GOÄ 3574: Proteinelektrophorese im Serum korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3574
Proteinelektrophorese im Serum
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Die Proteinelektrophorese nach GOÄ 3574 ist ein unverzichtbares Werkzeug zur Diagnostik von Dysproteinämien. Erfahren Sie alles zu Abrechnung und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3574

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3574 wie folgt:

Proteinelektrophorese im Serum – 200 Punkte (Einfachsatz: 11,66 €, Regelhöchstsatz: 13,41 €)

Diese Leistung umfasst die elektrophoretische Auftrennung der Serumproteine in verschiedene Fraktionen. In der modernen Laborpraxis haben sich hierfür zwei etablierte Verfahren durchgesetzt. Dies sind die klassische Zelluloseacetatfolien-Elektrophorese sowie die modernere und schnellere Kapillarzonen-Elektrophorese.

Das Ziel beider Methoden ist die Darstellung der fünf klassischen Proteinfraktionen: Albumin, alpha-1-, alpha-2-, beta- und gamma-Globulin. Die Ergebnisse werden sowohl als relative Prozentwerte als auch als absolute Konzentrationen in Gramm pro Liter (g/l) angegeben. Für die Berechnung der absoluten Werte ist die zusätzliche Bestimmung der Totalprotein-Konzentration zwingend erforderlich.

GOÄ 3574 in der Praxis: Diagnostik von Dysproteinämien

Die Proteinelektrophorese nach GOÄ 3574 ist eine der am häufigsten angeforderten Laboruntersuchungen. Sie nimmt in der Häufigkeitsskala aller abrechenbaren Laborleistungen des Abschnitts M den Rang 38 ein. Als Untersuchungsmaterial dient ausschließlich Serum, dessen präanalytische Handhabung im Praxisalltag als äußerst unkompliziert gilt.

Die Hauptindikation für diese Untersuchung ist die orientierende Erstdiagnostik des Proteinhaushalts bei Verdacht auf Dysproteinämien. Ein unauffälliger Befund in der Elektrophorese ist klinisch hochgradig relevant. Er macht in den allermeisten Fällen eine teure Bestimmung einzelner spezifischer Proteine komplett überflüssig.

Darüber hinaus ermöglicht das visuelle Densitogramm eine schnelle Blickdiagnose schwerwiegender Erkrankungen. Hierzu zählen unter anderem das nephrotische Syndrom, ein Antikörpermangelsyndrom oder der Verdacht auf eine monoklonale Gammopathie. Für die reine Verlaufsbeurteilung akuter Entzündungen hat die Methode jedoch an Bedeutung verloren, da hierfür heute standardmäßig das C-reaktive Protein (CRP) bestimmt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3574

Fallbeispiel 1: Verdacht auf monoklonale Gammopathie

Ein 68-jähriger Patient stellt sich mit diffusen Knochenschmerzen und einer stark beschleunigten Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) vor. Zum Ausschluss eines multiplen Myeloms veranlasst der Arzt eine Serum-Elektrophorese. Das Densitogramm zeigt eine schmale, hohe Zacke im Gamma-Bereich, einen sogenannten M-Gradienten. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3574 (1,15-fach, 13,41 €) neben der Bestimmung des Gesamtproteins nach GOÄ 3573.

Fallbeispiel 2: Abklärung von Beinödemen bei nephrotischem Syndrom

Eine Patientin präsentiert sich mit ausgeprägten, beidseitigen Knöchelödemen. Zur Abklärung eines vermuteten nephrotischen Syndroms wird eine Proteinelektrophorese durchgeführt. Der Befund zeigt eine deutliche Verminderung des Albumins bei gleichzeitiger Erhöhung der alpha-2- und beta-Globuline. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3574 in Kombination mit der Totalprotein-Bestimmung.

Fallbeispiel 3: Ausschluss eines Alpha-1-Antitrypsinmangels

Bei einem jungen Patienten mit beginnendem Lungenemphysem soll ein genetischer Mangel ausgeschlossen werden. In der Proteinelektrophorese zeigt sich eine fast vollständig fehlende alpha-1-Bande. Dies erhärtet den Verdacht auf einen Alpha-1-Antitrypsinmangel. Die erbrachte Laborleistung wird korrekt mit der Ziffer 3574 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3574: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3574 betrifft den Ausschluss im Zusammenhang mit Dialysebehandlungen. Die Leistung ist nicht gesondert berechnungsfähig, wenn sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysetherapie erbracht wird. In solchen Fällen ist die Leistung mit der Dialysepauschale abgegolten.

