Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 792: Erfahren Sie alles über die Abrechnung von Dialyse, Plasmapherese und Analogbewertungen wie der LDL-Apherese.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 792
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese –, je Dialyse bzw. Sitzung
Die Gebührenordnungsziffer 792 beschreibt die ärztliche Betreuungsleistung während einer extrakorporalen Blutreinigung im ambulanten oder teilstationären Bereich. Diese Ziffer deckt die kontinuierliche Überwachung und Steuerung des gesamten Dialysevorgangs ab. Unabhängig von der gewählten technischen Variante bleibt die Ziffer die zentrale Abrechnungsbasis für den behandelnden Arzt.
Zu den inkludierten Leistungen gehören die Überwachung der Vitalparameter, die Anpassung der Dialyseparameter sowie das Management eventuell auftretender Akutkomplikationen während der Sitzung. Die Ziffer ist als Sitzungsgebühr definiert und kann daher nur einmal pro Dialysebehandlung in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 792 in der Praxis: Dialyseverfahren und Analogbewertungen
In der täglichen Praxis findet die GOÄ 792 Anwendung bei der klassischen Hämodialyse, der Hämofiltration sowie der Plasmapherese. Dabei ist es für die Abrechnung unerheblich, ob eine Bicarbonat-Dialyse, eine High-Flux-Dialyse oder der Einsatz von niedermolekularem Heparin erfolgt. Diese technischen Spezifikationen beeinflussen lediglich die Sachkosten, nicht aber die ärztliche Betreuungsgebühr.
Ein wichtiges Feld sind die Analogbewertungen. Die extrakorporale Elimination von LDL-Cholesterin (LDL-Apherese) bei schwerer familiärer Hypercholesterinämie wird analog nach Nr. 792 berechnet. Ebenso verhält es sich mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO-Therapie) und der postoperativen Überwachung von Patienten mit Herzunterstützungssystemen.
Tipp: Achten Sie bei Analogabrechnungen darauf, die Leistung auf der Rechnung explizit als "analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ" zu kennzeichnen, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 792
Fallbeispiel 1: Standard-Hämodialyse im Zentrum
Ein Patient mit terminaler Niereninsuffizienz stellt sich zur regulären, vierstündigen Bicarbonat-Hämodialyse im Dialysezentrum vor. Der Arzt überwacht den Shunt-Status, die Vitalwerte und die Ultrafiltrationsrate während der gesamten Sitzung.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 792 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine Komplikationen auftraten und die Standardzeit eingehalten wurde, ist eine Steigerung nicht indiziert.
Fallbeispiel 2: LDL-Apherese bei familiärer Hypercholesterinämie
Eine Patientin mit nachgewiesener, therapieresistenter familiärer Hypercholesterinämie erhält eine extrakorporale LDL-Immunapherese zur Senkung des kardiovaskulären Risikos.
Da für dieses moderne Verfahren keine eigene Ziffer existiert, erfolgt die Abrechnung der ärztlichen Betreuung analog nach GOÄ 792. Die medizinische Notwendigkeit und die Indikationsstellung durch Kardiologen und Lipidologen müssen in der Akte dokumentiert sein.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Hämofiltration bei instabilem Kreislauf
Bei einem Dialysepatienten kommt es während der Hämofiltration zu wiederholten, schweren Blutdruckabfällen, die ein intensives ärztliches Eingreifen und engmaschige Kontrollen erfordern.
Die Betreuung wird nach GOÄ 792 abgerechnet. Aufgrund des erhöhten Aufwands und der erheblichen Kreislaufinstabilität wird der Steigerungsfaktor auf den 3,5-fachen Höchstsatz angehoben und auf der Rechnung ausführlich begründet.
