GOÄ 3557: Kaliumbestimmung abrechnen – Tipps & Regeln

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3557
Kalium
Punktzahl 30  
Einfachsatz 1,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,01 € 1,1x
Höchstsatz 2,27 € 1,3x
Ausschlüsse
793

Die Bestimmung des Kaliumspiegels nach GOÄ-Ziffer 3557 gehört zu den häufigsten Laborleistungen. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Ausschlüssen und Praxisbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3557

GOÄ-Ziffer 3557: Kalium – Punktzahl: 30 – Einfachsatz (1×): 1,75 € – Regelhöchstsatz (1,15×): 2,01 € – Höchstsatz (1,3×): 2,27 €

Die GOÄ-Ziffer 3557 beschreibt die quantitative Bestimmung des Elektrolyts Kalium im Labor. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt II.2 (Elektrolyte, Wasserhaushalt) zugeordnet. Sie umfasst die vollständige analytische Bestimmung mittels standardisierter Laborverfahren.

Die Bestimmung kann aus verschiedenen Probenmaterialien wie Serum, Plasma oder Urin erfolgen. Auch die Messung mittels Blutgasanalyse (BGA) aus Heparinblut fällt unter diese Ziffer, sofern die methodischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ziffer deckt den gesamten labortechnischen Prozess von der Probenvorbereitung bis zur Befunderstellung ab.

GOÄ 3557 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Kalium ist das physiologisch wichtigste Kation im Intrazellulärraum und essenziell für das elektrische Membranpotenzial von Nerven- und Muskelzellen. Bereits geringe Abweichungen des Kaliumspiegels können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen auslösen. Daher ist die Indikationsstellung für diese Laborleistung in der täglichen Praxis sehr breit gefächert.

Typische klinische Szenarien umfassen die Überwachung bei der Einnahme von Diuretika oder Laxanzien sowie die Kontrolle bei bekannter Niereninsuffizienz. Auch bei arterieller Hypertonie, Herzrhythmusstörungen oder Störungen des Säure-Basen-Haushalts ist die Bestimmung medizinisch indiziert. Die Leistung belegt aufgrund ihrer hohen klinischen Relevanz Rang 4 unter allen abrechenbaren Laborleistungen des Abschnitts M.

Tipp: Bei der Blutentnahme ist äußerste Sorgfalt geboten. Eine zu lange Stauung oder unzureichende Zentrifugation führt zum Austritt von Kalium aus den Erythrozyten und erzeugt eine fehlerhafte Pseudohyperkaliämie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3557

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Diuretikatherapie

Ein Patient mit chronischer Herzinsuffizienz stellt sich zur Routinekontrolle unter laufender Therapie mit Schleifendiuretika vor. Zur Vermeidung einer therapieinduzierten Hypokaliämie erfolgt die Blutentnahme zur Kaliumbestimmung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3557 zum Regelhöchstsatz von 2,01 €.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer neu aufgetretenen Herzrhythmusstörung

Eine Patientin klagt über akutes Herzstolpern, im EKG zeigen sich vereinzelte Extrasystolen. Zur Abklärung einer elektrolytbedingten Ursache wird umgehend eine Elektrolytbestimmung inklusive Kalium veranlasst. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 3557 für die Laboranalyse erfolgreich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Überwachung bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz

Bei einem Patienten mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz im Stadium G4 wird der Kaliumspiegel engmaschig kontrolliert, um eine gefährliche Hyperkaliämie rechtzeitig zu erkennen. Die regelmäßige Bestimmung des Serumkaliums wird über die GOÄ-Ziffer 3557 abgerechnet, da eine vitale Gefährdung des Patienten abgewendet werden muss.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3557: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3557 ist die Missachtung von Abrechnungsausschlüssen. Die Leistung darf unter keinen Umständen im ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung nach GOÄ-Ziffer 793 berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombination im Rahmen von Plausibilitätskontrollen sehr genau.

