GOÄ 3572: Gesamt-IgE richtig abrechnen – Tipps & Indikationen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3572
Immunglobulin E (IgE) , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3572 (Gesamt-IgE): Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele, Ausschlüsse und die richtige Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3572

GOÄ 3572: Immunglobulin E (IgE), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die Gebührenordnungsziffer 3572 beschreibt die quantitative Bestimmung des Gesamt-Immunglobulins E (IgE) im Labor. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 4 (Proteine, Elektrophoreseverfahren) verortet. Sie ist mit 250 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 14,57 € entspricht.

In der modernen Labordiagnostik hat sich für diese Bestimmung weitgehend der Ligandenassay in nicht-radioaktiven Formaten durchgesetzt. Die Ziffer deckt methodisch auch eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve ab. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 3572 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung des Gesamt-IgE ist ein zentraler Baustein in der allergologischen Basisdiagnostik. Typische Indikationen umfassen die Abklärung einer familiären Atopieneigung sowie den Verdacht auf allergische Erkrankungen wie Asthma bronchiale oder allergische Rhinokonjunktivitis. Auch bei unklarer Eosinophilie oder dem Verdacht auf angeborene beziehungsweise erworbene Immundefekte ist die Bestimmung medizinisch begründet.

Obwohl die Bestimmung des Gesamt-IgE eine hohe klinische Relevanz besitzt, ist die diagnostische Aussagekraft des Einzelwertes begrenzt. Ein niedriger Wert schließt eine Allergie nicht völlig aus, während ein erhöhter Wert lediglich einen Hinweis liefert. Für eine präzise Diagnose schließt sich in der Regel die Bestimmung allergenspezifischer IgE-Antikörper an.

Tipp: Bei Neugeborenen mit familiärer Atopiebelastung kann die Bestimmung des Gesamt-IgE direkt aus dem Nabelschnurblut erfolgen. Werte über 0,9 kU/l weisen hierbei auf ein erhöhtes Atopierisiko hin.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3572

Fallbeispiel 1: Verdacht auf allergische Rhinokonjunktivitis

Ein 8-jähriges Kind stellt sich mit saisonal auftretendem Fließschnupfen und juckenden Augen vor. Zur Abklärung einer atopischen Veranlagung veranlasst die Praxis eine Blutentnahme zur Bestimmung des Gesamt-IgE. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3572 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 16,76 €.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer chronischen Urtikaria

Eine Patientin leidet seit mehreren Wochen unter rezidivierenden juckenden Quaddeln am gesamten Körper. Neben der klinischen Untersuchung wird im Labor das Gesamt-IgE bestimmt, um eine IgE-vermittelte Genese abzuklären. Neben den klinischen Ziffern wird die GOÄ 3572 für die Laboranalyse erfolgreich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei unklarer Eosinophilie

Im routinemäßigen Blutbild eines Patienten zeigt sich eine signifikant erhöhte Anzahl eosinophiler Granulozyten. Zur weiteren Differenzierung (Ausschluss einer Parasitose oder einer allergischen Reaktion) wird das Gesamt-IgE angefordert. Die Bestimmung wird über die Ziffer 3572 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3572: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3572 liegt in der Missachtung von Leistungsausschlüssen. Die Ziffer darf explizit nicht neben den Nummern 3892 bis 3894 abgerechnet werden. Diese Nummern betreffen qualitative oder semiquantitative Untersuchungen auf allergen-spezifische Immunglobuline mittels Träger oder Mischungen.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, eventuelle Doppelbestimmungen oder die Erstellung von Bezugskurven als eigene Leistungen anzusetzen. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen, da diese Schritte bereits mit der Gebühr der Ziffer 3572 abgegolten sind. Auch die alleinige Diagnose einer Allergie gestützt nur auf das Gesamt-IgE wird von Prüfern kritisch hinterfragt, wenn keine weitere Spezifizierung erfolgt.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass bei der gleichzeitigen Anforderung von allergenspezifischen Einzelnachweisen (z. B. nach GOÄ 3891) die Ausschlüsse der Ziffern 3892 bis 3894 strikt eingehalten werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3572: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die konkrete Indikationsstellung (z. B. Verdacht auf Atopie, chronische Atemwegsbeschwerden) sowie das entnommene Probenmaterial (Serum oder Plasma) dokumentiert sein. Auch das angewandte Laborverfahren sollte vermerkt werden.

