GOÄ 3764: SDS-PAGE korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3764
SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese nach GOÄ-Ziffer 3764 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt praxisnahe Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3764

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3764 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 6 (Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren). Der offizielle Leistungstext lautet:

SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese – Gebühr: 250 Punkte

Diese hochauflösende Methode dient der Trennung von Proteingemischen nach ihrer Molekülmasse. Durch das stark anionische Detergens Natriumdodecylsulfat (SDS) werden die Proteine denaturiert und gleichmäßig negativ geladen, sodass die Wanderungsgeschwindigkeit im Polyacrylamidgel ausschließlich von der Molekülgröße abhängt.

GOÄ 3764 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die SDS-PAGE kommt vor allem in der nephrologischen und pränataldiagnostischen Labordiagnostik zum Einsatz. Ein primäres Anwendungsgebiet ist die Abklärung einer auffälligen Proteinurie, um zwischen glomerulären, tubulären oder gemischten Schädigungsmustern der Niere zu differenzieren.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die pränatale Diagnostik bei Verdacht auf einen fetalen Neuralrohrdefekt. Hierbei liefert der Nachweis von Acetylcholinesterase-Banden im Fruchtwasser eine extrem hohe diagnostische Sicherheit.

Tipp: Die Bestimmung kann sowohl aus dem 24-Stunden-Sammelurin als auch aus dem zweiten Morgenurin erfolgen, da beide Probenarten eine vergleichbare diagnostische Aussagekraft besitzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3764

Fallbeispiel 1: Differenzierung einer unklaren Proteinurie

Bei einem Patienten mit bekannter Hypertonie zeigt sich in der Urinuntersuchung eine persistierende Proteinurie. Zur genaueren Abklärung der Nierenschädigung wird eine Urin-Elektrophorese mittels SDS-PAGE durchgeführt.

Die Elektrophorese zeigt ein selektiv-glomeruläres Ausscheidungsmuster. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3764 zum Regelsatz (1,15-fach) mit dem Rechnungsvermerk "Nachweis des Protein-Ausscheidungsmusters bei Proteinurie".

Fallbeispiel 2: Verdacht auf fetalen Neuralrohrdefekt

Im Rahmen einer sonografischen Untersuchung in der 16. Schwangerschaftswoche ergibt sich der Verdacht auf eine Spina bifida. Nach einer Amniozentese wird im Fruchtwasser ein erhöhter AFP-Wert festgestellt.

Zur Absicherung wird eine SDS-PAGE zum Nachweis von Azetylcholinesterase-Banden durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3764 mit der Angabe "Nachweis von Azetylcholinesterase im Fruchtwasser".

Fallbeispiel 3: Abgrenzung tubulärer Nierenschäden

Bei einem Patienten unter nephrotoxischer Medikation soll eine beginnende tubuläre Schädigung ausgeschlossen werden. Es erfolgt die SDS-PAGE aus dem zweiten Morgenurin.

Das resultierende Bandenmuster bestätigt eine tubuläre Proteinurie. Die Leistung wird nach GOÄ 3764 liquidiert, wobei die Coomassiefärbung des Gels als abgegolten gilt und nicht extra berechnet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3764: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die parallele Liquidation von Einzelleistungen, die bereits in der Ziffer 3764 enthalten sind. Die Gel-Färbung (z. B. Silber- oder Coomassiefärbung) sowie das Mitführen von Proteinstandards dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Zudem ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 3763 strikt zu beachten. Erfolgt nach der elektrophoretischen Trennung ein Blotting mit anschließender Immunreaktion, ist die Ziffer 3764 gesperrt; in diesem Fall darf ausschließlich die GOÄ-Ziffer 3763 abgerechnet werden.

Achtung: Die parallele, routinemäßige Bestimmung und Abrechnung von quantitativen Leitproteinen wie Albumin (GOÄ 3735) oder IgG (GOÄ 3571) neben der GOÄ 3764 ist medizinisch und abrechnungstechnisch nicht gerechtfertigt.

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Dokumentation der GOÄ 3764: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation im Laborbuch und in der Patientenakte unerlässlich. Neben dem eigentlichen Befundbericht muss die medizinische Indikationsstellung klar hervorgehen.

Besonders wichtig ist die Angabe des konkreten Nachweisziels auf der Liquidation. Ohne den präzisen Verwendungszweck riskieren Praxen Honorarkürzungen bei der Überprüfung durch private Krankenversicherungen.

Dokumentationsbeispiel: "SDS-PAGE aus dem zweiten Morgenurin bei V. a. tubuläre Proteinurie durchgeführt. Gel-Färbung mittels Coomassie-Blau. Ergebnis: Nachweis eines gemischt glomerulär-tubulären Ausscheidungsmusters. Indikation: Abklärung einer chronischen Niereninsuffizienz."

GOÄ 3764: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3764 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz.

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,15-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer, die Ausführung erschwerender Umstände zulässig. Diese müssen in der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen der Pränataldiagnostik wird die GOÄ 3764 häufig mit der Amniozentese nach GOÄ-Ziffer 1011 kombiniert. Bei der Abklärung von Nierenerkrankungen kann im Vorfeld eine quantitative Proteinbestimmung nach GOÄ-Ziffer 3760 stehen, um die Indikation für die differenzierende Elektrophorese zu stellen.

Ziffer 3764 in der neuen GOÄ

An die Stelle der alten Ziffer 3764 (SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese) treten in der neuen GOÄ 2 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:

  • 12166 Elektrophorese/Detektion von Nukleinsäurefragmenten, menschliches Genom, je Probe z.B. amplifizierte, ggf. verdaute Nukleinsäureprobe (36,62 €) – bei: Elektrophorese von Nukleinsäurefragmenten mit Direktdetektion im Gel ohne Transfer
  • 12787 SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese (SDS-PAGE, Disk-Elektrophorese) z.B. Protein-Ausscheidungsmuster im Urin, ggf. einschließlich Einengung, z.B. Azetylcholinesterase-Nachweis im Fruchtwasser (21,20 €) (alle übrigen Fälle)

Die Bandbreite reicht von 21,20 € bis 36,62 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3764

Die GOÄ-Ziffer 3764 wird für die Durchführung einer SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese berechnet. Typische Indikationen sind die Differenzierung einer Proteinurie oder der Nachweis von Acetylcholinesterase im Fruchtwasser.
Mit der Gebühr für die GOÄ 3764 sind die direkte Färbung der Proteinbanden sowie das Mitführen von Proteinstandards abgegolten. Diese Teilschritte dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Nein, eine parallele Abrechnung der GOÄ 3764 neben der GOÄ 3763 ist ausgeschlossen. Wenn nach der Elektrophorese ein Blotting und eine Immunreaktion erfolgen, ist ausschließlich die GOÄ 3763 anzusetzen.
Auf der Rechnung muss zwingend angegeben werden, für welchen konkreten Nachweis die Leistung herangezogen wurde. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Beanstandung durch Kostenträger führen.
Eine routinemäßige parallele Bestimmung und Abrechnung von quantitativen Leitproteinen wie IgG, Albumin oder alpha1-Mikroglobulin neben der GOÄ 3764 ist nicht gerechtfertigt. Diese Analysen dienen als Alternative, nicht als standardmäßige Ergänzung.
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