GOÄ 3760: Protein im Urin – Abrechnungstipps für die Praxis

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3760
Protein im Urin , photometrisch
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Die quantitative Bestimmung von Protein im Urin nach GOÄ-Ziffer 3760 ist ein wichtiger Baustein der Nierendiagnostik. So rechnen Sie die Leistung rechtssicher ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3760

Protein im Urin, photometrisch – Gebühr: 70 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 3760 beschreibt die quantitative Bestimmung von Gesamt-Protein im Urin mittels photometrischer Verfahren. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Zifferngruppe für Proteine und Aminosäuren angesiedelt. Die Bestimmung dient der exakten Messung der Proteinkonzentration in einer Urinprobe.

Im Vergleich zur Bestimmung im Serum ist diese Analyse deutlich höher bewertet. Der Grund hierfür liegt im erhöhten methodischen Aufwand, da im Urin meist sehr niedrige Proteinkonzentrationen vorliegen. Für den zuverlässigen Nachweis müssen daher speziell adaptierte, hochsensitive photometrische Methoden eingesetzt werden.

GOÄ 3760 in der Praxis: Diagnostik und Indikationsstellung

Die quantitative Bestimmung des Gesamt-Proteins im Urin ist klinisch immer dann indiziert, wenn ein positiver Urinstreifentest vorliegt. Der qualitative Schnelltest liefert lediglich einen Anfangsverdacht, der durch die photometrische Messung quantifiziert werden muss. Nur so lässt sich das genaue Ausmaß einer pathologischen Proteinurie bestimmen.

Als optimales Untersuchungsmaterial gilt eine Teilmenge des 24-Stunden-Sammelurins. In der täglichen Praxis wird jedoch häufig auf den morgendlichen Spontanurin zurückgegriffen. Um Schwankungen der Urinkonzentration auszugleichen, wird das Messergebnis in diesem Fall auf den Kreatiningehalt bezogen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3760

Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei positivem Streifentest

Ein Patient stellt sich mit einem positiven Eiweißbefund im routinemäßig durchgeführten Urinstreifentest vor. Zur Abklärung der renalen Ausscheidung erfolgt eine quantitative photometrische Bestimmung des Gesamt-Proteins im Spontanurin. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3760 für die Proteinbestimmung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter diabetischer Nephropathie

Bei einer Patientin mit bekannter diabetischer Nephropathie wird eine regelmäßige Verlaufskontrolle durchgeführt. Hierbei wird die Proteinkonzentration im 24-Stunden-Sammelurin bestimmt, um das Therapieansprechen zu überwachen. Neben der klinischen Dokumentation wird die Leistung nach Nr. 3760 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Differenzierung einer unklaren Proteinurie

Ein Patient zeigt eine anhaltende, klinisch unklare Proteinurie. Zur ersten Einschätzung und Vorbereitung weiterer differenzierender Analysen wird das Gesamt-Protein quantitativ bestimmt. Diese Basisdiagnostik wird über die Ziffer 3760 abgerechnet, bevor spezifische Proteine wie Albumin bestimmt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3760: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung von qualitativen und quantitativen Verfahren. Die GOÄ-Ziffer 3760 darf ausschließlich für die quantitative photometrische Messung herangezogen werden. Einfache qualitative Schnelltests mittels Teststreifen sind stattdessen nach den Ziffern 3652 oder 3511 zu bewerten.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung eines qualitativen Schnelltests und der quantitativen Bestimmung aus derselben Urinprobe ist nicht zulässig, wenn der Schnelltest lediglich als Vorstufe diente. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig die Erstattung.

Zudem beanstanden Prüfstellen gelegentlich die Abrechnung der Ziffer 3760, wenn fälschlicherweise Serum als Untersuchungsmaterial genutzt wurde. Für die Bestimmung des Gesamt-Proteins im Serum ist stattdessen die Ziffer 3573.H1 korrekt. Die Ziffer 3760 ist streng an das Untersuchungsmaterial Urin gebunden.

