GOÄ 3556: Chlorid abrechnen – Indikation & Ausschluss

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3556
Chlorid
Punktzahl 30  
Einfachsatz 1,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,01 € 1,1x
Höchstsatz 2,27 € 1,3x
Ausschlüsse
752

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3556 (Chlorid) rechtssicher abrechnen, welche Ausschlüsse gelten und wie Sie typische Fehler bei der Prüfung vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3556

Chlorid – Punktzahl: 30

Die GOÄ-Ziffer 3556 beschreibt die quantitative Bestimmung von Chlorid im Labor. Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt II.2 (Elektrolyte, Wasserhaushalt) zugeordnet. Sie umfasst die labortechnische Analyse dieses wichtigen Anions aus verschiedenen Körperflüssigkeiten.

Als mengenmäßig bedeutendstes extrazelluläres Anion spielt Chlorid eine entscheidende Rolle für das Flüssigkeitsvolumen und die Plasma-Osmolalität. Die Bestimmung erfolgt in der Regel aus Serum, Plasma, Urin oder Schweiß. Die präanalytische Phase gilt dabei als weitgehend unkompliziert.

GOÄ 3556 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung von Chlorid ist klinisch vor allem bei der Abklärung von Störungen des Säure-Basen-Haushalts indiziert. Da Chlorid und Hydrogencarbonat sich gegensinnig verhalten, liefert der Chloridwert wichtige Hinweise auf hyperchlorämische Azidosen oder hypochlorämische Alkalosen. Auch zur Berechnung der Anionenlücke ist dieser Wert essenziell.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Intensivmedizin. Bei Patienten mit Niereninsuffizienz, anhaltendem Erbrechen oder unter einer forcierten diuretischen Therapie ist die engmaschige Überwachung der Elektrolyte zwingend erforderlich. Im Urin kann die Bestimmung zudem zur Therapiekontrolle bei salzarmer Diät oder bei Verdacht auf Bulimie dienen.

Tipp: Eine Chloridausscheidung im Urin von unter 15 mmol pro Tag ist ein starker Indikator für das Vorliegen einer Bulimie oder eine extrem salzarme Ernährung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3556

Fallbeispiel 1: Abklärung einer metabolischen Azidose

Ein Patient stellt sich mit Verdacht auf eine renal-tubuläre Azidose vor. Zur Differenzierung der Azidose und zur Berechnung der Anionenlücke veranlasst der Arzt die Bestimmung von Chlorid im Serum. Neben der GOÄ 3556 werden auch Natrium und Hydrogencarbonat bestimmt. Die Abrechnung der Ziffer 3556 erfolgt hierbei zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: V. a. Zystische Fibrose bei einem Kleinkind

Bei einem Kleinkind besteht der klinische Verdacht auf eine zystische Fibrose. Es wird ein standardisierter Schweißtest durchgeführt, um den Chloridgehalt im Schweiß zu bestimmen. Da die Analyse nicht über die Pauschale nach Nr. 752 erfolgt, ist die Abrechnung der Ziffer 3556 hochgradig plausibel. Ein Wert von über 60 mmol/l sichert in diesem Szenario die Diagnose.

Fallbeispiel 3: Überwachung unter Diuretikatherapie

Eine ältere Patientin unter hochdosierter Schleifendiuretikatherapie klagt über ausgeprägte Schwäche. Zum Ausschluss einer hypochlorämischen Alkalose wird eine Elektrolytkontrolle im Serum durchgeführt. Die Bestimmung von Chlorid nach GOÄ 3556 ist neben der Bestimmung von Kalium und Natrium medizinisch vollumfänglich begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3556: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die routinemäßige Mitbestimmung von Chlorid bei jeder Natrium-Anforderung. Da Chlorid dem Natrium meist passiv folgt, ist eine parallele Bestimmung ohne konkrete Fragestellung (wie Säure-Basen-Störung oder Anionenlücke) medizinisch oft nicht indiziert. Private Krankenversicherungen fordern hier gelegentlich eine Begründung ein.

