GOÄ 3571: Immunglobulin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3571
Immunglobulin (IgA, IgG, IgM) , Ligandenassay –gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden , je Immunglobulin
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3571: Erfahren Sie alles über Indikationen, die korrekte Multiplikation und die rechtssichere Analogabrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3571

Immunglobulin (IgA, IgG, IgM) , Ligandenassay –gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden , je Immunglobulin

Die GOÄ-Ziffer 3571 beschreibt die quantitative Bestimmung von Immunglobulinen im Labor. Diese Antikörper sind die zentralen Träger der humoralen Immunabwehr des menschlichen Körpers. Die Bestimmung erfolgt mittels moderner Ligandenassays oder Verfahren der Immundiffusion wie der Immunturbidimetrie und Immunnephelometrie.

Die Leistung ist explizit je Immunglobulin berechnungsfähig. Dies bedeutet, dass bei einer parallelen Untersuchung der drei Hauptklassen (IgA, IgG und IgM) die Ziffer dreimal auf der Rechnung aufgeführt werden kann. Die präanalytische Phase gestaltet sich in der Praxis meist unkompliziert, da gängige Probenmaterialien wie Serum, Plasma, Liquor oder Urin stabil sind.

GOÄ 3571 in der Praxis: Indikationen und Stufendiagnostik

Die Bestimmung der Immunglobuline ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Abklärung von Immundefekten, chronischen Infektionen und Autoimmunerkrankungen. Auch bei dem Verdacht auf eine monoklonale Gammopathie, wie dem Multiplen Myelom, liefert die quantitative Messung entscheidende Hinweise. Hierbei zeigt sich oft die selektive Vermehrung einer einzelnen Immunglobulinklasse.

In der ambulanten Versorgung erfolgt die Bestimmung meist im Rahmen einer medizinisch sinnvollen Stufendiagnostik. In der Regel ist die parallele Bestimmung von IgA, IgG und IgM erst dann indiziert, wenn zuvor ein pathologisches Totalprotein oder eine auffällige Proteinelektrophorese festgestellt wurde. Diese diagnostische Kaskade verhindert unnötige Laboruntersuchungen und sichert die Erstattungsfähigkeit.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die neurologische Diagnostik mittels Liquoranalytik. Bei Verdacht auf chronisch-entzündliche Prozesse wie Multiple Sklerose wird die intrathekale Ig-Synthese untersucht. Hierbei werden die Immunglobulinkonzentrationen im Liquor und im Serum parallel bestimmt und zueinander in Relation gesetzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3571

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Immundefekt bei rezidivierenden Infekten

Ein Patient stellt sich mit chronisch-rezidivierenden Atemwegsinfektionen vor. Zum Ausschluss eines Antikörpermangelsyndroms wird die quantitative Bestimmung der Immunglobuline IgA, IgG und IgM im Serum veranlasst. Da drei getrennte Immunglobulinklassen analysiert werden, erfolgt der dreifache Ansatz der GOÄ-Ziffer 3571.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer monoklonalen Gammopathie

Nach einer auffälligen Serum-Elektrophorese mit dem Verdacht auf einen M-Gradienten wird eine quantitative Differenzierung der Immunglobuline notwendig. Das Labor bestimmt IgG, IgA und IgM im Serum, um die betroffene Klasse einzugrenzen. Die Abrechnung erfolgt über dreimal GOÄ 3571 neben den Basisziffern der Elektrophorese.

Fallbeispiel 3: Liquoranalytik bei Verdacht auf Multiple Sklerose

Zur Abklärung einer neurologischen Symptomatik erfolgt eine Lumbalpunktion. Um eine intrathekale Immunglobulinsynthese nachzuweisen, werden IgG, IgA und IgM sowohl im Liquor als auch im Serum bestimmt. Dies rechtfertigt die Abrechnung von insgesamt sechsmal GOÄ 3571 auf der Liquorbefundung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3571: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Ausschöpfung des Leistungstextes. Da die Ziffer je Immunglobulin gilt, wird bei der parallelen Bestimmung mehrerer Klassen fälschlicherweise oft nur eine einfache Gebühr abgerechnet. Es muss darauf geachtet werden, die Ziffer entsprechend der Anzahl der analysierten Klassen zu multiplizieren.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Bestimmung von Subklassen oder speziellen Immunglobulinen wie sIgA oder IgD. Diese sind nicht direkt im Leistungstext der GOÄ 3571 enthalten. Eine direkte Abrechnung über diese Ziffer ist daher nicht korrekt und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Für die Bestimmung von IgG-Subklassen, sekretorischem IgA (sIgA) oder Immunglobulin D (IgD) sollte eine Analogabrechnung herangezogen werden. Hierzu empfiehlt sich in Anlehnung an Beschlüsse der Bundesärztekammer die Analogbewertung nach der Ziffer 3741.

