Die Proteinelektrophorese im Urin nach GOÄ 3761 wirft oft Abrechnungsfragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Alternativen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3761
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3761 wie folgt:
Proteinelektrophorese im Urin - Punktzahl: 250
Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Zifferngruppe 6 (Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren) angesiedelt. Sie umfasst die elektrophoretische Auftrennung von Proteingemischen im Urin unter Verwendung von Trägermedien wie Zelluloseacetatfolien oder gebrauchsfertigen Agarosegelen. Auch moderne Verfahren wie die Kapillarzonenelektrophorese (CZE) fallen unter diese GOÄ-Ziffer 3761.
GOÄ 3761 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die Proteinelektrophorese im Urin dient primär dem Nachweis einer pathologischen Proteinausscheidung. Historisch stand dabei der Nachweis einer Bence-Jones-Proteinurie im Vordergrund, die auf das Vorliegen freier Leichtketten bei monoklonalen Gammopathien hinweist. Heute hat diese Methode in der täglichen Praxis jedoch stark an Bedeutung verloren.
In der modernen Nephrologie und Laboratoriumsmedizin wird die klassische Urinelektrophorese zunehmend durch sensitivere und spezifischere Verfahren ersetzt. Dennoch bleibt die Abrechnung nach GOÄ 3761 für spezifische Fragestellungen oder bei der Nutzung der Kapillarzonenelektrophorese ein relevanter Bestandteil der privatärztlichen Liquidation.
Tipp: Für eine differenzierte Beurteilung von renalen Schädigungsmustern ist die SDS-Polyacrylamidgelelektrophorese (SDS-PAGE) nach GOÄ 3764 meist die klinisch überlegene und präzisere Alternative.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3761
Fallbeispiel 1: Verdacht auf monoklonale Gammopathie
Bei einem Patienten mit unklaren Knochenschmerzen und erhöhter Blutsenkungsgeschwindigkeit besteht der Verdacht auf ein multiples Myelom. Zur Abklärung einer Bence-Jones-Proteinurie wird eine Proteinelektrophorese im Urin veranlasst. Die Durchführung erfolgt mittels Kapillarzonenelektrophorese. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3761 zum Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Differenzierung einer Proteinurie mit Quantifizierung
Zur genaueren Einordnung einer bekannten Proteinurie soll der prozentuale Anteil der Proteinfraktionen bestimmt und quantifiziert werden. Hierzu erfolgt neben der Elektrophorese nach GOÄ 3761 die quantitative Bestimmung des Gesamt-Proteins im Urin nach GOÄ 3760. Beide Ziffern werden nebeneinander abgerechnet, wobei die mathematische Berechnung der absoluten Werte nicht gesondert berechnet werden darf.
Fallbeispiel 3: Ausschluss renaler Schäden bei Systemerkrankung
Im Rahmen der Verlaufskontrolle eines Patienten mit systemischem Lupus erythematodes wird der Urin elektrophoretisch untersucht, um eine beginnende Lupusnephritis frühzeitig zu erkennen. Die Proteinelektrophorese wird nach GOÄ 3761 liquidiert. Da keine Dialysepflicht besteht, greifen keine diesbezüglichen Ausschlusskriterien.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3761: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3761 ist die zusätzliche Liquidation der Urin-Einengung. Dieser vorbereitende Schritt ist zwingend erforderlich, um eine ausreichende Proteinkonzentration für die Elektrophorese zu erreichen. Die Einengung ist jedoch bereits vollständig mit der Gebühr abgegolten und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Abgrenzung zu Dialyseleistungen. Wird die Untersuchung bei einem hämodialysepflichtigen Patienten durchgeführt, ist die GOÄ 3761 ausgeschlossen, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit der Dialysebehandlung besteht. Private Krankenversicherungen prüfen diese zeitlichen und kausalen Zusammenhänge regelmäßig sehr genau.
Achtung: Die Berechnung der absoluten Proteinmengen aus den Prozentwerten der Elektrophorese darf nicht als eigene Leistung deklariert werden. Dies verstößt gegen die Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Nr. 5), wonach mathematische Berechnungen nicht berechnungsfähig sind.
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Dokumentation der GOÄ 3761: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das angewandte Elektrophoreseverfahren (z. B. Agarosegel oder Kapillarelektrophorese) sowie die medizinische Indikation klar dokumentiert sein. Auch das Ergebnis der Auftrennung inklusive des schriftlichen Befundberichts gehört zwingend zur Dokumentation.
Falls eine Kombination mit der Bestimmung des Gesamt-Proteins erfolgt, müssen beide Befunde im Laborblatt oder der elektronischen Akte hinterlegt sein. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Doppelbestimmung im Falle von Rückfragen durch Kostenträger.
Dokumentationsbeispiel: Urin-Proteinelektrophorese (CZE) bei V. a. Leichtkettenproteinurie durchgeführt. Vorbereitung durch Einengung des Spontanurins erfolgt. Befund: Kein Nachweis eines monoklonalen Gradienten. Parallel Gesamt-Protein im Urin (GOÄ 3760) bestimmt zur quantitativen Einordnung.
GOÄ 3761: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 3761 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der maximale Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein erhöhter Aufwand, beispielsweise durch extreme Viskosität des Urins oder schwierige Probenvorbereitungen, muss auf der Rechnung einzelfallbezogen und nachvollziehbar begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der GOÄ 3760 (Gesamt-Protein im Urin) zur quantitativen Auswertung. Ebenfalls häufig kombiniert wird die Untersuchung mit der Bestimmung von Leitproteinen wie Albumin (GOÄ 3735) oder Transferrin, um das Schädigungsmuster (glomerulär vs. tubulär) genauer zu differenzieren. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung einfacherer Suchtests für Proteine, wenn diese denselben diagnostischen Zweck erfüllen.
Ziffer 3761 in der neuen GOÄ
An die Stelle der alten Ziffer 3761 (Proteinelektrophorese im Urin) treten in der neuen GOÄ 2 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:
- 12785 Kapillarelektrophorese, je Probenmaterial z.B. Peptigemisch, Metabolite (13,31 €) – bei: Kapillarzonenelektrophorese (CZE)
- 12786 Protein-(Urin-)Elektrophorese Abklärung monoklonale Gammopathie (Bence-Jones-Proteinurie) (21,96 €) (alle übrigen Fälle)
Die Bandbreite reicht von 13,31 € bis 21,96 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3761
Was hat nicht gestimmt?