GOÄ 791: Heimdialyse & Cell-Saver korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 791
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse , auch als Hämofiltration, je Dialyse
Punktzahl 320  
Einfachsatz 18,65 € 1,0x
Regelhöchstsatz 42,89 € 2,3x
Höchstsatz 65,27 € 3,5x
Ausschlüsse
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Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 791: So rechnen Sie Heimdialyse, Limited-Care-Dialyse und den Cell-Saver-Einsatz rechtssicher und honoraroptimiert ab.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 791

Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse

Die GOÄ-Ziffer 791 bewertet die ärztliche Betreuung von Patienten, die ihre Dialysebehandlung in hoher Eigenverantwortung durchführen. Dies umfasst sowohl die klassische Heimdialyse als auch die sogenannte Limited-Care-Dialyse in spezialisierten Zentren. Die Leistung ist explizit je Dialysesitzung berechnungsfähig, unabhängig von der genauen Dauer der einzelnen Sitzung.

Im Gegensatz zur vollstationären oder teilstationären Dialyse im Zentrum ist bei der GOÄ 791 eine ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse nicht erforderlich. Der Schwerpunkt der ärztlichen Tätigkeit liegt hier in der kontinuierlichen Überwachung, der Auswertung der Dialyseprotokolle sowie der Schulung und Unterstützung des Patienten.

2. GOÄ 791 in der Praxis: Heimdialyse, Limited-Care und Cell-Saver

Die klinische Anwendung der GOÄ 791 erstreckt sich über drei wesentliche Säulen der modernen Nephrologie und operativen Medizin. Bei der Heimdialyse organisiert der Arzt die Rahmenbedingungen und stellt sicher, dass der Patient oder dessen Dialysepartner die Behandlung sicher beherrscht. Die Auswertung der Behandlungsprotokolle erfolgt meist im Nachgang der eigentlichen Sitzungen.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Limited-Care-Dialyse, die auch als zentralisierte Heimdialyse bezeichnet wird. Hierbei nutzen Patienten die Infrastruktur eines Dialysezentrums, führen die Behandlungsschritte jedoch weitgehend selbstständig durch. Dies spart erhebliche Personalkosten ein, weshalb diese Form der Betreuung mit der niedriger bewerteten Ziffer 791 statt der Ziffer 790 liquidiert wird.

Zusätzlich hat die Bundesärztekammer klargestellt, dass die Ziffer 791 analog für die Anwendung des Cell-Savers herangezogen werden kann. Bei dieser maschinellen Autotransfusion wird intraoperativ gewonnenes Blut aufbereitet und retransfundiert. Diese analoge Abrechnung ist einmal je operativer Sitzung zulässig.

Tipp: Bei der analogen Abrechnung des Cell-Savers über die GOÄ 791a sollte auf der Rechnung der klare Hinweis "Anwendung des Cell-Savers gemäß BÄK-Beschluss analog GOÄ 791" vermerkt werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 791

Fallbeispiel 1: Kontinuierliche Betreuung bei Heimdialyse

Ein Patient mit terminaler Niereninsuffizienz führt dreimal wöchentlich eine Heimhämodialyse durch. Der betreuende Nephrologe wertet wöchentlich die digitalen Dialyseprotokolle aus und bespricht die Parameter telefonisch mit dem Patienten. Für jede der drei durchgeführten Dialysen in der Woche rechnet der Arzt die GOÄ-Ziffer 791 ab. Dies ergibt eine dreifache Abrechnung der Ziffer pro Woche.

Fallbeispiel 2: Limited-Care-Dialyse im teilstationären Zentrum

Eine Patientin führt ihre Hämofiltration in den Räumen einer Dialysepraxis im Rahmen eines Limited-Care-Modells durch. Sie punktiert ihren Shunt selbstständig und bedient die Maschine eigenverantwortlich. Der Arzt überwacht den Verlauf stichprobenartig und dokumentiert die Laborwerte. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 791 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Intraoperativer Einsatz des Cell-Savers

Während einer komplexen endoprothetischen Operation wird ein Cell-Saver zur Blutrückgewinnung eingesetzt. Das OP-Team bereitet das Wundblut maschinell auf und führt es dem Patienten noch während des Eingriffs zurück. Der Anästhesist rechnet diese eigenständige Leistung analog mit der GOÄ-Ziffer 791 (analog) ab. Die Menge des retransfundierten Blutes hat dabei keinen Einfluss auf die Einfachheit der Abrechnung.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 791: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Liquidation von Besuchen oder Visiten neben der GOÄ 791. Die Allgemeinen Bestimmungen und spezifischen Ausschlüsse untersagen die Berechnung von Leistungen aus den Abschnitten B, C, G und H am selben Tag. Werden also am Tag der Dialyse Hausbesuche nach GOÄ 50 durchgeführt, führt dies regelmäßig zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem existieren weitreichende Ausschlüsse für Laborleistungen am selben Behandlungstag. Insbesondere die Ziffern für klinische Chemie und Hämatologie aus dem Abschnitt M sind häufig nicht neben der GOÄ 791 berechenbar. Hier muss genau geprüft werden, welche Laborparameter über Speziallabore oder an dialysefreien Tagen bestimmt werden können.

