Der GOÄ-Zuschlag K2 honoriert den erhöhten Aufwand bei Besuchen von Kindern unter 4 Jahren. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer K2
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Der Zuschlag K2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dient der Abgeltung des erhöhten Zeitaufwands und der besonderen Umstände bei der Untersuchung von Kleinkindern. Die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern im Rahmen von Besuchen erfordert eine sensible Herangehensweise. Dieser Mehraufwand wird durch den Zuschlag pauschal honoriert.
Die Abrechnung ist an spezifische Hauptleistungen gekoppelt, die im Rahmen von Visiten oder Hausbesuchen erbracht werden. Ohne eine dieser primären Leistungen kann der Zuschlag nicht eigenständig geltend gemacht werden. Die Bewertung liegt konstant bei 120 Punkten.
GOÄ K2 in der Praxis: Altersgrenze und Indikationen
Die wichtigste Voraussetzung für die Berechnung der GOÄ K2 ist das Alter des Patienten. Der Zuschlag ist nur bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr zulässig. Dies bedeutet konkret, dass der Zuschlag letztmalig am Tag vor dem vierten Geburtstag berechnet werden darf.
Typische klinische Situationen umfassen dringende Hausbesuche bei akuten Infekten oder Visiten auf der pädiatrischen Station. Die Untersuchung von Kleinkindern erfordert oft eine intensive Einbindung der Eltern. Auch die erschwerte Kooperationsfähigkeit des jungen Patienten rechtfertigt diese Gebührenposition im Praxisalltag.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ K2
Fallbeispiel 1: Akuter Infekt bei einem zweijährigen Kind zu Hause
Ein zweijähriges Kind leidet unter hohem Fieber und Atemwegssymptomen. Der Arzt führt einen dringenden Hausbesuch durch, untersucht das Kind eingehend und berät die Eltern vor Ort. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 50 für den Besuch.
Da das Kind das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird zusätzlich der Zuschlag K2 fällig. Die Kombination aus der Besuchsleistung und dem Zuschlag bildet den Aufwand adäquat ab.
Fallbeispiel 2: Stationäre Visite bei einem Säugling
Auf der pädiatrischen Station erfolgt die tägliche Visite bei einem sechs Monate alten Säugling. Der Arzt untersucht das Kind und bespricht den Befund mit der Mutter. Diese Leistung wird nach GOÄ-Ziffer 45 liquidiert.
Zusätzlich zur Visite kann für diesen Tag der Zuschlag K2 abgerechnet werden. Dies gilt für jeden Tag, an dem eine entsprechende Visite stattfindet.
Fallbeispiel 3: Dringender Besuch am Wochenende
Am Sonntag wird der Arzt zu einem dreijährigen Kind mit akutem Pseudokrupp gerufen. Es erfolgt ein Hausbesuch zur Akutbehandlung. Neben der Ziffer 50 und dem Zuschlag K2 können hier auch relevante Unzeitenzuschläge herangezogen werden.
In diesem Fall wird der Zuschlag G für die Inanspruchnahme am Sonntag berechnet. Der Zuschlag K2 bleibt davon unberührt und wird zusätzlich aufgeführt.
Häufige Fehler bei der GOÄ K2: Was Prüfer beanstanden
Achtung: Der Zuschlag K2 ist wie alle Zuschläge der GOÄ nicht steigerungsfähig und darf nur mit dem einfachen Satz (1,0-fach) abgerechnet werden.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fälschliche Kombination mit dem Zuschlag K1. Der Zuschlag K1 ist für ambulante Untersuchungen in der Praxis reserviert, während K2 ausschließlich für Besuche und Visiten gilt. Beide Zuschläge schließen sich am selben Tag gegenseitig aus.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung nach dem vierten Geburtstag. Sobald das Kind das vierte Lebensjahr vollendet hat, entfällt die Berechtigung für diesen Zuschlag komplett. Auch die Kombination mit den Ziffern 52, 60, 61 oder 62 führt regelmäßig zu Kürzungen, da diese gesetzlich ausgeschlossen sind.
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Dokumentation der GOÄ K2: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss das Geburtsdatum des Kindes zwingend hinterlegt sein. Dies dient als primärer Nachweis für die Einhaltung der Altersgrenze.
Zusätzlich sollten die Details des Besuchs oder der Visite stichhaltig dokumentiert werden. Die Erwähnung von erschwerenden Faktoren bei der Untersuchung ist ratsam. Dazu gehören beispielsweise mangelnde Kooperation oder die Notwendigkeit einer ausführlichen Elternanleitung.
Tipp: Notieren Sie bei jedem Hausbesuch neben dem Datum auch die genaue Uhrzeit und die anwesenden Bezugspersonen in der Akte.
GOÄ K2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Zuschläge im Bereich der GOÄ unterliegen einer Sonderregelung bezüglich der Faktoren. Die GOÄ-Ziffer K2 besitzt eine feste Bewertung von 120 Punkten. Eine Steigerung über den Faktor 1,0 hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen.
Der Erlös für diesen Zuschlag beträgt somit immer exakt 6,99 Euro. Ein erhöhter Aufwand kann stattdessen über die Steigerung der Hauptleistung (z. B. der Ziffer 50) abgebildet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Der Zuschlag K2 lässt sich hervorragend mit den Unzeitenzuschlägen E, F, G und H kombinieren. Diese Kombination ist besonders bei Notfalleinsätzen am Wochenende oder in der Nacht relevant. Auch die Kombination mit Wegegeld ist zulässig.
Ausgeschlossen ist hingegen die Nebeneinanderberechnung mit den Zuschlägen A bis D. Achten Sie darauf, dass die Abrechnungssoftware diese Ausschlüsse automatisch prüft, um fehlerhafte Rechnungen zu vermeiden.
Ziffer K2 in der neuen GOÄ
Der Zuschlag K2 zu Besuchsleistungen bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr wird in der neuen GOÄ durch ein gestaffeltes Zuschlagssystem für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr zu Leistungen des Abschnitts B III (Visiten, Besuche, Konsiliartätigkeit) ersetzt:
- 210 Zuschlag zu Leistungen des Abschnitts B III mit einem Festpreis bis 20,00 € — 10,00 €
- 211...mit einem Festpreis von mehr als 20,00 € bis 30,00 € — 20,00 €
- 212...mit einem Festpreis von mehr als 30,00 € — 30,00 €
Maßgeblich ist je Sitzung die Hauptleistung mit dem höchsten Festpreis des Abschnitts B III — je Sitzung ist über alle Abschnitte nur ein Kinderzuschlag berechnungsfähig. Heute lag K2 beim 2,3-fachen Satz bei 6,99 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer K2
Was hat nicht gestimmt?