Die Abrechnung der Proteinelektrophorese nach GOÄ 3574.H1 bietet Optimierungspotenzial. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Kombination und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3574.H1
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3574.H1 im Abschnitt für Laboratoriumsuntersuchungen wie folgt:
Proteinelektrophorese im Serum - Punktzahl: 200
Diese Leistung umfasst die elektrophoretische Auftrennung der Serumproteine in die klassischen Fraktionen wie Albumin, Alpha-1-, Alpha-2-, Beta- und Gammaglobuline. Die Untersuchung dient der qualitativen und quantitativen Beurteilung von Verschiebungen im Proteinspektrum, die auf verschiedene pathologische Prozesse hinweisen können. Die Ziffer ist dem Speziallabor zugeordnet, weshalb besondere Abrechnungsbestimmungen und der reduzierte Gebührenrahmen gelten.
GOÄ 3574.H1 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Proteinelektrophorese im Serum ist ein unverzichtbares Werkzeug in der internistischen und labormedizinischen Diagnostik. Sie wird primär eingesetzt, wenn der Verdacht auf eine monoklonale Gammopathie oder ein multiples Myelom besteht. Auch bei der Abklärung von unklaren Entzündungszuständen, Lebererkrankungen oder nephrotischen Syndromen liefert das Elektropherogramm entscheidende Hinweise.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Methode ist die Möglichkeit, eine Dysproteinämie frühzeitig zu erkennen und den Verlauf einer bekannten Erkrankung engmaschig zu überwachen. Die Abgrenzung zu einfachen Entzündungsmarkern wie dem CRP liegt in der detaillierten Darstellung der einzelnen Globulinfraktionen. Dies erlaubt eine differenziertere Aussage über das humorale Immunsystem und die Proteinsyntheseleistung der Leber.
Tipp: Die Bestimmung des Gesamteiweißes im Serum ist eine ideale Ergänzung, um die relativen Prozentwerte der Elektrophorese in absolute Konzentrationen umzurechnen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3574.H1
Fallbeispiel 1: Verdacht auf multiples Myelom
Ein Patient stellt sich mit diffusen Knochenschmerzen und einer beschleunigten Blutsenkungsgeschwindigkeit vor. Zur weiteren Abklärung veranlasst der Arzt eine Serum-Proteinelektrophorese zum Ausschluss eines M-Gradienten. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3574.H1 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter MGUS
Bei einer Patientin mit bekannter monoklonaler Gammopathie unklarer Signifikanz steht die halbjährliche Kontrolluntersuchung an. Neben der Elektrophorese wird das Gesamteiweiß bestimmt, um die absolute Menge des Paraproteins exakt zu berechnen. Abgerechnet werden die Ziffer 3574.H1 für die Elektrophorese und die Ziffer 3573.H1 für das Gesamteiweiß.
Fallbeispiel 3: Abklärung eines nephrotischen Syndroms
Ein Patient zeigt ausgeprägte Ödeme und eine Proteinurie im Urinstatus. Zur Differenzierung des Proteinverlusts wird eine Proteinelektrophorese im Serum durchgeführt, die einen relativen Albuminmangel und eine Erhöhung der Alpha-2-Globuline zeigt. Die Liquidation erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3574.H1 neben den entsprechenden Urinanalysen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3574.H1: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen elektrophoretischen Verfahren am selben Untersuchungstag, sofern diese dieselbe Fragestellung betreffen. Private Krankenversicherungen prüfen zudem genau, ob die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung aus den übermittelten Diagnosen hervorgeht. Reine Routineuntersuchungen ohne klinischen Verdacht werden oft beanstandet.
Zudem führt die fehlerhafte Anwendung des Gebührenrahmens regelmäßig zu Kürzungen. Da die Ziffer 3574.H1 dem Abschnitt H angehört, darf der Schwellenwert von 1,15 nur bei extremen Abweichungen überschritten werden. Eine Überschreitung ohne eine einzelfallbezogene Begründung wird von den Erstattungsstellen fast ausnahmslos zurückgewiesen.
Achtung: Die Proteinelektrophorese darf nicht mit Ziffern für einfache chemische Einzelbestimmungen verwechselt werden, wenn lediglich die Gesamtfraktionen ohne grafische Darstellung angefordert wurden.
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Dokumentation der GOÄ 3574.H1: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen neben der rechtfertigenden Indikation auch das vollständige Elektropherogramm inklusive der grafischen Darstellung und der prozentualen Verteilung der Fraktionen hinterlegt sein. Auch die schriftliche Befundinterpretation gehört zwingend zur Dokumentation.
Sollte eine Steigerung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 1,15 hinaus notwendig sein, muss die Begründung direkt in der Rechnung transparent dargelegt werden. Typische Begründungen wie ein erhöhter Zeitaufwand müssen durch Besonderheiten des Probenmaterials oder komplexe monoklonale Bandenmuster untermauert werden.
Dokumentation: Serum-Proteinelektrophorese durchgeführt bei Verdacht auf monoklonale Gammopathie. Befund: Albumin 58%, Alpha-1 3%, Alpha-2 9%, Beta 12%, Gamma 18%. Kein M-Gradient abgrenzbar. Befundkopie in der Akte archiviert.
GOÄ 3574.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 3574.H1 ist aufgrund der Zugehörigkeit zum Abschnitt H stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (13,41 €), der Höchstsatz bei 1,3 (15,15 €). Eine Steigerung über den Schwellenwert erfordert eine medizinische Begründung, die auf außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder der Interpretation des Kurvenverlaufs hinweist, beispielsweise bei extrem viskosen Seren.
Typische Ziffernkombinationen
Die wichtigste und im offiziellen Kommentar erwähnte Kombination ist die Bestimmung des Gesamteiweißes nach GOÄ-Ziffer 3573.H1. Erst durch die Kombination beider Werte lassen sich die relativen Prozentwerte der Elektrophorese in absolute Konzentrationen umrechnen. Zudem wird bei auffälligen Befunden in der Elektrophorese häufig eine nachfolgende Immunfixation erforderlich, die separat liquidiert werden kann.
Ziffer 3574.H1 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3574.H1 ("Proteinelektrophorese im Serum") führt die neue GOÄ unter Nummer 11080 weiter — zum festen Satz von 3,80 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €).
Der neue Leistungstext lautet: „Protein-(Serum-)Elektrophorese Serum; Elektrophorese (Träger: z.B. Zelluloseazetatfolie), Färbung, Densitometrie; Kapillarzonenelektrophorese (CZE), Detektion (z.B. UV-Laser); Auswertung quantitativ (%, g/l).". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3574.H1
Was hat nicht gestimmt?