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Dokumentation der GOÄ 3571: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und vollständige Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das verwendete Probenmaterial sowie die konkreten Zielparameter dokumentiert sein. Insbesondere bei der Liquoranalytik muss der Bezug zum Serum klar ersichtlich sein.

Auch die angewandte Labormethode sollte aus der Dokumentation hervorgehen. Da die Ziffer verschiedene methodische Ansätze wie den Ligandenassay oder die Immundiffusion umfasst, sichert der methodische Nachweis die Plausibilität der Abrechnung. Dies erleichtert die Argumentation bei etwaigen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Quantitative Bestimmung von Serum-IgG, Serum-IgA und Serum-IgM mittels Immunturbidimetrie bei Verdacht auf humorale Immundefizienz nach pathologischer Proteinelektrophorese.

GOÄ 3571: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3571 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem dort gültigen Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der Höchstsatz von 1,3 nur bei Vorliegen besonderer Umstände berechnet werden darf. Eine Steigerungsfähigkeit über den Regelsatz hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung, wie beispielsweise eine extreme Probenviskosität oder schwierige präanalytische Bedingungen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer wird im Praxisalltag häufig mit anderen labordiagnostischen Leistungen kombiniert. Typisch ist die gemeinsame Abrechnung mit der Bestimmung des Gesamtproteins nach GOÄ 3573.H1 sowie der Proteinelektrophorese nach GOÄ 3574. Diese Kombinationen spiegeln den klassischen diagnostischen Pfad bei der Abklärung von Proteinstörungen wider.

Tipp: Bei der Erstellung von Reiber-Diagrammen im Rahmen der Liquoranalytik ist darauf zu achten, dass die Bestimmung der Immunglobuline im Liquor und im Serum am selben Tag erfolgt. Nur so ist die vergleichende Auswertung medizinisch valide und abrechnungstechnisch begründbar.

Ziffer 3571 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3571 (2,3-facher Satz: 10,05 €) wird in der neuen GOÄ nach Untersuchungsverfahren und Material differenziert:

  • 12661 IgA; Gesamt-IgA (keine IgA-Subklasse, d.h. kein IgA1 oder IgA2) (4,29 €)
  • 12663 IgG; Gesamt-IgG (keine IgG-Subklasse, d.h. kein IgG1 bis IgG4) (4,29 €)
  • 12664 IgM (4,29 €)
  • 12662 Immunglobulin D (IgD) (14,15 €)
  • 12742 sekretorisches Immunglobulin A (IgA) in Speichel, Tränenflüssigkeit, Stuhl oder Darmsaft (28,55 €)
  • 12665 IgA-Subklasse (IgA1 oder IgA2) (28,55 €)
  • 12666 IgG-Subklasse (IgG1 bis IgG4) (28,55 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3571

Die GOÄ-Ziffer 3571 ist je bestimmtes Immunglobulin berechnungsfähig. Werden also IgA, IgG und IgM parallel bestimmt, kann die Ziffer dreimal in Ansatz gebracht werden.
Zulässig sind quantitative Bestimmungen mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder ähnlichen Methoden. In der Praxis kommen hierfür meist die Immunturbidimetrie oder die Immunnephelometrie zum Einsatz.
Da diese speziellen Immunglobuline nicht direkt in der GOÄ genannt sind, erfolgt die Abrechnung analog. Empfohlen wird hierbei eine Analogabrechnung nach der Ziffer 3741.
Die Bestimmung ist vor allem bei Verdacht auf Immundefekte, chronische Infektionen oder monoklonale Gammopathien indiziert. Häufig erfolgt sie als Folgendiagnostik nach einem auffälligen Gesamtprotein oder einer Proteinelektrophorese.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Laborleistungen des Abschnitts M möglich. Dies erfordert jedoch eine besondere Begründung, wie beispielsweise einen außergewöhnlich hohen Analyseaufwand bei schwierigem Probenmaterial.
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