Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3763: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der SDS-Elektrophorese, typische Indikationen und häufige Fehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3763
GOÄ-Ziffer 3763: SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z. B. Westernblot) – Gebühr: 570 Punkte (Einfachsatz 33,22 €, Regelhöchstsatz 38,20 €, Höchstsatz 43,19 €).
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3763 umfasst eine hochspezifische laborchemische Untersuchung zur Identifikation und Analyse von Proteinen. Diese Methode kombiniert die physikalische Trennung von Proteingemischen mit der Spezifität einer Antigen-Antikörper-Reaktion.
Die Leistung setzt sich historisch aus drei aufeinanderfolgenden Teilschritten zusammen, die in der Praxis vollständig erbracht werden müssen. Hierzu gehören die elektrophoretische Trennung, der Transfer auf eine Trägermembran sowie die anschließende Visualisierung mittels Immundetektion.
GOÄ 3763 in der Praxis: Abgrenzung und Indikationsstellung
In der modernen Labordiagnostik hat sich das Anwendungsspektrum der GOÄ-Ziffer 3763 stark verschoben. Da viele diagnostische Verfahren heute als konfektionierte Testkits (wie Immunoblots oder Line-Blots) vorliegen, ist die Ziffer 3763 primär für aufwendige In-house-Verfahren reserviert.
Ein klassisches Einsatzgebiet ist die differenzierte Diagnostik von Gerinnungsstörungen oder neurodegenerativen Erkrankungen. Die Abrechnung setzt voraus, dass alle drei Teilschritte – Trennung, Transfer (Blotting) und Visualisierung – im eigenen Labor durchgeführt werden. Die Wahl der verwendeten Gel-Matrix, ob Polyacrylamidgel oder Agarosegel, ist für die Gebührenfähigkeit unerheblich.
Achtung: Fertig bezogene Teststreifen, bei denen der Transfer der Proteine bereits herstellerseitig erfolgt ist, dürfen nicht nach der GOÄ 3763 abgerechnet werden. Hierfür existieren spezifische, meist niedriger bewertete Gebührenziffern.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3763
Fallbeispiel 1: Diagnostik des Von-Willebrand-Syndroms
Bei einem Patienten mit rezidivierenden Schleimhautblutungen besteht der Verdacht auf ein Von-Willebrand-Syndrom (vWS). Zur Typisierung wird im Zitratplasma eine Darstellung der Von-Willebrand-Faktor-Multimere mittels SDS-Agarosegel-Elektrophorese und anschließendem Immunoblotting durchgeführt.
Da es sich um eine methodisch höchst anspruchsvolle Eigenleistung des Labors handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3763 vollumfänglich begründet. Die genaue Indikation und das Ziel der Untersuchung werden auf der Liquidation vermerkt.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJD)
Ein Patient zeigt rasch fortschreitende neurologische Symptome, die klinisch auf eine Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung hindeuten. Zur Absicherung der Diagnose wird eine Liquorpunktion durchgeführt und der Liquor auf 14-3-3-Proteine untersucht.
Die elektrophoretische Auftrennung aller Isoformen dieser Proteinklasse mit anschließender Immundetektion erfüllt die Kriterien der GOÄ 3763. Der Nachweis dieser Proteine sichert die Diagnose mit hoher Wahrscheinlichkeit und rechtfertigt den Ansatz der Ziffer.
Fallbeispiel 3: Spezieller In-house-Westernblot bei seltenen Erregern
Zur Abklärung einer extrem seltenen Infektionskrankheit existiert kein kommerzieller, konfektionierter Suchtest. Das Speziallabor führt daher einen selbst hergestellten In-house-Westernblot mit spezifischen Antigenextrakten durch.
Da alle Schritte von der elektrophoretischen Trennung des Antigenextrakts bis zur Visualisierung manuell im Labor erfolgen, ist die Abrechnung nach GOÄ 3763 korrekt. Die Abrechnung anderer, konfektionierter Ziffern wäre hier fachlich unzutreffend.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3763: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3763 ist die fälschliche Anwendung bei konfektionierten Immunoblots oder Line-Blots. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die aufwendige SDS-Elektrophorese tatsächlich im Labor stattgefunden hat.
Wenn der erste und zweite Schritt (Trennung und Transfer) bereits vom Hersteller des Testkits durchgeführt wurden, liegt keine Leistung nach Ziffer 3763 vor. In diesen Fällen müssen die spezifischen Ziffern für Immunoblots (z. B. GOÄ 3857 bis 3864 oder 4408) herangezogen werden.
Ein weiterer formaler Fehler ist das Fehlen des konkreten Untersuchungsziels auf der Rechnung. Ohne die Angabe, welcher spezifische Nachweis geführt wurde, wird die Liquidation von Kostenträgern regelmäßig beanstandet.
Achtung: Eine analoge Anwendung der GOÄ 3763 für teilkonfektionierte Testverfahren ist unzulässig. Der zeitliche und sächliche Aufwand unterscheidet sich zu stark vom klassischen Westernblot.
