GOÄ 3735: Albumin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3735
Albumin , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3735: Erfahren Sie alles über Indikationen in Urin, Liquor und Stuhl sowie die analoge Abrechnung des iFOBT.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3735

"Albumin, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden"

Die GOÄ-Ziffer 3735 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 6 (Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren) angesiedelt. Sie bewertet die quantitative Bestimmung des Proteins Albumin mit einer Punktzahl von 150 Punkten. Als methodische Verfahren sind der Ligandenassay (wie ELISA, RIA oder Lumineszenzassay) sowie die Immundiffusion (inklusive radialer Immundiffusion, Immunnephelometrie und Immunturbidimetrie) definiert.

Die Leistungslegende enthält den Zusatz "gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve". Dies bedeutet, dass die Ziffer auch dann in voller Höhe abrechenbar ist, wenn moderne, automatisierte Laborverfahren lediglich eine Einfachbestimmung oder eine gespeicherte Bezugskurve nutzen. Ein Honorarabzug von einem Drittel, wie er bei anderen Ziffern ohne diesen Zusatz bei Einfachbestimmung anfällt, ist hier explizit ausgeschlossen.

GOÄ 3735 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Das Protein Albumin macht rund 60 Prozent der gesamten Plasmaproteine aus. Aufgrund seiner molekularen Eigenschaften eignet sich die quantitative Bestimmung hervorragend als diagnostischer Marker für verschiedene Filtrations- und Diffusionsprozesse im Körper. Die klinische Anwendung der GOÄ 3735 konzentriert sich auf die Probenmedien Urin, Liquor und Stuhl.

Im Urin dient die Bestimmung der frühzeitigen Erfassung und Verlaufskontrolle einer Nephropathie, insbesondere bei Patienten mit Diabetes mellitus oder metabolischem Syndrom. Im Liquor ermöglicht der Albuminquotient (Serum/Liquor) die Beurteilung einer Blut-Liquor-Schrankenstörung, wie sie bei Multipler Sklerose oder Meningitis auftritt. Im Stuhl korreliert die Albuminkonzentration mit dem Entzündungsgrad bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

Achtung: Die Bestimmung von Albumin im Serum oder Plasma darf nicht über die GOÄ 3735 abgerechnet werden. Für diese Fragestellung ist die deutlich kostengünstigere photometrische Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3570 heranzuziehen, da die Serumkonzentrationen physiologisch sehr hoch sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3735

Fallbeispiel 1: Früherkennung einer diabetischen Nephropathie

Ein Patient mit bekanntem Diabetes mellitus Typ 2 stellt sich zur Routinekontrolle vor. Zur Früherkennung einer Nephropathie wird der erste spontane Morgenurin untersucht. Die quantitative Albuminbestimmung erfolgt mittels Immunturbidimetrie. Parallel wird Kreatinin im Urin bestimmt, um den Albumin-Kreatinin-Quotienten zu berechnen.

Abrechnung: Die quantitative Albuminbestimmung wird mit der GOÄ-Ziffer 3735 (10,05 € bei 1,15-fachem Satz) berechnet. Die parallele Kreatininbestimmung im Urin ist separat nach GOÄ-Ziffer 3585 ansetzbar.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Blut-Liquor-Schrankenstörung

Bei Verdacht auf eine entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems erfolgt eine Lumbalpunktion. Zur Bestimmung des Albuminquotienten wird Albumin sowohl im Liquor als auch im Serum gemessen. Die Liquor-Analyse erfolgt quantitativ über einen Ligandenassay.

Abrechnung: Die quantitative Albuminbestimmung im Liquor wird nach GOÄ-Ziffer 3735 liquidiert. Die für den Quotienten notwendige parallele Bestimmung im Serum wird gesondert nach GOÄ-Ziffer 3570 in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Immunologischer fäkaler Okkultbluttest (iFOBT)

Im Rahmen der Darmkrebsvorsorge wird ein quantitativer, immunochemischer Test auf okkultes Blut im Stuhl durchgeführt. Da es sich um ein spezifisches immunologisches Verfahren handelt, greift hier eine offizielle Abrechnungsempfehlung.

Abrechnung: Gemäß Empfehlung der Bundesärztekammer wird der quantitative iFOBT analog nach GOÄ-Ziffer 3735a (analog) abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3735: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Anwendung der GOÄ 3735 für Albuminbestimmungen im Blut. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da für Serum- und Plasmamessungen die GOÄ-Ziffer 3570 (photometrische Bestimmung) als speziellere und wirtschaftlichere Leistung gilt.

