GOÄ 3558: Natrium korrekt abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3558
Natrium
Punktzahl 30  
Einfachsatz 1,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,01 € 1,1x
Höchstsatz 2,27 € 1,3x

Die Bestimmung von Natrium nach GOÄ-Ziffer 3558 gehört zu den häufigsten Laborleistungen. Erfahren Sie alles über Abrechnung, Steigerung und Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3558

GOÄ-Ziffer 3558: Natrium – Gebühr: 1,75 € (1,0-fach), 2,01 € (1,15-fach), 2,27 € (1,3-fach). Punktzahl: 30.

Die GOÄ-Ziffer 3558 beschreibt die quantitative Bestimmung von Natrium im Blutserum, Plasma oder Urin. Diese Untersuchung gehört zum Abschnitt M II (Elektrolyte, Wasserhaushalt) der Gebührenordnung für Ärzte. Sie umfasst die labortechnische Analyse mittels standardisierter Messverfahren.

Im Rahmen der Laboratoriumsuntersuchungen ist die Bestimmung des wichtigsten extrazellulären Kations eine Basisleistung. Die Ziffer deckt die gesamte präanalytische und analytische Phase in der Praxis oder im Labor ab. Vorbereitende Maßnahmen wie die Blutentnahme sind separat zu bewerten.

GOÄ 3558 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Natrium ist das physiologisch bedeutsamste Kation im Extrazellulärraum und reguliert maßgeblich die Osmolalität sowie das Flüssigkeitsvolumen im Körper. Abweichungen von der Norm können lebensbedrohliche Ausmaße annehmen. Daher ist die Indikationsstellung für diese Laborleistung im Praxisalltag sehr breit gefächert.

Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf eine Hypernatriämie oder Hyponatriämie. Diese Zustände treten häufig bei älteren Patienten mit vermindertem Durstgefühl oder unter der Therapie mit Diuretika auf. Auch bei intensivmedizinischen Überwachungen und Störungen des Säure-Basen-Haushalts ist die Bestimmung unerlässlich, um schwere neurologische Symptome zu verhindern.

Tipp: Achten Sie bei älteren Patienten mit Verwirrtheitszuständen besonders auf den Natriumwert. Eine Dehydratation führt rasch zu kritischen neurologischen Symptomen, die eine sofortige Labordiagnostik erfordern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3558

Fallbeispiel 1: Überwachung einer Diuretikatherapie

Ein Patient mit bekannter Herzinsuffizienz stellt sich zur Routinekontrolle unter laufender Therapie mit Schleifendiuretika vor. Zur Vermeidung von Elektrolytentgleisungen wird Blut entnommen und der Natrium- sowie Kaliumwert bestimmt. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffern 3558 (Natrium) und 3557 (Kalium) jeweils zum Regelhöchstsatz von 1,15-fach.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer akuten Dehydratation

Eine ältere, somnolente Patientin wird aus einem Pflegeheim mit dem Verdacht auf eine Exsikkose in der Praxis vorstellig. Neben der klinischen Untersuchung erfolgt eine sofortige Blutentnahme zur Bestimmung der Elektrolyte. Der nachgewiesene Natriumwert von 152 mmol/l bestätigt eine Hypernatriämie, was die Abrechnung der GOÄ 3558 begründet.

Fallbeispiel 3: Kontrolle bei chronischer Niereninsuffizienz

Bei einem Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz im Stadium III wird im Rahmen der Quartalskontrolle das Elektrolytprofil bestimmt. Da keine Dialysepflichtigkeit vorliegt, ist die Bestimmung von Natrium nach GOÄ 3558 voll berechnungsfähig. Die Dokumentation der Nierenfunktion sichert die Erstattungsfähigkeit.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3558: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3558 liegt im Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen ist die Bestimmung von Elektrolyten im zeitlichen und ursächlichen Kontext einer Dialyse nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Leistungen sind mit den entsprechenden Behandlungspauschalen abgegolten.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Nebeneinanderberechnung mehrerer Elektrolyte. Es muss klar dokumentiert sein, dass für jedes Elektrolyt eine eigene medizinische Notwendigkeit vorlag. Pauschale Laborprofile ohne konkrete Verdachtsdiagnose werden von Prüfstellen häufig beanstandet.

Achtung: Vermeiden Sie die automatische Abrechnung der GOÄ 3558, wenn am selben Tag eine Dialysesitzung stattfindet. Dies führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 3558: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, der Entnahmezeitpunkt und das Laborergebnis dokumentiert sein. Bei Abweichungen vom Normwert sollten auch die therapeutischen Konsequenzen festgehalten werden.

Besonders bei der Steigerung des Gebührensatzes über den Schwellenwert hinaus ist eine präzise Begründung in der Dokumentation unerlässlich. Die Angabe von Begleiterkrankungen oder schwierigen präanalytischen Bedingungen stützt die Abrechnung.

Dokumentation: Verdacht auf Hyponatriämie bei Zustand nach rezidivierendem Erbrechen. Venöse Blutentnahme um 09:15 Uhr. Laborergebnis Natrium: 131 mmol/l. Einleitung einer oralen Flüssigkeitssubstitution.

GOÄ 3558: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3558 kann im Regelfall bis zum 1,15-fachen Satz gesteigert werden. Eine Überschreitung dieses Schwellenwerts bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Typische Begründungen sind ein extrem hoher apparativer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse, beispielsweise bei stark lipämischem Plasma.

Typische Ziffernkombinationen

Im Praxisalltag wird die GOÄ 3558 selten isoliert angefordert. Sinnvolle und erlaubte Ziffernkombinationen umfassen weitere Parameter des Wasser- und Elektrolythaushalts. Häufig erfolgt die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3557 für Kalium sowie der GOÄ-Ziffer 3559 für Calcium. Auch die Kombination mit Nierenwerten wie Kreatinin (GOÄ 3585) ist bei entsprechender Indikation zulässig.

Ziffer 3558 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3558 ("Natrium") führt die neue GOÄ unter Nummer 11078 weiter — zum festen Satz von 1,14 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,01 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Natrium Serum oder Plasma, Urin; z.B. Flammenphotometrie, Potenziometrie (Na-selektive Elektrode [ISE]); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Bestimmung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3558

Der einfache Gebührensatz für die GOÄ-Ziffer 3558 beträgt 1,75 € bei einer Bewertung von 30 Punkten. Unter Anwendung des medizinisch üblichen Schwellenwerts von 1,15-fach ergibt sich ein Betrag von 2,01 €.
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3558 ist im ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung ausgeschlossen. In diesem Fall ist die Elektrolytbestimmung mit der Dialysepauschale abgegolten.
Für Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) gilt im Regelfall der 1,15-fache Satz als Höchstsatz für Speziallabor und der 1,15-fache Satz als Regelhöchstsatz. Der maximale Steigerungsfaktor liegt bei 1,3-fach.
Typische Indikationen sind Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts, die Einnahme von Diuretika sowie die Überwachung von Infusionstherapien. Auch bei renalen, kardialen oder hepatischen Ödemen ist die Bestimmung medizinisch indiziert.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3558 kann neben anderen Elektrolytziffern wie der GOÄ 3557 (Kalium) abgerechnet werden. Beide Ziffern sind eigenständige Leistungen und nebeneinander berechnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist.
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