Die GOÄ-Ziffer 95 regelt die Schreibgebühr für ärztliche Berichte. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer pro Seite korrekt abrechnen und Fallstricke vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 95
Schreibgebühr, je angefangene DIN A 4-Seite
Die GOÄ-Ziffer 95 bewertet die Schreibgebühr für die Erstellung von Berichten und Briefen. Mit einer Punktzahl von 60 Punkten dient sie der Abgeltung des rein technischen Aufwands, der durch das Schreiben des Textes entsteht. Diese Gebühr ist abzugrenzen von der eigentlichen ärztlichen Leistung der Berichterstellung.
Die Abrechnung erfolgt pro angefangene DIN A4-Seite, was eine genaue Dokumentation des Seitenumfangs erfordert. Vorbemerkungen im Abschnitt VI verdeutlichen, dass diese Gebühr nur bei bestimmten, aufwendigeren Berichtsformen anwendbar ist.
GOÄ 95 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Seitenberechnung
In der täglichen Praxis findet die GOÄ 95 Anwendung, wenn umfangreiche medizinische Berichte oder Gutachten erstellt werden. Typische Indikationen sind ausführliche Berichte an den Zuweiser oder detaillierte Epikrisen. Die Abrechnung setzt voraus, dass der Bericht tatsächlich maschinenschriftlich oder digital erstellt wurde.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Definition der angefangenen Seite. Sobald der Text auf die nächste DIN A4-Seite übergeht, darf eine weitere Einheit der GOÄ 95 berechnet werden. Dabei muss der Textfluss jedoch medizinisch begründet und angemessen sein, um Beanstandungen zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 95
Fallbeispiel 1: Ausführlicher kardiologischer Befundbericht
Ein Kardiologe erstellt nach einer komplexen Untersuchung einen ausführlichen Befundbericht gemäß GOÄ 85. Der Bericht umfasst einen Fließtext von 1,5 Seiten Länge. Da die zweite Seite angefangen wurde, ist die Abrechnung von zwei Einheiten der Schreibgebühr gerechtfertigt. Abgerechnet wird die GOÄ 85 einfach sowie die GOÄ 95 zweifach.
Fallbeispiel 2: Gutachtliche Äußerung für eine Versicherung
Ein Orthopäde verfasst eine mehrseitige gutachtliche Äußerung nach GOÄ 80 für eine private Unfallversicherung. Das fertige Dokument erstreckt sich über genau drei DIN A4-Seiten. Der Arzt berechnet hierfür die GOÄ 80 und die GOÄ 95 dreifach, da drei Seiten vollständig oder angefangen ausgefüllt wurden.
Fallbeispiel 3: Kurzer Befundbericht ohne Schreibgebühr
Ein Allgemeinmediziner stellt einen kurzen Befundbericht nach GOÄ 75 aus. Obwohl der Bericht getippt wurde, darf die GOÄ 95 nicht zusätzlich berechnet werden. Die Schreibgebühr ist in der Ziffer 75 bereits enthalten und somit abgegolten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 95: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Kombination der GOÄ 95 mit einfachen Bescheinigungen oder kurzen Befundberichten. Private Krankenversicherungen kürzen die Rechnung konsequent, wenn die Schreibgebühr neben den Ziffern 70 oder 75 angesetzt wird. In diesen Ziffern ist der Schreibaufwand bereits einkalkuliert.
Zudem beanstanden Prüfstellen künstlich in die Länge gezogene Texte. Das Aufblähen von Schriftgrößen oder übermäßige Zeilenabstände zur Erreichung einer weiteren Seite wird als unzulässige Gebührenoptimierung gewertet. Der Textumfang muss in einem angemessenen Verhältnis zum medizinischen Sachverhalt stehen.
Achtung: Die Schreibgebühr nach GOÄ 95 darf niemals für standardisierte Formulare oder Vordrucke berechnet werden, bei denen lediglich minimale Ergänzungen vorgenommen wurden.
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Dokumentation der GOÄ 95: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar nachvollziehbar sein, wie viele Seiten der versandte Bericht tatsächlich umfasst hat. Eine bloße Erwähnung des Berichts in den Karteikarten reicht bei Prüfungen durch Kostenträger oft nicht aus.
Es empfiehlt sich, eine exakte Kopie des Dokuments im PDF-Format direkt in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen. So kann der tatsächliche Seitenaufwand jederzeit zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Dokumentation: Erstellung eines ausführlichen Berichts an den Zuweiser (GOÄ 85), Umfang: 2 Seiten. Kopie des Berichts in der elektronischen Patientenakte archiviert.
Tipp: Nutzen Sie standardisierte Dokumentenvorlagen in Ihrer Praxissoftware, die automatisch die Seitenzahl im Archivierungsnamen erfassen.
GOÄ 95: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 95 zu den Leistungen des Abschnitts B gehört, ist sie grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der GOÄ steigerungsfähig. Eine Erhöhung über den Regelhöchstsatz von 2,3 (8,05 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (12,25 €) ist jedoch in der Praxis äußerst selten. Sie erfordert eine besondere Begründung, wie beispielsweise einen extremen Schreibaufwand durch komplizierte Tabellen oder fremdsprachige Fachbegriffe.
Typische Ziffernkombinationen
Die Schreibgebühr wird regelhaft in Kombination mit den Ziffern für ausführliche Berichte und Gutachten angewendet. Besonders häufig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 80 (gutachtliche Äußerung) oder der Ziffer 85 (ausführlicher schriftlicher Befundbericht). Ausgeschlossen ist die Kombination mit Leistungen, die bereits eine eigene Schreibgebühr beinhalten oder diese explizit ausschließen.
Ziffer 95 in der neuen GOÄ
Die Schreibgebühr je angefangene DIN A4-Seite wird zur neuen Nummer 310 — mit einer terminologischen Präzisierung und leicht erhöhtem Preis.
310 „Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Normseite" — 4,66 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 3,50 €). Die neue Bezeichnung „Normseite" deutet auf eine standardisierte Seitendefinition hin. Die Einschränkung bleibt unverändert: 310 ist nur neben den Ziffern 306, 307, 308 und 309 berechnungsfähig — das entspricht der bisherigen Beschränkung auf Nr. 80, 85 und 90.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 95
Was hat nicht gestimmt?