Zudem muss die Abgrenzung zu den Leistungen des Basislabors beachtet werden. Ist die Kaliumbestimmung Teil einer allgemeinen Laboruntersuchung im Rahmen der Erstdiagnostik, kann alternativ die Abrechnung nach der kostengünstigeren GOÄ-Ziffer 3519 (Abschnitt M I) in Betracht kommen. Eine doppelte Abrechnung beider Ziffern für dieselbe Untersuchung ist jedoch ausgeschlossen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3557 neben der GOÄ-Ziffer 793 (Dialyse) führt bei der Rechnungsprüfung unweigerlich zur Streichung der Laborposition, wenn ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

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Dokumentation der GOÄ 3557: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der Entnahmezeitpunkt sowie das verwendete Probenmaterial präzise festgehalten werden. Auch eventuelle Besonderheiten bei der Probenaufbereitung sollten vermerkt werden.

Besonders bei der Feststellung von pathologischen Werten ist die Dokumentation der therapeutischen Konsequenz unerlässlich. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung und erleichtert die Argumentation bei Rückfragen von Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Elektrolytverschiebung bei chronischer Niereninsuffizienz. Venöse Blutentnahme (Serum) um 08:15 Uhr, schonend ohne lange Stauung. Laborwert Kalium: 5,4 mmol/l (Hyperkaliämie). Therapeutische Konsequenz: Ernährungsberatung und kurzfristige Wiedervorstellung zur Verlaufskontrolle.

GOÄ 3557: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 3557 um eine Leistung des Abschnitts M (Laborleistungen) handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (2,01 €). Eine Steigerung über diesen Faktor hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3 (2,27 €) ist nur in seltenen, medizinisch besonders begründeten Einzelfällen zulässig und erfordert eine detaillierte Begründung auf der Rechnung.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Kaliumbestimmung selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt die Kombination mit anderen Elektrolyten wie Natrium oder Calcium. Auch die Kombination mit Nierenwerten wie Kreatinin oder Harnstoff ist bei nephrologischen Fragestellungen üblich und vollumfänglich nebeneinander berechnungsfähig.

Ziffer 3557 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Kalium" (2,3-facher Satz bisher: 2,01 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • Bei Vollblut (ggf. antikoaguliert), K-selektive ISE: 11011 „Kalium Einzelparameter; Vollblut (ggf. antikoaguliert); Potenziometrie (K-selektive Elektrode [ISE]); Auswertung: apparativ-quantitativ." (4,91 €, 1x je Untersuchung)
  • Bei Serum, Plasma oder Urin: 11072 „Kalium Serum oder Plasma, Urin; z.B. Flammenphotometrie; Potenziometrie (K-selektive Elektrode [ISE]); Auswertung: apparativ-quantitativ." (1,31 €, 1x je Untersuchung)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 1,31 € bis 4,91 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3557

Die GOÄ-Ziffer 3557 ist für die quantitative Bestimmung von Kalium im Serum, Plasma oder Urin berechnungsfähig. Typische Indikationen sind Störungen des Elektrolythaushalts, Niereninsuffizienz oder die Überwachung einer Diuretikatherapie.
Nein, die GOÄ-Ziffer 3557 ist im ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung nach GOÄ-Ziffer 793 nicht gesondert berechnungsfähig. Dies stellt einen der wichtigsten Abrechnungsausschlüsse im Laborbereich dar.
Als Alternative kann die Kaliumbestimmung als M-I-Leistung nach der GOÄ-Ziffer 3519 abgerechnet werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen für Basislaboruntersuchungen erfüllt sind.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3557 beträgt 2,01 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 1,75 €, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor bei 2,27 € liegt.
Die Blutentnahme muss besonders schonend erfolgen, um eine Hämolyse und das Übertreten von Kalium aus den Blutzellen zu verhindern. Eine fehlerhafte Entnahme kann zu einer Pseudohyperkaliämie führen, was das Laborergebnis verfälscht.
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