Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3893: So gelingt die rechtssichere und optimierte Liquidation des Einzelallergentests mit mindestens neun Allergenen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3893
Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z. B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens neun deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen – gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt-IgE –, insgesamt
Die Gebührenordnungsziffer 3893 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der In-vitro-Allergiediagnostik. Sie kommt zum Einsatz, wenn spezifische Immunglobuline (meist IgE) gegen eine Gruppe von mindestens neun unterschiedlichen Allergenen auf einem gemeinsamen Testträger bestimmt werden. Die Methode erlaubt eine differenzierte Zuordnung der Reaktion zu den einzelnen Allergenen.
Wichtig ist, dass die semiquantitative Bestimmung des Gesamt-IgE bereits mit dieser Ziffer abgegolten ist. Eine zusätzliche Berechnung dieser Leistung ist somit ausgeschlossen. Die Ziffer stellt eine wirtschaftliche Methode dar, um ein breites Spektrum an potenziellen Allergenen gleichzeitig zu screenen.
GOÄ 3893 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 3893 ist bei Verdacht auf Typ-I-Allergien wie Pollinosis, Hausstaubmilbenallergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten indiziert. Typische Symptome, die diese Diagnostik rechtfertigen, sind allergische Rhinokonjunktivitis, Asthma bronchiale oder ungeklärte urtikarielle Hautveränderungen. Der Testträger muss so konzipiert sein, dass mindestens neun definierte Einzelallergene separat aufgetragen und eindeutig identifizierbar sind.
Ein klassisches Beispiel ist das Screening auf Inhalationsallergene im Frühjahr. Hierbei werden auf einem Teststreifen Allergene wie Birke, Hasel, Erle und verschiedene Gräser kombiniert. Durch die visuelle oder apparative Auswertung der einzelnen Reaktionsfelder lässt sich das spezifische Sensibilisierungsmuster des Patienten präzise bestimmen.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Testkits tatsächlich mindestens neun deklarierte Einzelallergene aufweisen. Tests mit weniger Allergenen müssen nach den Ziffern 3890 oder 3891 abgerechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3893
Fallbeispiel 1: Verdacht auf saisonale Pollinosis
Ein Patient stellt sich mit saisonaler Rhinokonjunktivitis vor. Zur Abklärung wird ein In-vitro-Streifentest mit zehn deklarierten Pollenallergenen (u. a. Birke, Erle, Hasel, Lieschgras) durchgeführt. Die Auswertung zeigt eine starke Reaktion auf Baumpollen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3893 einfach mit dem Regelsatz (1,15-fach), da der Testträger die Mindestanzahl von neun Allergenen überschreitet.
Fallbeispiel 2: Abklärung von Nahrungsmittelallergien
Bei Verdacht auf eine Nahrungsmittelallergie wird ein Testträger mit neun spezifischen Nahrungsmittelallergenen (u. a. Erdnuss, Soja, Weizen, Milcheiweiß) eingesetzt. Die Differenzierung liefert klare Ergebnisse für einzelne Allergene. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3893. Da die Untersuchung im eigenen Praxislabor ohne besonderen Mehraufwand durchgeführt wurde, wird der Regelsatz von 33,51 € liquidiert.
Fallbeispiel 3: Erweitertes Screening mit zwei Testträgern
Ein Patient zeigt komplexe allergische Symptome, die sowohl auf Inhalations- als auch auf Nahrungsmittelallergene hindeuten. Es werden parallel zwei unterschiedliche Testträger mit jeweils neun verschiedenen Allergenen untersucht. Da es sich um zwei völlig unterschiedliche Allergenpanels handelt, ist die zweifache Abrechnung der GOÄ 3893 (2 x 33,51 € beim Faktor 1,15) medizinisch begründet und zulässig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3893: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ausschlussziffern. Die GOÄ 3893 darf nicht zusammen mit den Ziffern 3572 (quantitatives Gesamt-IgE), 3890 oder 3891 am selben Behandlungstag für dieselbe Probe abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Anzahl der parallel eingesetzten Testträger. Die Abrechnung von zwei unterschiedlichen Trägern ist zulässig, sofern diese disjunkte Allergenprofile aufweisen. Die parallele Abrechnung von drei oder mehr Trägern der Ziffer 3893 ist jedoch nicht zulässig. In solchen Fällen muss ab dem zwanzigsten Allergen zwingend auf die höherwertige Ziffer 3894 ausgewichen werden, um eine unzulässige Gebührenaufblähung zu vermeiden.
Achtung: Die Aufteilung eines großen Allergen-Screenings auf mehrere Träger der Ziffer 3893 zur Erzielung eines höheren Honorars verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot der GOÄ und führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 3893: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die Art des verwendeten Testträgers sowie die genaue Auflistung der mindestens neun deklarierten Einzelallergene dokumentiert werden. Auch das konkrete Testergebnis für jedes einzelne Allergen muss zweifelsfrei aus den Unterlagen hervorgehen.
Zusätzlich sollte festgehalten werden, ob eine semiquantitative Bestimmung des Gesamt-IgE stattgefunden hat, auch wenn diese nicht gesondert berechnet werden darf. Ein strukturiertes Laborblatt oder ein digitaler Befundausdruck des Analysegeräts erfüllt diese Anforderungen in der Regel optimal.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. inhalative Typ-I-Allergie bei chronischer Rhinitis. Durchführung In-vitro-Allergentest (Träger mit 9 Allergenen: Birke, Hasel, Erle, Beifuß, Lieschgras, Roggen, Hausstaubmilbe d1, Hausstaubmilbe d2, Schimmelpilz). Ergebnis: Spezifisches IgE positiv für Birke (Klasse 3) und Hasel (Klasse 2), übrige negativ. Gesamt-IgE semiquantitativ: unauffällig.
GOÄ 3893: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 3893 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Satz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Mögliche Begründungen für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise extreme technische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder stark störende Begleitsubstanzen im Patientenserum, die eine wiederholte Messung erforderlich machten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3893 wird häufig im Rahmen einer umfassenden allergologischen Basisdiagnostik erbracht. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit klinischen Leistungen wie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder der Beratung nach GOÄ-Ziffer 1. Auch die Blutentnahme nach Ziffer 250 ist am selben Tag berechnungsfähig. Nicht kombinierbar sind hingegen andere spezifische IgE-Tests für dieselbe Fragestellung, sofern sie die Ausschlusskriterien verletzen.
Ziffer 3893 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3893 — Einzelallergentest mit mindestens neun Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen — lässt sich in der neuen GOÄ nur teilweise fortführen:
- 11262 „Allergen-Screening, insgesamt" greift, wenn mindestens zwanzig trägergebundene monospezifische Einzelallergene untersucht wurden: 17,98 €, bis zu zweimal je Patientenprobe.
- Für neun bis neunzehn Allergene auf dem Träger gibt es keine neue Ziffer mit vergleichbarer Schwelle — dieser Bereich entfällt im Entwurf.
Heute bringt die 3893 beim 2,3-fachen Satz 33,51 €. Die in der alten Leistung eingeschlossene semiquantitative Gesamt-IgE-Bestimmung ist in 11262 nicht gesondert ausgewiesen; sie war bereits im alten Kommentar nicht eigenständig berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3893
Was hat nicht gestimmt?