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Dokumentation der GOÄ 3763: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch die einzelnen methodischen Schritte des Verfahrens klar dokumentiert sein.
Insbesondere bei In-house-Verfahren sollten die Protokolle zur Elektrophorese, zum Membrantransfer und zur Detektion archiviert werden. Auch das resultierende Bandenmuster und dessen fachliche Interpretation gehören zwingend in den Befundbericht.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf vWS bei rezidivierender Epistaxis. Durchführung der SDS-Agarosegel-Elektrophorese aus Zitratplasma zur Darstellung der vWF-Multimere. Transfer auf Nitrozellulosemembran, anschließende Immundetektion. Befund: Typisches Multimermuster Typ 2A nachweisbar.
Tipp: Vermerken Sie das konkrete Nachweisziel direkt im Laborbuch und übertragen Sie diese Angabe automatisiert in das Abrechnungsmodul Ihrer Praxissoftware.
GOÄ 3763: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3763 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gelten besondere Regeln für die Steigerung. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15-fach hinaus bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der Auswertung komplexer Bandenmuster oder methodische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 3763 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Stufendiagnostik eingesetzt. Sie kann neben grundlegenden Laboruntersuchungen des Abschnitts M abgerechnet werden, sofern keine Ausschlussbestimmungen vorliegen.
Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von einfacheren Elektrophoreseverfahren für dieselbe Fragestellung, wenn diese bereits in der Ziffer 3763 enthalten sind. Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen zur Höchstgrenze für Laborleistungen beachtet werden.
Ziffer 3763 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3763 (SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z. B. Westernblot)) wird in der neuen GOÄ durch 23 spezifische Leistungen ersetzt (bisher beim 2,3-fachen Satz: 38,20 €). Die zutreffende Ziffer richtet sich nach Analyt und Methode:
Allgemeiner Westernblot
- 12781 Gel-Elektrophorese, einschließlich Immunreaktion (Western-Blotting) z.B. 14-3-3-Proteine im Liquor (37,13 €)
Gerinnungsdiagnostik
- 11958 Von-Willebrand-Faktor-Multimere Typisierung von Willebrand-Erkrankung (91,50 €)
Autoantikörper-Westernblot
- 11243 Autoantikörper-Westernblot, insgesamt Autoantikörpernachweis (66,50 €)
Autoantikörper-Line-Blot-Profile
- 11242 Autoantikörper-Profil Serum oder Plasma (42,00 €)
Bakterienantikörper-Immunoblots
- 11371 Bakterienantikörper-Westernblot, insgesamt Serum oder Plasma (69,28 €)
- 11372 Borrelia-burgdorferi-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11306, 11307 oder 11339 (30,19 €)
- 11373 Campylobacter-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11341 (27,24 €)
- 11374 Chlamydia-Immunoblot z.B. Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11308, 11309, 11342 oder 11343 (30,19 €)
- 11375 Helicobacter pylori-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistung nach Nummer 11348 (27,24 €)
- 11376 Mycoplasma pneumoniae-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11352 oder 11791 (30,19 €)
- 11377 Treponema pallidum-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11291, 11292, 11320, 11321, 11322 oder 11356 (27,24 €)
- 11378 Yersinia-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistung nach Nummer 11357 (30,19 €)
Parasitenantikörper-Immunoblots
- 11472 Parasitenantikörper-Westernblot, insgesamt Antikörpernachweis (69,28 €)
- 11471 Parasitenantikörper-Immunoblot Antikörpernachweis (39,10 €)
Virusantikörper-Immunoblots
- 11631 Virusantikörper-Westernblot, insgesamt Antikörpernachweis (69,28 €)
- 11621 Cytomegalovirus(CMV)-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistung nach Nummer 11578 (39,10 €)
- 11622 Epstein-Barr-Virus(EBV)-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11526 oder 11580 (39,10 €)
- 11623 Hantavirus(Orthohantavirus)-Immunoblot Antikörpernachweis (30,19 €)
- 11625 Hepatitis-E-Virus(HEV)-Immunoblot Antikörpernachweis (30,19 €)
- 11626 Herpes-simplex-Virus(HSV)-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11538, 11539, 11590, 11591 oder 11592 (39,10 €)
- 11628 Humanes T-Zell Leukämie-Virus Typ1/2(HTLV-1/2)-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistung nach Nummer 11596 (30,19 €)
- 11629 Parvovirus-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistung nach Nummer 11600 (30,19 €)
- 11630 Rötelnvirus-Immunoblot Abklärung entsprechend positiver Befunde gemäß Leistungen nach den Nummern 11508 oder 11601 (30,19 €)
Fazit: Die Bandbreite reicht von 27,24 € bis 91,50 €. Analyt und Methode müssen eindeutig dokumentiert sein.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3763
Was hat nicht gestimmt?