Besonders kritisch prüfen Erstattungsstellen die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 752. Die Bestimmung von Chlorid im Schweiß nach Ziffer 3556 ist explizit nicht berechnungsfähig, wenn bereits die Elektrolytbestimmung im Schweiß nach Nr. 752 abgerechnet wurde. Dies stellt einen klaren Abrechnungsausschluss dar.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass bei der Schweißanalyse zur Diagnostik der zystischen Fibrose entweder die Ziffer 752 oder die Ziffer 3556 gewählt wird, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3556: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die Chloridbestimmung klar hervorgehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bestimmung zur Abklärung komplexer Säure-Basen-Störungen oder zur Überwachung einer Niereninsuffizienz dient.

Bei der Bestimmung im Urin sollte die Sammelzeit (in der Regel 24-Stunden-Sammelurin) sowie das Gesamtvolumen exakt dokumentiert werden. Nur so lässt sich die tägliche Ausscheidungsmenge präzise nachvollziehen und gegenüber Prüfinstanzen rechtfertigen.

Dokumentation: V. a. metabolische Azidose bei chronischer Niereninsuffizienz (Stadium G3a). Indikation zur Bestimmung der Anionenlücke. Laboranforderung: Serum-Chlorid (GOÄ 3556), Natrium, Kalium, HCO3.

GOÄ 3556: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ 3556 streng reglementiert. Der normale Gebührenrahmen für Laborleistungen im Schwellenwertbereich liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei Vorliegen besonderer, die Ausführung erschwerender Umstände zulässig und muss auf der Rechnung detailliert begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 3556 wird typischerweise mit anderen Elektrolyten und Parametern des Wasser- und Säure-Basen-Haushalts kombiniert. Häufige Partnerziffern sind die Ziffer 3558 (Natrium) und die Ziffer 3557 (Kalium). Auch die Kombination mit der Blutgasanalyse (BGA) zur umfassenden Beurteilung des Säure-Basen-Status ist im klinischen Alltag an der Tagesordnung.

Ziffer 3556 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3556 ("Chlorid") führt die neue GOÄ unter Nummer 11057 weiter — zum festen Satz von 0,89 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,01 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Chlorid Serum oder Plasma, Urin; z.B. Coulometrie (Chloridmeter), Potenziometrie (Cl-Elektrode), Photometrie (Analyt-Farbkomplex); Auswertung: apparativ- quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Messgröße und Probenmaterial.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3556

Die Bestimmung von Chlorid nach GOÄ 3556 ist neben Natrium indiziert, wenn ein gestörter Säure-Basen-Haushalt abgeklärt oder die Anionenlücke berechnet werden soll. Eine routinemäßige Mitbestimmung bei jeder Natrium-Anforderung ist hingegen medizinisch nicht begründet, da Chlorid dem Natrium meist passiv folgt.
Nein, die GOÄ-Ziffer 3556 ist nicht berechnungsfähig, wenn die Elektrolytbestimmung im Schweiß bereits nach der Ziffer 752 erfolgt. Dies ist ein expliziter Abrechnungsausschluss der Gebührenordnung.
Für Laborleistungen wie die GOÄ 3556 gilt der reduzierte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (2,01 €), während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache (2,27 €) beträgt.
Die Bestimmung von Chlorid nach GOÄ 3556 kann aus Serum, Plasma, Urin (insbesondere 24-Stunden-Sammelurin) oder Schweiß erfolgen. Die präanalytische Handhabung dieser Proben gilt in der Praxis als unkompliziert.
Bei Bulimie-Patienten führt das häufige Erbrechen zu einem massiven Verlust von Magensäure und damit zu Chloridverlusten. Eine Chloridausscheidung im Urin von unter 15 mmol pro Tag stützt in diesem Zusammenhang die Verdachtsdiagnose.
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