GOÄ 3620: Eisen im Serum korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3620
Eisen im Serum oder Plasma
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Die Bestimmung von Eisen im Serum oder Plasma nach GOÄ-Ziffer 3620 ist ein Standardparameter. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Kombinationen und Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3620

Die GOÄ-Ziffer 3620 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 8 (Spurenelemente) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:

3620: Eisen im Serum oder Plasma – 40 Punkte

Diese Leistung besitzt für die Bestimmung von Eisen im Serum oder Plasma ein klares Alleinstellungsmerkmal. Sie umfasst die quantitative Analyse des freien bzw. an Transferrin gebundenen Eisens im zirkulierenden Blut. Die Bestimmung ist essenziell für die Diagnostik von Störungen des Eisenstoffwechsels, da Eisen ein unverzichtbarer Baustein für die Hämoglobinsynthese ist.

GOÄ 3620 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung des Serumeisens ist eine Standarduntersuchung bei der Abklärung von Anämien und Störungen des Eisenhaushalts. Da der isolierte Eisenwert im Serum starken tageszeitlichen Schwankungen unterliegt, ist die Bestimmung meist Teil einer umfassenderen Labordiagnostik. Die wichtigste klinische Aussage liefert der Wert in Kombination mit Transferrin zur Berechnung der Transferrinsättigung.

Typische Indikationen für die Anforderung dieser Laborleistung sind der Verdacht auf einen absoluten Eisenmangel, der weltweit zu den häufigsten Laborbefunden gehört. Ebenso ist die Untersuchung bei Verdacht auf eine primäre Eisenüberladung (Hämochromatose) oder sekundäre, oft iatrogene Eisenüberladungen indiziert. Werte ab etwa 350 µg/dl im Serum gelten als akut toxisch und erfordern sofortiges Handeln.

Tipp: Um eine verlässliche Aussage über den Eisenstatus zu erhalten, sollte die Blutentnahme für die GOÄ 3620 vorzugsweise morgens im nüchternen Zustand des Patients erfolgen, um die physiologischen tageszeitlichen Schwankungen zu minimieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3620

Im Praxisalltag tritt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3620 in verschiedenen diagnostischen Kontexten auf. Die folgenden Beispiele veranschaulichen die korrekte Anwendung und Kombination der Ziffern.

Fallbeispiel 1: Abklärung einer mikrozytären Anämie

Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit und Blässe vor. Das Blutbild zeigt eine mikrozytäre, hypochrome Anämie. Zur Differenzierung des Eisenstatus veranlasst die Praxis die Bestimmung von Eisen im Serum, Ferritin und Transferrin.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3620 für das Serumeisen, die GOÄ-Ziffer 3742 für das Ferritin sowie die GOÄ-Ziffer 3575 für das Transferrin. Diese Kombination ist medizinisch vollumfänglich begründet und abrechnungsfähig.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf hereditäre Hämochromatose

Bei einem Patienten mit unklaren Gelenkbeschwerden und erhöhten Leberwerten besteht der Verdacht auf eine primäre Eisenüberladung. Es wird eine Bestimmung des Serumeisens und des Transferrins zur Berechnung der Transferrinsättigung durchgeführt.

Neben der GOÄ-Ziffer 3620 wird die GOÄ-Ziffer 3575 berechnet. Da die Transferrinsättigung bei Hämochromatose fast immer erhöht ist, liefert diese Kombination den entscheidenden diagnostischen Hinweis vor einer molekulargenetischen Absicherung.

Fallbeispiel 3: Kontrolle bei parenteraler Eisensubstitution

Ein Patient erhält aufgrund einer schweren Resorptionsstörung eine parenterale Eisensubstitution. Zur Vermeidung einer iatrogenen, sekundären Eisenüberladung wird der Eisenstatus engmaschig kontrolliert.

Hierbei wird die GOÄ-Ziffer 3620 im Verlauf wiederholt abgerechnet, um toxische Konzentrationen rechtzeitig zu erkennen. Die medizinische Notwendigkeit der engmaschigen Kontrolle ist in der Akte zu dokumentieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3620: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3620 betrifft den Ausschluss im Rahmen von Dialysebehandlungen. Wird die Eisenbestimmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung durchgeführt, ist sie nicht gesondert berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kausalität streng und weisen die Ziffer 3620 in solchen Fällen regelmäßig zurück.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung der Probenmatrix oder der Methodik. Die GOÄ-Ziffer 3620 gilt ausschließlich für die Bestimmung im Serum oder Plasma. Für die Bestimmung von Eisen im Urin oder im Gewebe (z. B. Leberbiopsie mittels Atomabsorption) gelten andere Abrechnungsregeln und Ziffern, wie die GOÄ-Ziffer 4130.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei Dialysepatienten Laboruntersuchungen, die der Überwachung der Dialyse dienen, mit der Pauschale abgegolten sind. Nur dialyseunabhängige interkurrente Erkrankungen rechtfertigen eine separate Abrechnung der GOÄ 3620.

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Dokumentation der GOÄ 3620: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation für die Eisenbestimmung sowie das Laborergebnis dokumentiert sein. Insbesondere bei wiederholten Messungen oder bei der Überschreitung des Regelsatzes ist eine präzise Begründung unerlässlich.

Für die Dokumentation im Laborbuch oder in der elektronischen Patientenakte empfiehlt sich ein standardisiertes Vorgehen. Dies erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern sichert die Praxis auch bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern ab.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf absolute Eisenmangelanämie bei chronischer Müdigkeit. Blutentnahme nüchtern um 08:00 Uhr. Bestimmung von Serumeisen (GOÄ 3620), Ferritin und Transferrin zur Berechnung der Transferrinsättigung veranlasst.

GOÄ 3620: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3620 kann im Regelfall bis zum 1,15-fachen Satz (2,68 €) ohne Begründung abgerechnet werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (3,03 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können beispielsweise ein schwieriges Probenhandling oder extreme Abweichungen sein, die eine wiederholte Messung zur Absicherung des Ergebnisses erforderlich machten.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ-Ziffer 3620 selten isoliert eingesetzt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen zur Beurteilung des Eisenstatus umfassen das kleine oder große Blutbild (GOÄ-Ziffern 3550, 3552) sowie Entzündungsparameter wie das CRP (GOÄ-Ziffer 3741). Auch die Kombination mit dem löslichen Transferrinrezeptor ist zur differenzierten Diagnostik zulässig und wird von den Kostenträgern anerkannt.

Ziffer 3620 in der neuen GOÄ

Die Eisenbestimmung aus Serum oder Plasma wird zur neuen Nummer 11062 mit einem Festpreis von 1,30 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €). Die neue Legende schreibt die Photometrie vor, die in der Praxis schon bisher fast ausschließlich eingesetzt wurde. Zu beachten: 11062 ist neben Nummer 12841 nicht berechnungsfähig, wenn die Untersuchung aus dem gleichen Probenmaterial erfolgt — 12841 betrifft jedoch ausschließlich die Atomabsorptionsspektrometrie an Gewebeproben (z. B. Leberstanze), nicht Serum oder Plasma.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3620

Der einfache Gebührensatz für die GOÄ-Ziffer 3620 beträgt 2,33 Euro bei einer Bewertung von 40 Punkten. Im Regelfall wird die Leistung mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet, was einer Gebühr von 2,68 Euro entspricht. Der Höchstsatz liegt bei 3,03 Euro.
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3620 ist ausgeschlossen, wenn die Untersuchung in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung steht. In diesem Fall ist die Leistung mit der Dialysegebühr abgegolten und kann nicht gesondert berechnet werden.
Für die Routinebestimmung von Eisen im Serum oder Plasma hat sich die photometrische Bestimmung mittels Chelatkomplexbildung bewährt. Die GOÄ-Ziffer 3620 ist jedoch an keine spezifische methodische Vorgabe gebunden. Für Gewebeuntersuchungen wird hingegen meist die Atomabsorption genutzt.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3620 kann problemlos neben der Bestimmung von Ferritin nach GOÄ-Ziffer 3742 abgerechnet werden. Beide Parameter ergänzen sich medizinisch sinnvoll bei der Beurteilung des Eisenstatus. Eine gegenseitige Ausschlussregelung in der GOÄ existiert hierfür nicht.
Die Bestimmung des Serumeisens nach GOÄ 3620 dient primär der Berechnung der Transferrinsättigung in Kombination mit dem Transferrinwert. Da der reine Eisenwert starken Schwankungen unterliegt, liefert erst diese Kombination eine verlässliche Aussage über den tatsächlichen Eisenstatus.
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