Die GOÄ-Ziffer 78 honoriert die Erstellung von Chemotherapie- und Nachsorgeplänen bei Tumorpatienten. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Abrechnungstipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 78
Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bewertet diese Leistung im Abschnitt B unter den Berichten und Briefen mit 180 Punkten. Diese Ziffer wurde eingeführt, um den hohen zeitlichen und fachlichen Aufwand bei der Strukturierung einer onkologischen Therapie abzubilden. Sie unterstreicht die medizinische Bedeutung einer strukturierten Tumorbehandlung und Tumornachsorge.
GOÄ 78 in der Praxis: Indikationsstellung und Anwendungsbereiche
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 78 setzt voraus, dass ein individeller Behandlungsplan für eine Chemotherapie oder ein schriftlicher Nachsorgeplan erstellt wird. Als Chemotherapie gilt in diesem Zusammenhang jede Behandlung mit Zytostatika, unabhängig von der Applikationsform. Dies umfasst sowohl intravenöse Infusionen als auch die orale Gabe oder Instillationen.
Ein Nachsorgeplan kann auch nach einer erfolgreichen, kurativen Tumorentfernung berechnet werden. Obwohl der Tumor operativ entfernt wurde, gilt der Patient aufgrund der Rezidivgefahr weiterhin als tumorkrank im Sinne der GOÄ. Der Plan muss konkrete Kontrollintervalle und diagnostische Maßnahmen enthalten.
Tipp: Auch bei einer rein oralen Zytostatikatherapie, die der Patient eigenständig zu Hause durchführt, ist die Erstellung des Behandlungsplans nach GOÄ 78 voll berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 78
Fallbeispiel 1: Erstellung eines Chemotherapieplans
Ein Patient mit einem neu diagnostizierten Kolonkarzinom soll eine adjuvante Chemotherapie erhalten. Der Onkologe erstellt einen detaillierten, auf den Patienten abgestimmten Therapieplan mit Zyklen, Dosierungen und Laborkontrollen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 78 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Schriftlicher Nachsorgeplan nach kurativer Resektion
Nach der erfolgreichen operativen Entfernung eines Mammakarzinoms wird für die Patientin ein strukturierter Nachsorgeplan für die nächsten fünf Jahre erstellt. Dieser Plan definiert die genauen Zeitpunkte für Mammographien, Ultraschalluntersuchungen und klinische Kontrollen. Der Arzt rechnet hierfür die Ziffer 78 ab.
Fallbeispiel 3: Wesentliche Planänderung bei Tumorprogredienz
Bei einem Patienten unter laufender Chemotherapie zeigt sich im Staging eine Progression der Erkrankung. Der behandelnde Arzt muss das Therapieschema komplett umstellen und einen neuen Behandlungsplan ausarbeiten. Aufgrund der gravierenden Veränderung des Krankheitsbildes ist die erneute Berechnung der GOÄ 78 zulässig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 78: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 78 neben der Ziffer 3 (eingehende Beratung) oder der Ziffer 435 (Konsil). Diese Kombinationen sind am selben Tag durch die Abrechnungsausschlüsse der GOÄ explizit untersagt. Auch Schreibgebühren nach den Ziffern 95 und 96 dürfen nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer 78 durch denselben Arzt innerhalb eines kurzen Zeitraums. Die Planung einzelner Behandlungszyklen rechtfertigt keine erneute Abrechnung, da diese als Teil des Gesamtplans gelten. Nur eine grundlegende Therapieumstellung bei Befundänderung ermöglicht eine erneute Berechnung.
Achtung: Erstellt derselbe Arzt sowohl den Chemotherapieplan als auch den Nachsorgeplan für denselben Tumor, darf die Ziffer 78 insgesamt nur einmal berechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 78: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Prüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte muss der individuelle Charakter des Plans deutlich werden. Standardisierte Vordrucke ohne patientenspezifische Anpassungen reichen für eine erfolgreiche Abrechnung nicht aus.
Es sollten die konkreten Substanzen, Dosierungen, Applikationswege sowie die geplanten Kontrolluntersuchungen und Intervalle dokumentiert werden. Auch der Nachweis, dass der Plan dem Patienten schriftlich ausgehändigt oder erläutert wurde, sichert die Abrechnung ab.
Dokumentation: Individueller Chemotherapieplan für Herrn X. erstellt. Schema: FOLFOX4. Geplante Zyklen: 12. Termine für Laborkontrollen (BB, Leberwerte) jeweils an Tag 1 und 15. Schriftlicher Plan an Patienten ausgehändigt.
GOÄ 78: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders komplexen onkologischen Fällen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Multimorbidität des Patienten, komplexe Arzneimittelinteraktionen bei umfangreicher Begleitmedikation oder ein außergewöhnlich hoher Abstimmungsbedarf bei fortgeschrittenem Tumorstadium.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 78 lässt sich hervorragend mit den onkologischen Infusionsleistungen nach den Ziffern 275 und 276 kombinieren, sofern diese an unterschiedlichen Tagen oder unter Beachtung der Ausschlüsse erbracht werden. Eine Analogabrechnung der Ziffer 78 ist zudem in seltenen Fällen für vergleichbar aufwendige Pläne, wie bei schweren rheumatischen Systemerkrankungen, denkbar.
Ziffer 78 in der neuen GOÄ
Wenn die Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 305 (Behandlungsplan für eine medikamentöse Tumortherapie oder für eine spezifische immunsuppressive Behandlung und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt Die Leistung nach Nummer 305 ist in drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Eine mehr als einmalige Berechnung innerhalb von drei Kalendermonaten ist nur zulässig, wenn andere tumorspezifische oder immunsuppressive Medikamente zum Einsatz kommen. Bei mehr als einmaliger Berechnung innerhalb von drei Kalendermonaten ist eine medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.) — Festpreis 50,00 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 24,13 €. Abgerechnet wird 1 je Behandlungsplan/Nachsorgeplan; einmal je 3 Kalendermonaten; bei Einsatz anderer tumorspezifischer oder immunsuppressiver Medikamente erneut zulässig (mit Begründung).
Die Leistung nach Nummer 305 ist in drei Kalendermonaten einmal berechnungsfähig. Eine mehr als einmalige Berechnung innerhalb von drei Kalendermonaten ist nur zulässig, wenn andere tumorspezifische o
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 78
Was hat nicht gestimmt?