Ein weiterer Kritikpunkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist die unzulässige Routinekombination im Stuhl. Die parallele Bestimmung von Albumin, Calprotectin und Laktoferrin aus derselben Stuhlprobe ist medizinisch meist nicht zu rechtfertigen. Da diese Parameter eine vergleichbare diagnostische Aussagekraft bezüglich intestinaler Entzündungen besitzen, sollte nur ein Marker primär bestimmt werden.

Tipp: Achten Sie bei der analogen Anwendung der GOÄ 3735 für den iFOBT darauf, dass der Test zwingend quantitativ und immunologisch ausgewertet wurde. Einfache, qualitative Schnelltests (z. B. Guajak-basierte Tests) dürfen nicht nach dieser Ziffer liquidiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 3735: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der Präanalytik und der medizinischen Indikation unerlässlich. Bei Urinuntersuchungen sollte vermerkt werden, dass es sich um Morgenurin handelt, um die Standardisierung der Messergebnisse nachzuvollziehen. Auch der Bezug auf den Kreatininwert muss dokumentiert sein.

Bei Liquoruntersuchungen ist die Berechnung des Albuminquotienten (Q-Alb) inklusive des korrespondierenden Serumwerts in der Akte festzuhalten. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der parallelen Blutentnahme und schützt vor Honorarkürzungen.

Dokumentationsbeispiel: quantitative Albuminbestimmung im Urin (Morgenurin) bei V. a. diabetische Nephropathie. Methode: Immunturbidimetrie. Kreatinin-Bezug parallel bestimmt.

GOÄ 3735: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laborleistungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3735 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (10,05 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (11,36 €). Eine Überschreitung des Schwellenwerts auf bis zu 1,3-fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, beispielsweise bei extrem schwierigen präanalytischen Bedingungen oder stark störenden Begleitsubstanzen in der Probe.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 3735 häufig mit anderen Laborziffern kombiniert. Bei der Urindiagnostik ist dies die GOÄ-Ziffer 3585 für die Kreatininbestimmung. Bei der Liquordiagnostik erfolgt die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3570 für das Serum-Albumin sowie gegebenenfalls mit Ziffern für die Immunglobulin-Bestimmung (z. B. IgG, IgA, IgM im Liquor und Serum), um ein vollständiges Reiber-Schema zu erstellen.

Ziffer 3735 in der neuen GOÄ

Die immunologische Albuminbestimmung wird in der neuen GOÄ nach Material aufgeteilt. Aus der einen alten Ziffer (2,3-facher Satz: 10,05 €) entstehen zwei Wege:

  • 11742 „Albumin (Stuhl), quantitativ" — für die Bestimmung im Stuhl zur Abklärung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn): 15,35 €. Nicht neben den weiteren Stuhl-Entzündungsmarkern berechnungsfähig.
  • 12651 „Albumin" — für Serum, Plasma, Urin (z. B. Mikroalbuminurie) oder Liquor mittels Immunnephelometrie, Immunturbidimetrie oder radialer Immundiffusion: 6,73 €. Neben Nummer 11051 nicht berechnungsfähig, wenn aus dem gleichen Probenmaterial.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3735

Die GOÄ-Ziffer 3735 wird für die quantitative Bestimmung von Albumin in Urin, Liquor oder Stuhl abgerechnet. Typische Indikationen sind das Screening auf diabetische Nephropathie oder der Nachweis einer Blut-Liquor-Schrankenstörung. Die Bestimmung erfolgt mittels Ligandenassay oder Immundiffusionsverfahren.
Nein, für die Bestimmung von Albumin im Serum oder Plasma ist die GOÄ-Ziffer 3735 nicht indiziert. In diesem Fall muss die wesentlich kostengünstigere photometrische Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3570 abgerechnet werden. Dies liegt an den physiologisch sehr hohen Albuminkonzentrationen im Blut.
Bei der Bestimmung von Albumin im Urin wird der Messwert zur Standardisierung auf den Kreatininwert bezogen. Die hierfür notwendige parallele Bestimmung des Urin-Kreatinins ist eine eigenständige Leistung. Sie kann separat nach GOÄ-Ziffer 3585 berechnet werden.
Ja, der quantitative immunologische Nachweis von fäkalem okkultem Blut (iFOBT) wird gemäß Empfehlung der Bundesärztekammer analog nach GOÄ-Ziffer 3735 abgerechnet. Dies gilt jedoch nur für quantitative Verfahren. Qualitative Schnelltests sind von dieser Analogabrechnung ausgeschlossen.
Der maximale Steigerungssatz für die GOÄ-Ziffer 3735 liegt als Laborleistung des Abschnitts M beim 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr, was einem Betrag von 10,05 € entspricht. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 11,36 € erfordert eine besondere medizinische Begründung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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