GOÄ E: Dringlichkeitszuschlag korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ E
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,33 € 1,0x
Höchstsatz 9,33 € 1,0x
Ausschlüsse
4546AD1FGH

Der GOÄ-Zuschlag E belohnt die unverzügliche Ausführung dringender Besuche. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Fallstricken und der korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer E

Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung

Der Zuschlag nach Buchstabe E bewertet die besondere Eilbedürftigkeit einer ärztlichen Leistung. Er ist primär für dringend angeforderte Besuche vorgesehen, die ohne schuldhaftes Zögern erbracht werden müssen. Die Ziffer ist im Abschnitt B V der GOÄ verortet und bezieht sich auf Leistungen nach den Nummern 45 bis 62, 100 und 101.

Eine wichtige Einschränkung betrifft die Kombination mit den Visitenleistungen nach den Nummern 45 und 46. Hier ist der Zuschlag E grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Visite erfolgt durch einen Belegarzt. Zudem ist die Nebeneinanderberechnung mit den zeitlich definierten Zuschlägen F, G und H ausgeschlossen.

GOÄ E in der Praxis: Wann ist die Abrechnung berechtigt?

Die Abrechnung des Zuschlags E setzt zwei wesentliche Kriterien voraus: Eine dringende Anforderung durch den Patienten oder dessen Angehörige sowie die unverzügliche Ausführung durch den Arzt. Die Dringlichkeit muss sich aus der medizinischen Notwendigkeit oder der plausiblen Schilderung der Symptome ergeben.

Der Begriff „unverzüglich“ ist rechtlich im Sinne des § 121 Abs. 1 BGB als „ohne schuldhaftes Zögern“ definiert. Dies bedeutet nicht zwingend eine sofortige Ausführung, wenn der Arzt durch unverschuldete Umstände, wie etwa die laufende Behandlung eines anderen Notfalls, vorübergehend gehindert ist. Entscheidend ist der unmittelbare zeitliche Zusammenhang nach Wegfall des Hindernisses.

Achtung: Wenn der Arzt die Dringlichkeit aus medizinischer Sicht verneint und den Besuch auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt, entfällt der Anspruch auf den Zuschlag E vollständig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ E

Fallbeispiel 1: Akutes Abdomen am Vormittag

Ein Patient ruft um 10:00 Uhr in der Praxis an und klagt über stärkste, akut aufgetretene Bauchschmerzen. Der Arzt unterbricht die laufende Sprechstunde und führt den Hausbesuch umgehend durch. Abgerechnet wird die Ziffer 50 (Besuch) in Kombination mit dem Zuschlag E für die dringliche Ausführung.

Fallbeispiel 2: Belegärztliche Visite bei Verschlechterung

Ein Belegarzt wird am Nachmittag dringend auf die Station gerufen, da sich der Zustand eines frisch operierten Patienten verschlechtert hat. Er führt unverzüglich eine Visite durch. In diesem speziellen Fall ist der Zuschlag E neben der Ziffer 45 oder 46 berechnungsfähig, da es sich um eine belegärztliche Leistung handelt.

Fallbeispiel 3: Dringender Besuch am Samstagnachmittag

Ein dringender Besuch wird am Samstagnachmittag um 15:00 Uhr angefordert und sofort ausgeführt. Da diese Zeit in den Gültigkeitsbereich des höher bewerteten Zuschlags G fällt, rechnet der Arzt den Zuschlag G ab. Der Zuschlag E wird in diesem Szenario nicht berechnet, da die zeitlich spezifischen Zuschläge Vorrang haben.

Häufige Fehler bei der GOÄ E: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung des Zuschlags E mit den zeitbezogenen Zuschlägen F, G oder H. Diese Zuschläge schließen sich gegenseitig aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und kürzen die Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Zudem wird oft übersehen, dass der Zuschlag E neben den regulären Visiten nach den Ziffern 45 und 46 für normale Stationsärzte gesperrt ist. Nur Belegärzte dürfen diese Kombination wählen. Ein weiterer Streitpunkt ist die fehlende Dokumentation der medizinischen Dringlichkeit, was bei Nachprüfungen regelmäßig zu Honorarverlusten führt.

