GOÄ 3736: Mikroalbuminurie-Schnelltest korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3736
Albumin mit vorgefertigten Reagenzträgern , zur Diagnose einer Mikroalbuminurie
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Wie wird die GOÄ-Ziffer 3736 für den Mikroalbuminurie-Schnelltest korrekt abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Analogabrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3736

Albumin mit vorgefertigten Reagenzträgern, zur Diagnose einer Mikroalbuminurie

Die GOÄ-Ziffer 3736 beschreibt eine semiquantitative Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Sie dient dem schnellen Nachweis von Albumin im Urin unter Verwendung vorgefertigter Reagenzträger.

Diese Methode wird vor allem als Screening-Verfahren eingesetzt, um frühzeitige Nierenschäden zu detektieren. Die Leistung umfasst die Durchführung des Tests sowie die anschließende visuelle oder reflektometrische Auswertung.

GOÄ 3736 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Der klinische Hauptfokus der GOÄ-Ziffer 3736 liegt auf der Früherkennung einer Nephropathie bei Risikopatienten. Insbesondere Patienten mit Diabetes mellitus oder arterieller Hypertonie profitieren von diesem regelmäßigen Screening.

Die verwendeten Reagenzträger weisen eine Nachweisgrenze von etwa 20 mg/l auf. Ein positives Testergebnis zeigt an, dass die physiologische Albuminkonzentration im Urin überschritten ist. Die diagnostische Sensitivität und Spezifität dieser Schnelltests liegen bei jeweils rund 80 Prozent.

Achtung: Ein einmaliger positiver Schnelltest nach GOÄ 3736 reicht für die definitive Diagnose einer Mikroalbuminurie nicht aus. Der Befund muss innerhalb von drei bis sechs Monaten durch weitere Messungen, idealerweise quantitativ nach GOÄ 3735, bestätigt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3736

Fallbeispiel 1: Erstscreening bei Typ-2-Diabetes

Ein Patient stellt sich zur Erstdiagnostik bei neu festgestelltem Diabetes mellitus Typ 2 vor. Zum Ausschluss einer beginnenden diabetischen Nephropathie führt das Praxisteam einen Urin-Schnelltest mittels Teststreifen durch.

Die Auswertung erfolgt reflektometrisch in der Praxis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3736 zum Regelsatz (1,15-fach), da es sich um ein klassisches Screening handelt.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei Hypertonie

Bei einer Patientin mit langjähriger arterieller Hypertonie soll das Risiko für hypertensive Organschäden minimiert werden. Im Rahmen der Routineuntersuchung wird ein immunchromatografischer Schnelltest auf Mikroalbuminurie durchgeführt.

Das Testergebnis ist negativ, was eine hypertensive Nephropathie vorerst unwahrscheinlich macht. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3736.

Fallbeispiel 3: Analogabrechnung für immunologischen iFOBT

Ein Patient nimmt an der Darmkrebsvorsorge teil, und es wird ein qualitativer, immunologischer Test auf fäkalem Okkultblut (iFOBT) durchgeführt. Da diese moderne Methode nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung analog.

Gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer wird hierfür die GOÄ-Ziffer 3736 analog herangezogen. Auf der Rechnung wird dies entsprechend als Analogabrechnung gekennzeichnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3736: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung von Schnelltest und quantitativer Bestimmung aus derselben Probe. Wird nach einem positiven Schnelltest direkt eine quantitative Absicherung mittels Ligandenassay (GOÄ 3735) durchgeführt, darf nur die höherwertige Leistung berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn die Indikation zur Mikroalbuminurie-Diagnostik nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Das Screening ist nur bei begründetem Verdacht oder bestehenden Risikofaktoren wie Diabetes oder Hypertonie erstattungsfähig.

Tipp: Achten Sie bei der Analogabrechnung des iFOBT darauf, die Ziffer 3736 explizit mit dem Zusatz "analog" und der entsprechenden Leistungsbeschreibung des Stuhltests zu versehen, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3736: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Es müssen sowohl die klinische Indikation als auch das genaue Testergebnis in der Patientenakte festgehalten werden.

Auch die verwendete Testmethode (z. B. reflektometrischer Teststreifen oder immunchromatografischer Test) sollte dokumentiert werden. Dies erleichtert den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bei eventuellen Rückfragen.

Dokumentation: Semiquantitativer Urin-Schnelltest auf Albumin (Reagenzträger) bei V. a. beginnende diabetische Nephropathie. Ergebnis: Albumin-Konzentration ca. 50 mg/l (positiv). Empfehlung: Quantitative Absicherung mittels Ligandenassay (GOÄ 3735) in 4 Wochen.

GOÄ 3736: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3736 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz. Der maximale Steigerungssatz beträgt das 1,3-fache des Gebührensatzes.

Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei Laborleistungen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Sie erfordert eine schriftliche Begründung, wie beispielsweise einen extremen Mehraufwand bei der Probenaufbereitung oder stark verunreinigte Proben.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3736 wird häufig im Rahmen eines Check-ups mit der körperlichen Untersuchung (GOÄ 5) oder einer Beratung (GOÄ 1 oder 3) kombiniert. Auch die Kombination mit einer Blutentnahme (GOÄ 250) ist üblich.

Nicht zulässig ist jedoch die gleichzeitige Abrechnung mit anderen spezifischen Urin-Laborwerten derselben Probe, wenn diese denselben Analyten betreffen. Die Einhaltung dieser Ausschlussregeln sichert eine reibungslose Erstattung.

Ziffer 3736 in der neuen GOÄ

Die Albumin-Schnellbestimmung mit vorgefertigtem Reagenzträger zur Diagnose einer Mikroalbuminurie wird zur neuen Nummer 11741 mit einem Festpreis von 2,31 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die neue Legende nennt Urin als Material, erfasst Einzelreagenzträger gegebenenfalls einschließlich Kreatininfeld und lässt visuell-semiquantitative sowie apparativ-quantitative Auswertung zu. 11741 ist neben 12651 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3736

Die GOÄ-Ziffer 3736 ist mit 120 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 6,99 € und einem Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) von 8,04 € für Laborleistungen.
Die Ziffer wird für die semiquantitative Bestimmung von Albumin im Urin mittels vorgefertigter Reagenzträger abgerechnet. Typische Indikation ist das Screening auf eine beginnende Mikroalbuminurie bei Diabetes oder Hypertonie.
Ja, nach Empfehlung der Bundesärztekammer kann der qualitative immunologische Nachweis von fäkalem Okkultblut (iFOBT) analog nach der GOÄ-Ziffer 3736 abgerechnet werden. Dies stellt eine gängige Praxis in der vertragsärztlichen und privaten Abrechnung dar.
Nein, die nebeneinander erfolgende Abrechnung aus derselben Probe ist ausgeschlossen. Wenn ein Schnelltest positiv ausfällt und direkt quantitativ mittels Ligandenassay nach GOÄ 3735 nachgemessen wird, ist nur die höherwertige Leistung berechnungsfähig.
Nein, ein einmaliger semiquantitativer Nachweis ist für eine definitive Diagnose nicht ausreichend. Der Befund muss innerhalb von drei bis sechs Monaten in mindestens zwei von drei Urinproben bestätigt werden, idealerweise mittels quantitativer Verfahren.
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