Der GOÄ-Zuschlag K1 honoriert den Mehraufwand bei der Untersuchung von Kleinkindern. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und fehlerfrei abrechnen.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer K1
K 1: Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Der Zuschlag K1 honoriert den besonderen Erschwernisaufwand, der bei der Untersuchung von Säuglingen und Kleinkindern regelmäßig entsteht. Die Durchführung klinischer Untersuchungen in dieser Altersgruppe erfordert meist deutlich mehr Zeit, Geduld und spezifische pädiatrische Zuwendung als bei älteren Patienten. Dieser Zuschlag ist als Festbetrag definiert und beträgt unabhängig vom Steigerungssatz der Hauptleistung immer 6,99 Euro.
2. GOÄ K1 in der Praxis: Pädiatrische Untersuchungen rechtssicher abrechnen
Die Abrechnung des Zuschlags K1 setzt zwingend voraus, dass eine symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5 oder eine umfassendere Untersuchung nach den Nummern 6, 7 oder 8 stattgefunden hat. Die Altersgrenze ist hierbei strikt definiert und reicht bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, also bis zum Tag vor dem vierten Geburtstag des Kindes. Erfolgt in der Praxis lediglich ein Gespräch oder eine Beratung der Bezugspersonen ohne körperliche Untersuchung des Kindes, darf der Zuschlag nicht berechnet werden.
Tipp: Der Zuschlag K1 ist voll kombinierbar mit den zeitlichen Zuschlägen A, B, C und D, sofern die entsprechenden Voraussetzungen für die Hauptleistung vorliegen.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ K1
Fallbeispiel 1: Akute Otitis media bei einem zweijährigen Kind
Ein zweijähriges Kind wird mit akutem Fieber und Ohrenschmerzen in der Praxis vorgestellt. Es erfolgt eine gezielte symptombezogene Untersuchung der Ohren und des Rachenraums. Abgerechnet wird die symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5, kombiniert mit dem Zuschlag K1 für das Kleinkindalter.
Fallbeispiel 2: Eingehende Untersuchung eines dreijährigen Kindes
Ein dreijähriges Kind wird aufgrund unspezifischer Bauchschmerzen eingehend untersucht, wobei mindestens zwei Organsteme überprüft werden. Die Abrechnung erfolgt über die eingehende Untersuchung nach Nr. 6. Zusätzlich wird der Zuschlag K1 für den pädiatrischen Mehraufwand angesetzt.
Fallbeispiel 3: Beratung der Mutter ohne Untersuchung des Säuglings
Die Mutter eines sechs Monate alten Säuglings sucht die Praxis auf, um Fragen zur Beikosteinführung zu klären. Das Kind ist anwesend, wird jedoch nicht körperlich untersucht. In diesem Fall ist nur die Beratung nach Nr. 1 berechnungsfähig; der Zuschlag K1 darf mangels Untersuchung nicht angesetzt werden.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ K1: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Abrechnung des Zuschlags K1 neben einer alleinigen Beratung nach Nr. 1 oder Nr. 3. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen den Zuschlag in diesen Fällen konsequent, da eine physische Untersuchung zwingend dokumentiert sein muss. Zudem ist eine Analogberechnung für ältere Kinder mit Behinderungen oder demente Patienten unzulässig, selbst wenn die Untersuchungsbedingungen ähnlich schwierig sind.
Achtung: Eine Analogabrechnung der K1 für unkooperative, ältere Patienten oder Menschen mit Behinderung ist unzulässig. Nutzen Sie stattdessen die Steigerung der zugrundeliegenden Untersuchungsziffer nach § 5 Abs. 2 GOÄ.
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5. Dokumentation der GOÄ K1: Praxisbewährte Hinweise
Für eine beanstandungsfreie Abrechnung muss die medizinische Dokumentation in der Patientenakte die erbrachte Untersuchungsleistung klar widerspiegeln. Neben dem Geburtsdatum des Kindes müssen die spezifischen Untersuchungsschritte und die erhobenen Befunde detailliert festgehalten werden. Dies dient als Nachweis, dass tatsächlich eine körperliche Untersuchung und nicht nur ein Beratungsgespräch stattgefunden hat.
Dokumentation: 18 Monate altes Kind mit Husten. Auskultation der Lunge (vesikuläres Atmen, keine Nebengeräusche), Inspektion des Rachens (reizfrei). Diagnose: Akuter Infekt der oberen Atemwege. Abrechnung: Nr. 5, K1.
6. GOÄ K1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ-Ziffer K1 um einen Zuschlag handelt, ist eine Erhöhung über einen Steigerungsfaktor ausgeschlossen. Der Betrag bleibt stets bei 6,99 Euro. Sollte die Untersuchung des Kleinkindes jedoch außergewöhnlich zeitaufwendig oder schwierig gewesen sein, kann der Steigerungssatz der Hauptleistung (z. B. Nr. 5 bis zum 3,5-fachen Satz) mit entsprechender Begründung erhöht werden.
Typische Ziffernkombinationen
Der Zuschlag K1 wird typischerweise mit den Untersuchungsleistungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 kombiniert. Er ist neben den Zuschlägen für unzeitige Dienste (A bis D) zulässig, schließt sich jedoch gegenseitig mit den Zuschlägen E bis J sowie dem Zuschlag K2 für Säuglinge aus. Auch die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 435 und 790 bis 793 ist nicht gestattet.
Ziffer K1 in der neuen GOÄ
Der Zuschlag K1 zu Untersuchungsleistungen bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr wird in der neuen GOÄ durch ein gestaffeltes Zuschlagssystem ersetzt — gültig jetzt für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sowie für Patienten mit mangelnder Einsichts- oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund geistiger oder psychischer Erkrankung. Der Zuschlag richtet sich nach dem Festpreis der Hauptleistung im Abschnitt B I:
- 36 Zuschlag zu Untersuchungs- oder Anamneseleistungen des Abschnitts B I mit einem Festpreis bis 20,00 € — 10,00 €
- 37...mit einem Festpreis von mehr als 20,00 € bis 30,00 € — 20,00 €
- 38...mit einem Festpreis von mehr als 30,00 € — 30,00 €
Maßgeblich ist je Sitzung die Hauptleistung mit dem höchsten Festpreis des Abschnitts — je Sitzung ist nur ein Kinderzuschlag berechnungsfähig. Der Zuschlag ist nicht ansetzbar, wenn die Hauptleistung in Narkose oder Sedierung erbracht wurde oder die Hauptleistungslegende bereits einen Alters- oder Kindbezug enthält. Heute lag K1 beim 2,3-fachen Satz bei 6,99 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer K1
Was hat nicht gestimmt?