Häfung Fehler bei der GOÄ 792: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Beratungen und Untersuchungen. Die GOÄ 792 schließt die Berechnung der Ziffern des Abschnitts B (z. B. GOÄ 1, 3, 5) sowie Hausbesuche nach GOÄ 50 am selben Tag strikt aus. Solche Kombinationen führen unweigerlich zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Sachkosten. Da die GOÄ keine Pauschalen für Dialysesachstoffe vorsieht, müssen diese nach § 10 GOÄ als Auslagen einzeln nachgewiesen werden, sofern sie 25,56 Euro übersteigen. Die unkritische Übernahme von GKV-Sachkostenpauschalen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Kostenträger wird von Prüfstellen häufig beanstandet.
Achtung: Die Betreuung von gesunden Blutspendern bei einer Thrombozyten- oder Granulozyten-Apherese darf niemals nach GOÄ 792 liquidiert werden. Dies stellt keine Heilbehandlung dar, sondern fällt unter das Arzneimittelgesetz.
Dokumentation der GOÄ 792: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Fundament zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Ein- und Ausleitungszeiten, die überwachten Vitalparameter sowie alle ärztlichen Interventionen lückenlos festgehalten werden. Auch die technischen Parameter der Dialyse sollten dokumentiert sein.
Besonders bei Abweichungen vom Standardverlauf, wie etwa Muskelkrämpfen, Blutdruckabfällen oder Shunt-Problemen, ist eine detaillierte Beschreibung zwingend erforderlich. Nur so lässt sich eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher gegenüber Beihilfestellen und privaten Versicherungen begründen.
Dokumentationsbeispiel:
Hämodialyse von 08:00 bis 12:30 Uhr (4,5 Std.). Shuntverhältnisse unauffällig. RR-Verlauf stabil (130/80 bis 120/75 mmHg). Um 10:15 Uhr transienter Blutdruckabfall auf 90/60 mmHg, ärztliche Intervention durch Reduktion der Ultrafiltrationsrate und Gabe von 250 ml NaCl 0,9%. Danach Stabilisierung. Dialyse komplikationslos beendet.
GOÄ 792: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 kann bei der GOÄ 792 überschritten werden, wenn die Betreuung einen überdurchschnittlichen Aufwand erfordert. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis 3,5 sind eine verlängerte Dialysedauer (Langzeit-Dialyse über 4,5 Stunden), ausgeprägte kardiovaskuläre Instabilität des Patienten oder schwierige Shunt-Punktionen bei adipösen Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Während grundlegende Beratungen und Untersuchungen am selben Tag ausgeschlossen sind, können spezielle diagnostische oder therapeutische Maßnahmen kombiniert werden. Zulässig ist beispielsweise die Abrechnung von EKG-Leistungen (z. B. GOÄ 651) oder laborchemischen Untersuchungen, sofern diese medizinisch notwendig sind und nicht den allgemeinen Ausschlusskriterien unterliegen. Auch die Ziffer 792 analog für die HBO-Therapie lässt unter Umständen die Kombination mit der intensivmedizinischen Überwachung nach GOÄ 617 zu.
Ziffer 792 in der neuen GOÄ
Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf vier Konstellationen: Die Dokumentation entscheidet, ob eine Abrechnung möglich ist.
- Bei Hämodialyse oder Hämofiltration: 3403 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Hämodialyse oder Hämofiltration, je Dialyse" (207,68 €), je Dialyse
- Bei Plasmapherese oder Plasmaaustausch: 3407 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Plasmapherese bzw.…" (218,45 €), je Plasmapherese bzw. Plasmaaustausch
- In allen übrigen Fällen: kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf
- Bei selektive Apherese, Lipid-Apherese oder extrakorporale Photopherese: 3409 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Apherese (selektiv) oder extrakorporalen Photopherese, auch Lipid‐Apherese, je Apherese" (218,72 €), je Apherese
- Bei Immunapherese oder LDL-Adsorption (Immunapherese/Adsorption hydrophober Substanzen): 3411 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Immunapherese/Adsorption hydrophober Substanzen, je Apherese" (315,27 €), je Apherese
Die Spanne reicht von 207,68 € bis 315,27 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 58,99 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 792
Was hat nicht gestimmt?