Bei der analogen Anwendung des Cell-Savers existierte in der Vergangenheit ein redaktioneller Fehler in den Veröffentlichungen der Bundesärztekammer, der fälschlicherweise auf die Ziffer 792 verwies. Prüfstellen beanstanden es, wenn heute noch fälschlich die Ziffer 792 analog statt der korrekten Ziffer 791 analog herangezogen wird.

Achtung: Die GOÄ 791 darf niemals am selben Tag neben den Ziffern 790 (Zentrumsdialyse) oder 792 (Peritonealdialyse) für denselben Patienten abgerechnet werden, da sich diese Behandlungsformen gegenseitig ausschließen.

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5. Dokumentation der GOÄ 791: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung bei der GOÄ 791. In der Patientenakte müssen die Auswertungen der Dialyseprotokolle namentlich und mit Datum erfasst werden. Auch die Dokumentation von Schulungsgesprächen, Anpassungen der Dialysemedikation oder Shunt-Inspektionen ist zwingend erforderlich.

Für die analoge Abrechnung des Cell-Savers müssen die Indikation, die Start- und Endzeit der maschinellen Aufbereitung sowie das erzielte Retransusionsvolumen exakt im OP-Protokoll festgehalten werden. Dies sichert die Abrechnung im Falle einer nachträglichen Prüfung durch den medizinischen Dienst ab.

Dokumentationsbeispiel: "Heimdialyse-Protokollauswertung für die Sitzung vom [Datum]. Shuntverhältnisse reizlos, Flussraten stabil bei 250 ml/min. Keine klinischen Komplikationen berichtet. Dialysat-Rezeptur unverändert beibehalten. Patient und Dialysepartner im Umgang mit den Alarmgrenzen nachgeschult."

6. GOÄ 791: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 2,3 (bis zu 3,5) ist bei der GOÄ 791 bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine ausgeprägte kardiovaskuläre Instabilität des Patienten während der Heimdialysephase oder erhebliche Probleme beim Shunt-Zugang, die eine intensive telefonische Anleitung des Dialysepartners erforderten. Auch eine überdurchschnittlich komplexe Protokollauswertung bei häufigen technischen Störungen der Heimdialysemaschine rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Da die GOÄ 791 viele Ausschlüsse aufweist, ist die Kombination mit anderen Ziffern am selben Tag stark eingeschränkt. Zulässig ist jedoch die Kombination mit selbstständigen sonographischen Untersuchungen, wie der Shuntsonographie nach GOÄ 410, sofern diese medizinisch indiziert ist. Auch beratende Leistungen, die nicht unter die Ausschlüsse der Abschnitte B und C fallen, können in den Tagen zwischen den Dialysen separat liquidiert werden, um den Betreuungsaufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 791 in der neuen GOÄ

Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf zwei Konstellationen:

  • Bei Hämodialyse als Heimdialyse: 3402 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung inklusive Rufbereitschaft bei Durchführung einer Peritonealdialyse als Heimdialyseverfahren, je Kalendertag" (160,81 €), je Dialyse
  • Bei Limited-Care-Dialyse: 3406 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Limited-Care-Dialyse, je Dialyse" (195,67 €), je Dialyse

Die Spanne reicht von 160,81 € bis 195,67 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 42,89 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 791

Die GOÄ-Ziffer 791 wird für die ärztliche Betreuung von Patienten bei der Heimdialyse oder der Limited-Care-Dialyse berechnet. Sie fällt je durchgeführter Dialysesitzung an, wobei eine ständige physische Präsenz des Arztes während der Behandlung nicht erforderlich ist.
Ja, die Anwendung des Cell-Savers zur maschinellen Autotransfusion wird nach Beschluss der Bundesärztekammer analog nach GOÄ-Ziffer 791 berechnet. Diese Abrechnung ist einmal pro operativer Sitzung zulässig, unabhängig von der Menge des retransfundierten Blutes.
Neben der GOÄ 791 dürfen unter anderem die Ziffern 50, 790, 792 und 793 sowie Besuchsleistungen und Visiten nicht am selben Tag abgerechnet werden. Auch zahlreiche Laborleistungen sind laut den Ausschlussbestimmungen der GOÄ am selben Behandlungstag ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 791 beträgt 42,89 Euro bei einer zugrundeliegenden Punktzahl von 320 Punkten. Der einfache Gebührensatz liegt bei 18,65 Euro, während der Höchstsatz (3,5-facher Satz) mit 65,27 Euro beziffert wird.
Bei der Limited-Care-Dialyse führt der Patient die Dialyse in einem Zentrum mit hoher Selbstständigkeit durch, was Personalkosten einspart. Die ärztliche Betreuung in diesem Rahmen wird ebenfalls mit der GOÄ 791 je Dialyse liquidiert.
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