Nach Vorliegen des Laborbefundes ist das Ergebnis inklusive der Maßeinheit (in der Regel kU/l) und des altersabhängigen Referenzbereichs einzutragen. Da die Normalwerte bis zum 16. Lebensjahr stark variieren, ist die Angabe des Patientenalters für die Interpretation unerlässlich. Eine abschließende ärztliche Bewertung des Befundes rundet die Dokumentation ab.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf allergisches Asthma bronchiale bei positivem Familienhintergrund. Venöse Blutentnahme erfolgt. Laboranalyse Gesamt-IgE (GOÄ 3572) mittels Ligandenassay. Befund: Gesamt-IgE 145 kU/l (Referenzbereich Erwachsene: < 100 kU/l). Befund spricht für atopische Veranlagung; Einleitung einer allergenspezifischen Diagnostik (GOÄ 3891) geplant.

GOÄ 3572: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 3572 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im eigenen Labor liegt beim 1,15-fachen Satz (16,76 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (18,94 €) ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise eine erschwerte Probenaufbereitung bei stark lipämischem Serum oder Besonderheiten bei der Blutentnahme bei Kleinkindern sein. Die Begründung muss auf der Rechnung für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung des Gesamt-IgE häufig mit anderen diagnostischen Maßnahmen kombiniert. Typisch ist die Nebeneinanderberechnung mit der Blutentnahme (GOÄ 250) sowie weiteren laborchemischen Parametern wie dem großen Blutbild (GOÄ 3524) zur Bestimmung der Eosinophilen. Auch die Kombination mit allergenspezifischen Einzelnachweisen nach GOÄ 3891 ist im Rahmen der Stufendiagnostik gängig und erstattungsfähig.

Ziffer 3572 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3572 ("Immunglobulin E (IgE), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden", 2,3-facher Satz: 16,76 €) entspricht in der neuen GOÄ der Nummer 12699 mit festem Satz von 12,92 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3572

Die Bestimmung des Gesamt-IgE nach GOÄ-Ziffer 3572 kostet im einfachen Gebührensatz 14,57 €. Bei Anwendung des medizinisch üblichen Regelhöchstsatzes (1,15-fach) beträgt das Honorar 16,76 €. Der maximale Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 18,94 €.
Die GOÄ-Ziffer 3572 darf nicht neben den Leistungen nach den Nummern 3892 bis 3894 abgerechnet werden. Diese Ziffern betreffen qualitative oder semiquantitative Untersuchungen auf allergen-spezifische Immunglobuline. Andere Laborziffern sind in der Regel problemlos kombinierbar.
Die Leistung ist vor allem im Rahmen der Atopie-Abklärung bei positiver Familienanamnese sowie bei typischen allergischen Symptomen wie Urtikaria oder Asthma indiziert. Auch bei einer unklaren Eosinophilie oder dem Verdacht auf Immundefekte ist die Bestimmung medizinisch begründet. Bei Neugeborenen kann die Untersuchung aus dem Nabelschnurblut erfolgen.
Ja, eine Steigerung der GOÄ 3572 über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist bis zum Höchstsatz von 1,3 möglich. Dies erfordert jedoch eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenaufbereitung oder schwierige präanalytische Bedingungen.
Für die quantitative Bestimmung des Gesamt-IgE nach GOÄ 3572 wird Serum oder Plasma des Patienten benötigt. Die Präanalytik gestaltet sich in der Praxis als unkompliziert und fehlerunempfindlich. Das Probenmaterial kann im Rahmen einer normalen venösen Blutentnahme gewonnen werden.
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