GOÄ 3891: Einzelallergentest – Abrechnung & Fallbeispiele

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GOÄ 3891
Allergenspezifisches Immunglobulin (z. B. IgE) , Ein­zelallergentest (z. B. RAST) , im Einzelansatz , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve – , bis zu zehn Einzelallergenen, je Allergen
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse

Wie wird der Einzelallergentest nach GOÄ-Ziffer 3891 korrekt abgerechnet? Erfahren Sie alles über Höchstmengen, Ausschlüsse und praxisnahe Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3891

Allergenspezifisches Immunglobulin (z. B. IgE), Einzelallergentest (z. B. RAST), im Einzelansatz, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, bis zu zehn Einzelallergenen, je Allergen

Die GOÄ-Ziffer 3891 beschreibt die quantitative oder semiquantitative Bestimmung von allergenspezifischen Antikörpern (meist IgE) mittels eines Ligandenassays. Diese Untersuchung erfolgt im Einzelansatz für ein bestimmtes, definiertes Allergen wie beispielsweise Pollen oder Hausstaubmilben. Die Ziffer ist je Allergen berechnungsfähig, wobei eine Höchstgrenze von zehn Einzelallergenen pro Patientenprobe gilt.

GOÄ 3891 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung

Der Einzelallergentest nach GOÄ 3891 kommt typischerweise zum Einsatz, wenn nach einer ausführlichen Anamnese oder einem vorausgegangenen Screeningtest ein konkreter Verdacht auf bestimmte Allergene besteht. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Hauttest (Prick-Test) uneindeutige Ergebnisse geliefert hat oder aufgrund von Kontraindikationen wie schwerer Neurodermitis nicht durchgeführt werden kann. Auch bei der Überwachung einer spezifischen Immuntherapie (SIT) liefert die quantitative Bestimmung wertvolle klinische Daten.

Im Gegensatz zu den Mischallergentests nach GOÄ 3890 wird bei der Ziffer 3891 ein einzelnes, klar definiertes Allergen untersucht. Die gezielte Auswahl schont Ressourcen und vermeidet unnötige Laborkosten. Eine unkritische, breite Testung ohne vorherige Eingrenzung widerspricht den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Leistungsbringung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3891

Fallbeispiel 1: Spezifische Baumpollenallergie

Ein Patient stellt sich mit saisonaler allergischer Rhinokonjunktivitis vor. Nach einem positiven Prick-Test soll das spezifische IgE für Birke, Erle und Hasel quantifiziert werden. Es erfolgt die Blutentnahme und die Bestimmung dieser drei Einzelallergene im Labor. Abgerechnet werden dreimal die GOÄ-Ziffer 3891 neben der Ziffer 250 für die Blutentnahme.

Fallbeispiel 2: Hausstaubmilbenallergie bei schwerem Ekzem

Bei einem Patienten mit ausgeprägter Neurodermitis ist die Durchführung eines Hauttests aufgrund der Hautveränderungen unmöglich. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Hausstaubmilbenallergie. Das Labor bestimmt das spezifische IgE gegen Dermatophagoides pteronyssinus und Dermatophagoides farinae. Die Abrechnung erfolgt über zweimal die GOÄ-Ziffer 3891, da zwei getrennte Einzelallergene untersucht wurden.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Insektengiftallergie

Nach einer systemischen Reaktion auf einen Insektenstich muss differenziert werden, ob eine Allergie gegen Wespen- oder Bienengift vorliegt. Das Labor führt die Bestimmung für beide Gifte im Einzelansatz durch. Dies rechtfertigt die Abrechnung von zweimal der GOÄ-Ziffer 3891 zur präzisen therapeutischen Weichenstellung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3891: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Überschreitung der maximalen Anzahl von Einzeltests. Die GOÄ-Ziffer 3891 darf pro Patientenprobe maximal zehnmal abgerechnet werden. Werden mehr als zehn Einzelallergene ohne triftige medizinische Begründung getestet, führt dies regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die Ziffer 3891 ist am selben Untersuchungsmaterial nicht neben den Screeningtests nach den GOÄ-Ziffern 3892 bis 3894 berechnungsfähig. Ein paralleles Screening und eine Einzeltestung aus derselben Probe schließen sich gegenseitig aus.

