchstsatz 9,38 € 77 Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte Regelhöchstsatz 20,10 € 78 Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt Regelhöchstsatz 24,13 € 80 Schriftliche gutachtliche Äußerung Regelhöchstsatz 40,23 € 85 Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit Regelhöchstsatz 67,02 € 90 Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch Regelhöchstsatz 16,08 € 95 Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite Regelhöchstsatz 3,50 € 96 Schreibgebühr, je Kopie Regelhöchstsatz 0,17 € 100 GOÄ 100: Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 20 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (vorläufige Leichenschau) Regelhöchstsatz 110,51 € 101 GOÄ 101: Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, einschließlich Angaben zu Todesart und Todesursache gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 40 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (eingehende Leichenschau) Regelhöchstsatz 165,77 € 102 GOÄ 102: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern100oder101bei unbekannter Leiche und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten) (ab 1.1.2020) Regelhöchstsatz 27,63 € 106 GOÄ 106: Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten (ab 1.1.2020) Regelhöchstsatz 20,10 € 107 GOÄ 107: Bulbusentnahme bei einem Toten (ab 1.1.2020) Regelhöchstsatz 33,51 € 108 GOÄ 108: Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten (ab 1.1.2020) Regelhöchstsatz 30,84 € 109 GOÄ 109: Entnahme eines Herzschrittmachers bei einem Toten (ab 1.1.2020) Regelhöchstsatz 29,49 €