Achtung: Die Ziffer E darf nicht routinemäßig bei jedem Hausbesuch angesetzt werden, sondern erfordert stets den Nachweis einer unvorhergesehenen Eilbedürftigkeit.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ E: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine präzise Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es müssen sowohl der genaue Zeitpunkt der Anforderung als auch die Uhrzeit der tatsächlichen Durchführung festgehalten werden. Auch die medizinische Begründung, welche die Unverzüglichkeit rechtfertigt, muss klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Sollte sich der Besuch durch unverschuldete Umstände verzögern, muss dieser Umstand ebenfalls kurz in der Kartei vermerkt werden. Dies sichert den Anspruch auf den Zuschlag E auch bei einer zeitlichen Verzögerung ab.

Dokumentation: 11:15 Uhr: Dringender Anruf Ehefrau wegen akuter Atemnot bei bekanntem Asthma. 11:30 Uhr: Eintreffen beim Patienten, Durchführung des dringenden Besuchs (Ziffer 50 + E).

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine, um die Uhrzeiten und die klinische Symptomatik schnell und lückenlos zu erfassen.

GOÄ E: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Zuschlag E ist, wie fast alle Zuschläge im Abschnitt B V der GOÄ, nicht steigerungsfähig. Er wird stets mit dem einfachen Gebührensatz von 9,33 € abgerechnet. Eine Erhöhung über den Schwellenwert von 2,3-fach ist bei dieser Ziffer gesetzlich ausgeschlossen.

Typische Ziffernkombinationen

Der Zuschlag E wird am häufigsten mit der Ziffer 50 (Besuch) oder der Ziffer 51 (Besuch eines weiteren Familienmitglieds) kombiniert. Auch die Kombination mit den Ziffern 100 und 101 (Freizeit- und Urlaubsberatung bei dringendem Bedarf) ist formal zulässig, in der Praxis jedoch selten. Wichtig bleibt, dass die Ausschlüsse bezüglich der Ziffern 45, 46 sowie der Zuschläge F bis H strikt beachtet werden.

Ziffer E in der neuen GOÄ

Der Zuschlag E — für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Besuche — findet in der neuen GOÄ nur teilweise einen Nachfolger. Nummer 500 „Zuschlag für dringend angeforderte Besuche aus der laufenden Sprechstunde und unverzüglich erfolgte Ausführung" — 25,00 € — deckt ausschließlich Besuche ab, bei denen der Arzt aus einer laufenden Sprechstunde herausgerufen wird. Sie ist nur neben Hausbesuchen (neue Nummern 202, 203) und Leistungen der Todesfeststellung berechnungsfähig.

Kein Nachfolger in der neuen GOÄ für dringend angeforderte Besuche, die der Arzt vom Wohnsitz aus oder nach Praxisschluss durchführt. Dieser Teil der alten Ziffer E fällt weg. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 9,33 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer E

Der Zuschlag E darf berechnet werden, wenn ein Besuch dringend angefordert und unverzüglich ausgeführt wird. Die Ausführung muss ohne schuldhaftes Zögern nach der Anforderung erfolgen. Zudem darf der Besuch nicht in die Zeiten der Zuschläge F, G oder H fallen.
Ja, die Kombination des Zuschlags E mit der Ziffer 50 für einen Hausbesuch ist der Regelfall. Voraussetzung ist, dass der Besuch dringend angefordert und ohne schuldhaftes Zögern durchgeführt wurde. Andere zeitliche Zuschläge dürfen in diesem Fall nicht anfallen.
Nein, der Zuschlag E ist nach den Bestimmungen der GOÄ nicht steigerungsfähig. Er wird immer mit dem Festbetrag von 9,33 Euro (Einfachsatz) abgerechnet. Eine Erhöhung des Faktors ist ausgeschlossen.
Ja, die Zuschläge E und F schließen sich gegenseitig aus und dürfen nicht nebeneinander berechnet werden. Fällt die dringende Ausführung in die Nachtzeit (Zuschlag F), ist der höher bewertete Zuschlag F abzurechnen. Der Zuschlag E bleibt für dringende Einsätze außerhalb dieser Sonderzeiten reserviert.
Ja, für Belegärzte gilt eine Ausnahme vom allgemeinen Ausschluss der Ziffern 45 und 46 neben dem Zuschlag E. Führt ein Belegarzt eine dringend angeforderte Visite unverzüglich durch, darf er beide Ziffern kombinieren. Für angestellte oder reguläre Stationsärzte ist dies hingegen ausgeschlossen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich