GOÄ 3575: Transferrin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3575
Transferrin , Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,70 € 1,1x
Höchstsatz 7,58 € 1,3x

Die Bestimmung von Transferrin nach GOÄ 3575 ist essenziell für die Diagnostik des Eisenhaushalts. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3575

Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden - Punktzahl: 100

Die GOÄ-Ziffer 3575 beschreibt die quantitative Bestimmung des Proteins Transferrin im Labor. Diese Untersuchung erfolgt mittels Immundiffusion, Immunturbidimetrie oder vergleichbaren immunologischen Verfahren. Sie ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt II. 4. (Proteine, Elektrophoreseverfahren) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

Als wichtigstes Transportprotein für Eisen im Blutplasma spielt Transferrin eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Eisenstoffwechsels. Die Synthese in der Leber wird direkt durch den Eisenstatus reguliert. Bei einem niedrigen Eisengehalt in den Hepatozyten steigt die Produktion von Transferrin an, um den Transport des Funktionseisens zu optimieren.

GOÄ 3575 in der Praxis: Diagnostik des Eisenstoffwechsels

In der täglichen Praxis dient die Bestimmung von Transferrin vor allem der Berechnung der Transferrinsättigung (TfS). Diese Kenngröße liefert präzise Informationen darüber, wie viel Prozent des Transferrins tatsächlich mit Eisen beladen sind. Die Formel lautet: TfS (%) = Eisen (µg/dl) / Transferrin * 70,9.

Die Ermittlung der Transferrinsättigung hat die veraltete Bestimmung der totalen Eisenbindungskapazität (TEBK) vollständig abgelöst. Die TEBK gilt heute als obsolet und sollte in der modernen Labordiagnostik nicht mehr angewendet werden. Für eine valide Aussage müssen Transferrin und Eisen immer aus derselben Serumprobe bestimmt werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Blutentnahme für die Bestimmung von Transferrin und Eisen stets morgens am nüchternen Patienten nach einer Nahrungskarenz von 10 bis 12 Stunden erfolgt, um tageszeitliche Schwankungen des Eisenspiegels zu minimieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3575

Fallbeispiel 1: Abklärung eines vermuteten Eisenmangels

Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit, Blässe und Haarausfall in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer Eisenmangelanämie veranlasst der Arzt eine Laboruntersuchung. Bestimmt werden das Serum-Eisen sowie das Transferrin zur Berechnung der Transferrinsättigung.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3575 für das Transferrin und die GOÄ-Ziffer 3620 für das Eisen. Die Berechnung der Transferrinsättigung selbst wird nicht gesondert berechnet. Eine erniedrigte Sättigung von unter 16 Prozent sichert in diesem Fall die Diagnose des Eisenmangels.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf hereditäre Hämochromatose

Bei einem Patienten mit unklaren Gelenkbeschwerden und erhöhten Leberwerten besteht der Verdacht auf eine Eisenüberladung. Zur weiteren Abklärung wird ein umfassendes Eisenprofil angefordert. Dieses besteht aus Transferrin, Eisen und Ferritin.

Neben der GOÄ-Ziffer 3575 werden hierbei die Ziffern 3620 (Eisen) und 3569 (Ferritin) abgerechnet. Eine Transferrinsättigung von über 45 Prozent erhärtet den Verdacht auf eine Hämochromatose. Die Kombination dieser Ziffern ist medizinisch notwendig und voll erstattungsfähig.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei schwerer Conjunctivitis vernalis

Ein Patient leidet unter einer schweren, therapieresistenten Bindehautentzündung. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung wird neben dem Serum-Transferrin auch das Transferrin in der Tränenflüssigkeit bestimmt. Ein stark verschobener Quotient weist auf die spezifische Erkrankung hin.

In diesem seltenen Fall kann die GOÄ-Ziffer 3575 zweimal angesetzt werden, sofern die Probenentnahme aus unterschiedlichen Materialien (Serum und Tränenflüssigkeit) erfolgt. Die Abrechnung der Tränenflüssigkeitsanalyse sollte aufgrund des erhöhten Aufwands mit einem gesteigerten Gebührensatz begründet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3575: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, die berechnete Transferrinsättigung als eigenständige Laborleistung in Rechnung zu stellen. Da es sich hierbei um eine reine Rechengröße handelt, ist dies gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M ausdrücklich untersagt. Nur die tatsächlich gemessenen Ausgangswerte dürfen liquidiert werden.

Ebenfalls beanstandet wird die Abrechnung der obsoleten totalen Eisenbindungskapazität. Da diese Methode medizinisch nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht, verweigern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Erstattung. Setzen Sie stattdessen konsequent auf die Kombination aus Transferrin und Eisen.

Achtung: Die gemeinsame Bestimmung von Transferrin und Eisen aus zwei getrennten Blutentnahmen am selben Tag ohne medizinische Begründung führt unweigerlich zur Kürzung durch die Prüfstellen. Verwenden Sie immer dieselbe Serumprobe für beide Parameter.

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Dokumentation der GOÄ 3575: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Untersuchung des Eisenhaushalts klar ersichtlich sein. Dazu gehören Symptome wie chronische Erschöpfung, mikrozytäre Anämie oder der Verdacht auf eine Speichererkrankung.

Zudem sollte vermerkt werden, dass die Blutentnahme unter Einhaltung der Nahrungskarenz stattfand. Bei der Bestimmung aus alternativen Körperflüssigkeiten ist die Entnahmetechnik und die Präanalytik detailliert zu beschreiben.

Dokumentation: V. a. Eisenmangelanämie bei rezidivierender Erschöpfung. Blutentnahme nüchtern (12 Std. Nahrungskarenz) um 08:00 Uhr. Anforderung: Transferrin (GOÄ 3575) und Eisen (GOÄ 3620) zur Ermittlung der Transferrinsättigung.

GOÄ 3575: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M II werden im Regelfall mit dem Regelhöchstsatz von 1,15 abgerechnet. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Ein solcher Grund liegt vor, wenn die Probenvorbereitung durch eine schwierige Matrix wie Tränenflüssigkeit erheblich erschwert war.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 3575 wird selten isoliert angefordert. Sinnvolle und erstattungsfähige Kombinationen umfassen die Ziffer 3620 für die Eisenbestimmung sowie die Ziffer 3569 für das Ferritin. Auch die Bestimmung des löslichen Transferrinrezeptors nach Ziffer 3742 ist zur Beurteilung des Funktionseisens eine häufige und zulässige Ergänzung.

Ziffer 3575 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3575 ("Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden", 2,3-facher Satz: 6,70 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 11082 mit festem Satz von 4,26 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3575

Die quantitative Bestimmung von Transferrin wird nach der GOÄ-Ziffer 3575 mit 100 Punkten bewertet. Dies entspricht im einfachen Gebührensatz einem Betrag von 5,83 Euro und im Regelhöchstsatz von 6,70 Euro. Die Leistung umfasst die Untersuchung mittels Immundiffusion oder ähnlicher Methoden.
Nein, die Transferrinsättigung ist eine reine Rechengröße und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Die zugrundeliegenden Laborwerte für Transferrin nach GOÄ 3575 und Eisen nach GOÄ 3620 sind jedoch einzeln berechnungsfähig. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M.
Die Bestimmung der totalen Eisenbindungskapazität gilt in der modernen Labordiagnostik als obsolet. Sie wurde vollständig durch die präzisere Berechnung der Transferrinsättigung abgelöst. Eine Abrechnung dieser veralteten Methode ist daher medizinisch und gebührenrechtlich nicht mehr zu empfehlen.
Die Blutentnahme für die Transferrin-Bestimmung muss morgens am nüchternen Patienten erfolgen. Der Patient sollte hierfür eine Nahrungskarenz von mindestens 10 bis 12 Stunden eingehalten haben. Falls auch Eisen bestimmt wird, müssen beide Parameter zwingend aus derselben Serumprobe analysiert werden.
Ja, eine Steigerung der GOÄ 3575 bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (7,58 Euro) ist unter Angabe von Gründen möglich. Ein berechtigter Grund ist beispielsweise die aufwendige Untersuchung alternativer Körperflüssigkeiten wie Tränenflüssigkeit bei schwerer Conjunctivitis vernalis. Im Regelfall des Laborbereichs gilt jedoch der 1,15-fache Satz als Standard.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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