Zudem fordern Prüfstellen bei wiederholten, sehr umfangreichen Testungen eine detaillierte medizinische Begründung. Ohne dokumentierte klinische Relevanz oder neue Symptomatik wird eine erneute breite Testung als unwirtschaftlich eingestuft.

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Dokumentation der GOÄ 3891: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die konkreten getesteten Einzelallergene namentlich aufgeführt sein. Auch die Indikation, wie beispielsweise die Diskrepanz zwischen Anamnese und Hauttest, muss klar hervorgehen.

Dokumentation: Verdacht auf Baumpollenallergie bei saisonaler Rhinitis. Prick-Test fraglich positiv für Birke. Indikation zur spezifischen IgE-Bestimmung für Birke (t3), Erle (t2) und Hasel (t4) gemäß GOÄ 3891.

Falls ein Hauttest aufgrund von Kontraindikationen wie der Einnahme von Antihistaminika oder Hauterkrankungen nicht möglich war, sollte auch dies explizit dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

GOÄ 3891: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3891 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur in seltenen, medizinisch besonders begründeten Einzelfällen zulässig. Gründe für eine Faktorerhöhung auf 1,3 können beispielsweise extrem schwierige Probenaufbereitungen oder seltene, schwer nachweisbare Antikörper sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Einzelallergene wird häufig mit der Blutentnahme nach GOÄ 250 kombiniert. Zudem ist die Kombination mit maximal vier Mischallergentests nach GOÄ 3890 zulässig. Eine zeitgleiche Abrechnung von Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder 3 ist bei der Befundbesprechung in einer separaten Sitzung problemlos möglich.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Kombination von Mischallergenen (Ziffer 3890) und Einzelallergenen (Ziffer 3891) die jeweiligen Höchstmengen von 4 bzw. 10 Ansätzen pro Patientenprobe strikt eingehalten werden.

Ziffer 3891 in der neuen GOÄ

Der Einzelallergentest auf spezifisches IgE mittels Ligandenassay (bis zu zehn Einzelallergene je Ansatz) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11263 — „Einzelallergen, Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay" — zu einem Festpreis von 11,92 € je Einzelallergen (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).

Wichtige Änderungen: Das Limit steigt von zehn auf fünfzehn Einzelallergene je Patientenprobe. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Untersuchungen auf spezifische IgG-Einzelallergene gegen Nahrungsmittelantigene — diese Leistung ist nach 11263 nicht berechnungsfähig. Die untersuchten Allergene sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3891

Die GOÄ-Ziffer 3891 darf pro Patientenprobe maximal zehnmal für verschiedene Einzelallergene abgerechnet werden. Eine Überschreitung dieser Höchstgrenze ist ohne besondere medizinische Begründung nicht zulässig.
Nein, die GOÄ-Ziffer 3891 ist am selben Untersuchungsmaterial nicht neben den Screeningtests nach den GOÄ-Ziffern 3892 bis 3894 berechnungsfähig. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus.
Die GOÄ-Ziffer 3890 rechnet Mischallergentests ab, bei denen mehrere Allergene in einem Ansatz getestet werden. Die GOÄ-Ziffer 3891 hingegen wird für Einzelallergentests im Einzelansatz verwendet.
Da die Ziffer zum Abschnitt M (Labor) gehört, beträgt der Regelhöchstsatz 1,15-fach und der maximale Höchstsatz 1,3-fach. Höhere Steigerungssätze sind für diese Laborleistungen ausgeschlossen.
Eine medizinische Begründung ist erforderlich, wenn wiederholte ausgedehnte Testungen durchgeführt werden. Auch bei einer Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 auf 1,3 ist eine Begründung zwingend nötig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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