Wie rechnet man die schriftliche Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch nach GOÄ 90 rechtssicher ab? Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Tipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 90
Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch
Die GOÄ-Ziffer 90 bewertet die schriftliche Dokumentation und Feststellung, ob eine gesetzliche Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegt. Diese Leistung ist im Abschnitt B VI (Berichte, Briefe) der Gebührenordnung verortet und spiegelt den hohen bürokratischen und verantwortungsvollen Aufwand wider. Die Feststellung erfordert eine sorgfältige medizinische und rechtliche Abwägung durch den behandelnden Arzt.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Ziffer ausschließlich die schriftliche Ausfertigung der Indikationsstellung honoriert. Die zugrundeliegende Untersuchung oder das beratende Gespräch sind nicht Teil dieser Gebührenziffer. Diese müssen separat nach den entsprechenden Ziffern der GOÄ liquidiert werden.
GOÄ 90 in der Praxis: Indikationsstellung und rechtliche Vorgaben
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 90 vor allem in der Gynäkologie und Allgemeinmedizin zur Anwendung. Sie wird herangezogen, wenn eine Schwangere eine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch prüfen lässt. Hierbei muss der Arzt die medizinische Indikation (Gefahr für Leben oder körperliche/seelische Gesundheit der Schwangeren) oder die kriminologische Indikation rechtssicher prüfen.
Eine fundamentale rechtliche Vorgabe ist das strikte Trennungsprinzip nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. Der Arzt, der die Indikation schriftlich feststellt und nach GOÄ 90 abrechnet, darf unter keinen Umständen den späteren Abbruch selbst durchführen. Diese strikte Trennung dient dem Schutz der Schwangeren und der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung.
Achtung: Rechnet der Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, fälschlicherweise die GOÄ 90 ab, drohen bei Prüfungen Honorarrückforderungen und berufsrechtliche Konsequenzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 90
Fallbeispiel 1: Medizinische Indikation bei mütterlicher Erkrankung
Eine schwangere Patientin stellt sich mit einer schweren, therapieresistenten Grunderkrankung vor, die durch die Schwangerschaft lebensbedrohlich verschlimmert wird. Die betreuende Gynäkologin führt eine eingehende Untersuchung und Beratung durch. Sie stellt schriftlich die medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch aus.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 90 für die schriftliche Feststellung. Zusätzlich werden die symptombezogene Untersuchung und die Konfliktberatung nach GOÄ 22 in Ansatz gebracht. Die Patientin wird für den eigentlichen Eingriff an eine spezialisierte Klinik überwiesen.
Fallbeispiel 2: Kriminologische Indikation nach Straftat
Eine Patientin sucht nach einem nachweisbaren Sexualdelikt eine Allgemeinmedizinerin auf. Nach eingehender Exploration und Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stellt die Ärztin die kriminologische Indikation schriftlich fest. Sie händigt der Patientin das entsprechende Dokument aus.
Die Ärztin rechnet für die schriftliche Feststellung die GOÄ-Ziffer 90 ab. Da eine eingehende Beratung stattfand, wird auch hier die Ziffer 22 zusätzlich liquidiert. Der Abbruch wird von einem externen Operateur durchgeführt.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Indikation
Eine Schwangere wünscht eine Indikationsstellung aus rein sozialen Gründen ohne das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation. Nach ausführlicher Beratung stellt der Arzt schriftlich fest, dass keine Indikation im Sinne des Gesetzes vorliegt. Auch diese negative Feststellung ist eine Leistung nach GOÄ 90.
Der Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 90 für die schriftliche Feststellung des Nichtvorliegens ab. Die Beratung im Konfliktfall wird über die Ziffer 22 abgerechnet. Die Patientin wird an eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle verwiesen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 90: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 90 mit den Ziffern 3 (Eingehende Beratung) oder 435 (Gutachten). Die Gebührenordnung schließt diese Kombinationen explizit aus. Werden diese Ziffern am selben Tag für dieselbe Sitzung abgerechnet, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch Privatversicherungen und Beihilfestellen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Missachtung des Personenidentitätsverbots. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob der Arzt, der die GOÄ 90 liquidiert, auch den anschließenden Eingriff durchgeführt hat. Ist dies der Fall, wird die Erstattung der Ziffer 90 komplett verweigert, da ein Verstoß gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz vorliegt.
Tipp: Nutzen Sie bei einer ausführlichen Beratung im Konfliktfall stets die GOÄ-Ziffer 22 anstelle der Ziffer 3, da die Ziffer 22 explizit neben der Ziffer 90 berechnungsfähig ist.
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Dokumentation der GOÄ 90: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist bei der Indikationsstellung essenziell. In der Patientenakte müssen die genauen medizinischen oder kriminologischen Gründe, die zur Indikationsstellung führten, detailliert festgehalten werden. Auch das Datum der Feststellung und die Aushändigung der Bescheinigung an die Patientin müssen dokumentiert sein.
Da es sich um ein hochsensibles Thema handelt, sollten auch die erhobenen Befunde und Fremdbefunde (z. B. psychiatrische Gutachten) archiviert werden. Eine präzise Dokumentation schützt die Praxis im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
Dokumentationsbeispiel: "Schriftliche Feststellung der medizinischen Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB wegen schwerer mütterlicher Herzinsuffizienz (NYHA IV). Ausführliche Beratung nach GOÄ 22 erfolgt. Schriftliche Indikationsbescheinigung an Patientin ausgehändigt. Überweisung an Klinik X zur Durchführung des Eingriffs."
GOÄ 90: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 90 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 (16,08 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (24,46 €) gesteigert werden. Ein erhöhter Aufwand liegt beispielsweise vor, wenn eine extrem komplexe medizinische Vorgeschichte analysiert werden muss. Auch die Einbeziehung mehrerer Fremdbefunde oder eine schwierige Differenzialdiagnostik rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung.
Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar sein. Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei schwieriger Entscheidungsfindung aufgrund multipler mütterlicher Vorerkrankungen" sind hierbei erfolgsversprechend für die Erstattung.
Typische Ziffernkombinationen
Besonders relevant ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 22 (Eingehende Beratung der Schwangeren im Konfliktfall). Diese ist ausdrücklich neben der Ziffer 90 berechenbar, da sich die Leistungsinhalte nicht überschneiden. Auch sonstige diagnostische Leistungen wie der gynäkologische Ultraschall (z. B. GOÄ 415 oder 420) können am selben Tag abgerechnet werden, sofern sie medizinisch notwendig waren.
Ziffer 90 in der neuen GOÄ
Die schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 306 — inhaltlich unverändert, aber mit neuem Preis.
306 „Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch" — 22,67 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 16,08 €). Wird eine eingehende Beratung Schwangerer erbracht und dabei die Indikationsbeurteilung vollständig eingeschlossen, ist zu prüfen, ob 306 daneben noch gesondert berechnungsfähig ist.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 90
Was hat nicht gestimmt?