GOÄ 3857: Autoantikörper-Diagnostik – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3857
Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -dDNS
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3857

Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -dDNS

Die Gebührenordnungsziffer 3857 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung zur Identifikation spezifischer Autoantikörper-Subformen. Diese Untersuchung wird mittels Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese durchgeführt, um differenzierte Aussagen über das Vorliegen von Autoimmunerkrankungen zu treffen. Die Leistung umfasst auch eventuelle Doppelbestimmungen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, die untersuchten Parameter explizit in der Rechnung aufzuführen. Ohne diese detaillierte Angabe ist die Abrechnung formell fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Die Ziffer ist dem Abschnitt M III (Speziallabor) der GOÄ zugeordnet.

GOÄ 3857 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ 3857 erfolgt typischerweise nach einem auffälligen Suchtest auf antinukleäre Antikörper (ANA). Wenn der Vortest positiv ausfällt, ist die genaue Differenzierung der Subspezifitäten medizinisch notwendig, um eine exakte Diagnose zu sichern. Dies betrifft insbesondere den Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes (SLE) oder andere Kollagenosen.

Typische Indikationen umfassen die Bestimmung von Antikörpern gegen doppelsträngige DNA (anti-dsDNA) sowie spezifische extrahierbare nukleäre Antigene (ENA) wie Ro/SSA, La/SSB, Sm, RNP, Scl-70 oder Jo-1. Die präzise Identifikation dieser Zielantigene erlaubt nicht nur die Diagnosestellung, sondern oft auch eine prognostische Abschätzung des Krankheitsverlaufs.

Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 3857 gezielt, wenn nach einem positiven ANA-Screening eine differenzierte Abklärung der Autoantikörper-Spezifität zur Diagnosesicherung einer Kollagenose erforderlich ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3857

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Systemischen Lupus Erythematodes (SLE)

Eine Patientin stellt sich mit Gelenkschmerzen, schmetterlingsförmigem Erythem im Gesicht und Müdigkeit vor. Nach einem positiven ANA-Screening veranlasst der Arzt die Bestimmung von Antikörpern gegen doppelsträngige DNA (anti-dsDNA) mittels Immunoblot. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3857 mit Angabe des Parameters "anti-dsDNA" auf der Liquidation.

Fallbeispiel 2: Differenzierung bei V. a. Sjögren-Syndrom

Ein Patient klagt über extreme Trockenheit der Augen und des Mundraums (Sicca-Symptomatik). Zur Abklärung eines primären Sjögren-Syndroms wird das Serum auf SSA- und SSB-Antikörper untersucht. Da es sich um zwei getrennte Subformen handelt, die mittels Ligandenassay bestimmt werden, wird die GOÄ 3857 zweifach (für SSA und SSB getrennt) abgerechnet, jeweils unter Nennung des Parameters.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter Mischkollagenose

Bei einer Patientin mit bekannter Mischkollagenose (MCTD) soll der Titer der U1-RNP-Antikörper im Verlauf bestimmt werden, um die Krankheitsaktivität zu beurteilen. Die Bestimmung erfolgt mittels Immunoblot. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3857 ist hierbei vollumfänglich begründet, da die quantitative oder qualitative Bestimmung der spezifischen Subform therapeutische Konsequenzen hat.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3857: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste formelle Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3857 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Subformen (z. B. anti-dsDNA, anti-Sm) einzeln aufgeführt werden müssen. Fehlt diese Angabe, verweigern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Erstattung.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu den Suchtests wie der GOÄ 3855 (ANA-Screening). Die Bestimmung der Subformen nach GOÄ 3857 darf nicht als reiner Suchtest ohne vorherige Indikation abgerechnet werden. Zudem müssen die Ausschlussbestimmungen für Laborleistungen des Abschnitts M beachtet werden, insbesondere wenn am selben Tag allgemeine Entzündungsparameter bestimmt werden.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass jeder einzelne untersuchte Antikörper-Parameter namentlich auf der Liquidation ausgewiesen wird. Eine pauschale Nennung wie "Autoantikörper-Differenzierung" reicht nicht aus.

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Dokumentation der GOÄ 3857: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Spezialuntersuchung klar hervorgehen. Dies gelingt am besten durch den Verweis auf ein vorausgegangenes, positives Screening-Ergebnis oder eine spezifische klinische Symptomatik, die den Verdacht erhärtet.

Zusätzlich sollten das angewandte Testverfahren (z. B. Line-Blot, ELISA) und die quantitativen oder qualitativen Testergebnisse präzise dokumentiert werden. Dies erleichtert im Falle von Rückfragen der Kostenträger den schnellen Nachweis der Leistungserbringung.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf SLE bei Gelenkbeschwerden und positivem ANA-Vortest (Titer 1:320). Anforderung ENA-Differenzierung und anti-dsDNA mittels Immunoblot (GOÄ 3857). Ergebnis: anti-dsDNA positiv (45 IU/ml), anti-Sm negativ.

GOÄ 3857: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3857 um eine Leistung des Abschnitts M III handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe einer plausiblen, patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Auswertung schwieriger Bandenmuster im Immunoblot oder stark interferierende Seren, die eine manuelle Nachbereitung erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3857 wird häufig in Kombination mit klinischen Leistungen abgerechnet. Dazu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie die Beratung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3. Im Laborbereich ist die Kombination mit dem ANA-Suchtest (GOÄ 3855) oder der Bestimmung von Rheumafaktoren (GOÄ 3841) üblich, sofern die medizinische Notwendigkeit für die parallele oder gestufte Diagnostik gegeben ist.

Ziffer 3857 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3857 (Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -dDNS) war eine Auffangziffer. Im Entwurf der neuen GOÄ gibt es keinen einheitlichen Nachfolger; stattdessen treten 1 substratspezifische Leistungen an ihre Stelle (bisher beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €):

  • 11190 ds-DNA, IA Autoantikörpernachweis (15,04 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3857

Die GOÄ-Ziffer 3857 darf abgerechnet werden, wenn eine Untersuchung auf Subformen antinukleärer oder zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese erfolgt. Typischerweise geschieht dies zur Differenzierung nach einem positiven ANA-Suchtest. Die medizinische Notwendigkeit muss in der Akte dokumentiert sein.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter einzeln angegeben werden. Eine pauschale Bezeichnung der Leistung ohne Nennung der spezifischen Antikörper (wie z. B. anti-dsDNA oder anti-Sm) führt regelmäßig zu Erstattungsverweigerungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 3857 liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 20,11 € entspricht. Der einfache Gebührensatz beträgt 17,49 €. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (22,73 €) ist mit entsprechender Begründung möglich.
Ja, die GOÄ 3857 kann für verschiedene untersuchte Antikörper-Subformen mehrfach am selben Tag abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um unterschiedliche, eigenständige Parameter handelt und diese einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden. Beachten Sie dabei die laborübergreifenden Höchstgrenzen.
Die GOÄ 3855 ist ein Suchtest auf antinukleäre Antikörper (ANA) mittels indirekter Immunfluoreszenz. Die GOÄ 3857 hingegen dient der anschließenden, gezielten Differenzierung der spezifischen Subformen (z. B. ENA oder dDNS) mittels Ligandenassay oder Immunoblot. Sie bauen somit diagnostisch aufeinander auf.
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