Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3894 für Multiplex-Allergietests wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3894
Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z. B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens zwanzig deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen – gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE –, insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 3894 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Antikörperdiagnostik gegen körperfremde Antigene. Im Zentrum steht die Bestimmung von allergenspezifischen Immunglobulinen, meist der Klasse IgE, unter Verwendung moderner Multiplex-Verfahren. Diese Methode erlaubt es, eine Vielzahl von potenziellen Allergenen gleichzeitig auf einem einzigen Trägersystem zu analysieren.
Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist die geforderte Mindestanzahl von mindestens zwanzig deklarierten Allergenen auf dem verwendeten Testträger. Zudem ist die anschließende Differenzierung nach den jeweiligen Einzelallergenen obligater Bestandteil der Leistung. Eine eventuell miterhobene semiquantitative Bestimmung des Gesamt-IgE ist mit dieser Gebühr ebenfalls bereits abgegolten.
GOÄ 3894 in der Praxis: Multiplex-Allergiediagnostik im Fokus
In der täglichen Praxis, insbesondere in der Pädiatrie und Allergologie, spielen standardisierte Testpanels eine herausragende Rolle. Da Kinder oft unspezifische Symptome zeigen, erleichtert der Einsatz von Kombinationspanels die schnelle Eingrenzung der Auslöser. Auf dem Markt haben sich verschiedene Testkits etabliert, die genau auf diese Anforderungen zugeschnitten sind.
Typischerweise unterscheidet man zwischen reinen Inhalationspanels, reinen Nahrungsmittelpanels und sogenannten Mischpanels. Letztere kombinieren meist zehn Inhalations- und zehn Nahrungsmittelallergene auf einem Träger. Die Wahl des passenden Panels beeinflusst nicht nur die diagnostische Aussagekraft, sondern auch die Abrechnungsfähigkeit der erbrachten Laborleistungen.
Tipp: Für eine rechtssichere Abrechnung sollten Praxen stets dokumentieren, welches spezifische Testpanel verwendet wurde und warum diese breite Diagnostik medizinisch notwendig war.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3894
Fallbeispiel 1: Pädiatrischer Patient mit unklaren allergischen Reaktionen
Ein vierjähriges Kind wird mit rezidivierender Urtikaria und atopischen Hautveränderungen vorgestellt. Zum Ausschluss der häufigsten Auslöser veranlasst die Praxis einen Multiplex-Test mit einem Mischpanel aus zehn Inhalations- und zehn Nahrungsmittelallergenen. Da genau zwanzig Allergene auf einem Träger differenziert werden, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 3894 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Differenzierte Diagnostik bei komplexer Symptomatik
Ein erwachsener Patient leidet sowohl unter saisonaler Rhinokonjunktivitis als auch unter gastrointestinalen Beschwerden nach dem Essen. Die Praxis setzt ein reines Inhalationspanel mit zwanzig Allergenen und ein separates Nahrungsmittelpanel mit ebenfalls zwanzig Allergenen ein. Da sich die Allergene der beiden Träger nicht überschneiden, sind zwei getrennte Ansätze der GOÄ 3894 nebeneinander berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei Verdacht auf Inhalationsallergie
Bei einem Patienten mit ganzjährigem Asthma bronchiale soll das Spektrum der inhalativen Allergene exakt bestimmt werden. Es kommt ein Träger mit 24 spezifischen Inhalationsallergenen zum Einsatz. Da die Mindestanzahl von zwanzig Allergenen überschritten ist, rechnet die Praxis die GOÄ-Ziffer 3894 mit dem 1,15-fachen Steigerungssatz ab.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3894: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen allergologischen Laborziffern. Die GOÄ-Ziffer 3894 schließt die gleichzeitige Berechnung der Ziffern 3572, 3890 und 3891 am selben Untersuchungstag strikt aus. Insbesondere der Versuch, ein quantitatives Gesamt-IgE zusätzlich abzurechnen, führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein weiteres Problem stellt die fehlerhafte Abrechnung von überlappenden Mischpanels dar. Enthält ein genutztes Kombinationspanel Allergene, die bereits in anderen, parallel eingesetzten Einzelpanels enthalten sind, darf nur das Kombinationspanel abgerechnet werden. Die Nebeneinanderberechnung führt hier zu einer unzulässigen Doppelbewertung identischer Allergenbestimmungen.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Identität der getesteten Allergene genau. Achten Sie darauf, dass keine identischen Allergene auf verschiedenen Trägern am selben Tag abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3894: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Durchführung des Multiplex-Tests klar hervorgehen. Zudem ist der genaue Name des verwendeten Testpanels sowie die Liste der enthaltenen Allergene zu archivieren.
Der schriftliche Laborbefund muss die quantitativen oder semiquantitativen Ergebnisse für jedes der mindestens zwanzig Einzelallergene übersichtlich darstellen. Auch die eventuelle Bestimmung des Gesamt-IgE sollte im Befundbericht dokumentiert sein, um die Vollständigkeit der Leistung nachzuweisen. Dies erleichtert im Zweifelsfall die Begründung der medizinischen Notwendigkeit gegenüber Prüfstellen.
Dokumentation: V.a. polysensibilisierte allergische Rhinopathie. Blutentnahme zur Durchführung eines In-vitro-Multiplex-Tests (Träger mit 20 deklarierten Inhalationsallergenen, Typ Panel B). Befundbericht mit Einzelwertdifferenzierung liegt vor und wurde archiviert.
GOÄ 3894: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M III (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3894 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der Maximalsatz auf das 1,3-Fache begrenzt ist. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer, patientenindividueller Erschwernisse zulässig.
Gründe für eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 können beispielsweise schwierige Probenvorbereitungen bei stark lipämischem Serum oder komplexe Kreuzreaktivitäten sein, die eine zusätzliche manuelle Überprüfung erfordern. Diese Besonderheiten müssen in der Rechnung verständlich und einzelfallbezogen begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung nach GOÄ 3894 wird häufig von vorbereitenden und begleitenden ärztlichen Leistungen flankiert. Typisch ist die Kombination mit der Blutentnahme nach Ziffer 250 sowie der Beratung nach Ziffer 1 oder Ziffer 3. Auch die anschließende Erörterung der Testergebnisse im Rahmen eines Folgetermins ist eine standardmäßige und erstattungsfähige Kombination.
Ziffer 3894 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3894 — Einzelallergentest mit mindestens zwanzig Allergenen auf einem Träger — führt in der neuen GOÄ zu zwei Nachfolgern, je nach eingesetzter Technologie:
- 11261 „Allergen-Mikroarray, Molekulare Komponentendiagnostik" für den kommerziellen Mikroarray mit mindestens 80 immobilisierten Allergenkomponenten und apparativer Detektion (z. B. Laserscanner): 190,00 € — aber nur wenn die allergologische Fragestellung nicht mit einer begrenzten Zahl klinisch klar definierter Einzelallergene beantwortet werden kann
- 11262 „Allergen-Screening, insgesamt" für den Standard-Trägertest mit mindestens zwanzig monospezifischen Einzelallergenen: 17,98 €, bis zu zweimal je Patientenprobe
Heute bringt die 3894 beim 2,3-fachen Satz 60,33 €. Kommerzielle Mikroarrays (die bisher analog nach 3894 abgerechnet wurden) finden ihren Platz in der 11261 — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3894
Was hat nicht gestimmt?