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Dokumentation der GOÄ 3760: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die rechtssichere Abrechnung unerlässlich. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation sowie das verwendete Untersuchungsmaterial präzise festgehalten werden. Auch die Angabe, ob es sich um Sammelurin oder Spontanurin handelt, ist für die Nachvollziehbarkeit wichtig.

Zusätzlich sollten die quantitativen Messergebnisse inklusive der verwendeten Maßeinheit dokumentiert werden. Bei der Verwendung von Spontanurin ist zudem der Bezug zum Kreatininwert zu vermerken. Dies sichert die Abrechnung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger ab.

Dokumentation: Quantitative Bestimmung des Gesamt-Proteins im Spontanurin mittels Photometrie bei V. a. nephrotisches Syndrom. Ergebnis: 450 mg/l. Parallel Kreatininbestimmung zur Relationierung durchgeführt.

GOÄ 3760: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Leistungen des Abschnitts M unterliegen im Regelfall dem Satzrahmen bis zum 1,3-fachen Satz, wobei der 1,15-fache Satz den Regelsatz darstellt. Eine Überschreitung des Regelsatzes auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei besonderem Aufwand zulässig. Dies muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden, beispielsweise durch schwierige Probenvorbereitungen bei stark getrübten Urinen.

Typische Ziffernkombinationen

Bei der Untersuchung von Spontanurin ist die zusätzliche Bestimmung von Kreatinin medizinisch notwendig. Die hierfür erforderliche Kreatininbestimmung im Urin kann eigenständig nach der Ziffer 3585.H1 abgerechnet werden. Diese Kombination ist vollumfänglich zulässig und wird von den Kassen anerkannt.

Tipp: Zur weiteren Differenzierung einer Proteinurie können neben der Ziffer 3760 auch spezifische Proteine wie Albumin nach Nr. 3735 oder Immunglobulin G nach Nr. 3571 berechnet werden, sofern diese medizinisch indiziert sind.

Ziffer 3760 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3760 (Protein im Urin, photometrisch) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12765: Protein, gesamt Liquor, Punktate, Urin, ggf. einschließlich Anreicherung. Der Festpreis liegt bei 7,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,69 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3760

Nein, die Nebeneinanderberechnung eines qualitativen Schnelltests nach Nr. 3652 und der quantitativen Bestimmung nach Nr. 3760 aus derselben Probe ist nicht zulässig. Der qualitative Test gilt in diesem Fall als Vorstufe der quantitativen Analyse. Bei unterschiedlichen Proben oder Indikationen ist eine getrennte Abrechnung im Einzelfall zu begründen.
Für die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3760 ist ausschließlich Urin als Untersuchungsmaterial zulässig. Dies kann entweder als Teilmenge eines 24-Stunden-Sammelurins oder als morgendlicher Spontanurin vorliegen. Für Proteinbestimmungen im Serum muss stattdessen die Ziffer 3573.H1 gewählt werden.
Ja, die Bestimmung von Kreatinin im Urin ist neben der GOÄ 3760 separat berechnungsfähig. Hierfür wird die Ziffer 3585.H1 herangezogen. Dies ist besonders bei der Untersuchung von Spontanurin zur Ermittlung des Protein-Kreatinin-Verhältnisses medizinisch sinnvoll.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 3760 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 4,69 €. Der einfache Gebührensatz beträgt 4,08 €, während der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz mit 5,30 € bewertet ist. Höhere Steigerungssätze als 1,3 sind für diese Laborleistung nicht vorgesehen.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei einem außergewöhnlichen methodischen oder zeitlichen Mehraufwand zulässig. Ein typischer Begründungsgrund ist eine aufwendige Probenvorbereitung, beispielsweise bei extrem trüben oder bluthaltigen Urinproben, die eine spezielle Vorbehandlung erfordern. Die Begründung muss auf der Liquidation detailliert angegeben werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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