Achtung: Die Bestimmung des Totalproteins ist eine eigenständige Leistung und darf nicht fälschlicherweise in die GOÄ 3574 hineingerechnet werden. Sie muss separat nach der entsprechenden Ziffer (z. B. GOÄ 3573) angesetzt werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen gelegentlich die parallele Abrechnung von aufwendigen Einzelproteinbestimmungen, wenn zuvor kein auffälliger Befund in der Elektrophorese dokumentiert wurde. Die Elektrophorese dient als Stufendiagnostik und sollte zeitlich vor nachfolgenden Spezialuntersuchungen stehen.

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Dokumentation der GOÄ 3574: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl die gewählte Methode als auch die quantitativen Ergebnisse der fünf Fraktionen dokumentiert sein. Das Densitogramm (die grafische Kurve) sollte idealerweise als Bilddatei oder Ausdruck dauerhaft in den Behandlungsunterlagen hinterlegt werden.

Dokumentation: Proteinelektrophorese im Serum durchgeführt mittels Kapillarzonen-Elektrophorese. Gesamtprotein: 72 g/l. Fraktionen: Albumin 60%, Alpha-1 3,1%, Alpha-2 9,4%, Beta 11,5%, Gamma 16,0%. Densitogramm ohne Hinweis auf monoklonale Gradienten.

Zusätzlich sollte die medizinische Indikation, wie beispielsweise der Verdacht auf eine Dysproteinämie, klar aus der Dokumentation hervorgehen. Dies erleichtert die Begründung im Falle von Nachfragen durch die Prüfstellen der Kostenträger.

Tipp: Verknüpfen Sie die Dokumentation der Elektrophorese in Ihrer Praxissoftware direkt mit der Ziffer GOÄ 3573 für das Gesamtprotein, da diese beiden Werte für die vollständige Befunderstellung untrennbar zusammengehören.

GOÄ 3574: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3574 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der normale Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Faktor. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Ein legitimer Grund für eine Schwellenüberschreitung kann beispielsweise eine extrem erschwerte Probenvorbereitung bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 3574 fast immer in Kombination mit der Bestimmung des Gesamtproteins (GOÄ 3573) abgerechnet. Auch die Kombination mit Entzündungsmarkern wie dem CRP (GOÄ 3741) ist bei der differentialdiagnostischen Abklärung von Entzündungszuständen häufig anzutreffen. Bei Verdacht auf renale Proteinausscheidungen kann zudem die Proteinelektrophorese im Urin nach GOÄ 3761 eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Ziffer 3574 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3574 ("Proteinelektrophorese im Serum") führt die neue GOÄ unter Nummer 11080 weiter — zum festen Satz von 3,80 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Protein-(Serum-)Elektrophorese Serum; Elektrophorese (Träger: z.B. Zelluloseazetatfolie), Färbung, Densitometrie; Kapillarzonenelektrophorese (CZE), Detektion (z.B. UV-Laser); Auswertung quantitativ (%, g/l).". Abgerechnet wird 1x je Probenmaterial.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3574

Die Proteinelektrophorese im Serum wird nach der GOÄ-Ziffer 3574 mit 200 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 11,66 € und einem Regelhöchstsatz von 13,41 € bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Höhere Sätze bis zum 1,3-fachen Satz sind mit Begründung möglich.
Ja, die Bestimmung der Totalprotein-Konzentration ist neben der GOÄ 3574 gesondert berechnungsfähig, beispielsweise nach GOÄ 3573. Die Bestimmung des Gesamtproteins ist zwingend erforderlich, um die prozentualen Anteile der Elektrophorese in absolute Konzentrationen (g/l) umzurechnen.
Die GOÄ 3574 ist nicht gesondert berechnungsfähig, wenn sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung erbracht wird. In diesem Fall greift der Ausschluss im Kontext der Dialyseleistungen nach GOÄ 793.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Regelsatz bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Laborleistungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher präanalytischer Aufwand oder komplexe Störfaktoren im Serum des Patienten.
Nein, für die Verlaufsbeurteilung akuter entzündlicher Prozesse hat die Proteinelektrophorese seit der Etablierung des C-reaktiven Proteins (CRP, GOÄ 3741) an Bedeutung verloren. Die GOÄ 3574 dient primär der Abklärung von Dysproteinämien und monoklonalen Gammopathien.
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