GOÄ 62: Assistenz bei ambulanten OPs korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 62
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,10 € 2,3x
Höchstsatz 30,59 € 3,5x
Ausschlüsse

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 62 für die ärztliche Assistenz bei ambulanten und belegärztlichen Operationen rechtssicher und vollständig abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 62

Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde

Die GOÄ-Ziffer 62 beschreibt die ärztliche Assistenz bei operativen Eingriffen, die entweder ambulant durch niedergelassene Ärzte oder im belegärztlichen Rahmen erbracht werden. Diese Gebührenordnungsposition ist zeitabhängig gestaltet und wird pro angefangene halbe Stunde berechnet. Sie dient dazu, den personellen Mehraufwand durch einen qualifizierten ärztlichen Assistenten adäquat zu vergüten.

GOÄ 62 in der Praxis: Ambulante und belegärztliche Assistenz

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 62 setzt voraus, dass die operative Leistung entweder ambulant in der Praxis oder im Rahmen einer belegärztlichen Tätigkeit in einer Klinik stattfindet. Der assistierende Arzt muss eine Approbation besitzen, um die Leistung rechtskonform zu begründen. Eine Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 61 ist essenziell, da letztere für die Assistenz bei stationären, nicht-belegärztlichen Operationen vorgesehen ist.

Ein besonderes Einsatzgebiet der GOÄ-Ziffer 62 ergibt sich aus den Beschlüssen der Bundesärztekammer. Die Ziffer kann demnach analog für das sogenannte anästhesiologische Stand-by herangezogen werden. Dies betrifft die kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen durch einen Anästhesisten während eines Eingriffs ohne Vollnarkose.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 62

Fallbeispiel 1: Ambulante Kniegelenks-Arthroskopie

Ein niedergelassener Orthopäde führt eine ambulante Arthroskopie des Kniegelenks durch. Aufgrund der Komplexität zieht der Operateur für die Dauer von 45 Minuten einen ärztlichen Assistenten hinzu. Da die Operationszeit zwei angefangene halbe Stunden umfasst, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 62 im zweifachen Ansatz.

Fallbeispiel 2: Belegärztliche Herniotomie

Ein belegärztlich tätiger Chirurg nimmt eine Leistenherniotomie im Krankenhaus vor. Ein angestellter Assistenzarzt unterstützt den Operateur während der 25-minütigen Operation. Da die Assistenzzeit unter 30 Minuten liegt, wird die GOÄ-Ziffer 62 für eine angefangene halbe Stunde einfach abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Anästhesiologisches Stand-by bei Herzkatheteruntersuchung

Bei einer kardiologischen Intervention erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen durch einen Anästhesisten. Der Eingriff dauert 50 Minuten und erfordert kein aktives Eingreifen, aber die ständige Bereitstellung der Notfallausrüstung. Der Anästhesist rechnet diese Leistung analog nach GOÄ-Ziffer 62 für zwei angefangene halbe Stunden ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 62: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Zuziehung von nicht-ärztlichem Personal. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 62 für die Unterstützung durch Famuli, PJ-Studenten oder qualifiziertes Pflegepersonal ist unzulässig. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen regelmäßig Rückzahlungen, da die Approbation des Assistenten zwingende Voraussetzung ist.

Achtung: Die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 61 und der GOÄ-Ziffer 62 für dieselbe Assistenzleistung ist ausgeschlossen. Der assistierende Arzt darf zudem keine eigenständigen operativen Hauptleistungen liquidieren, wenn er lediglich assistiert hat.

Zudem ist der Ausschluss der GOÄ-Ziffer 435 zu beachten. Prüfstellen achten penibel darauf, dass diese Ziffern nicht am selben Behandlungstag für denselben Patienten nebeneinander auftauchen. Eine exakte Zeiterfassung im OP-Protokoll schützt vor unberechtigten Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 62: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es müssen der Name des Assistenten sowie die genauen Uhrzeiten des Beginns und des Endes der Assistenzleistung festgehalten werden. Auch die medizinische Notwendigkeit der Zuziehung sollte kurz skizziert werden, um Rückfragen von Kostenträgern vorzubeugen.

Dokumentation: Ambulante OP am 15.10.2023. Assistenz durch Dr. med. Müller von 09:15 Uhr bis 09:50 Uhr (Dauer: 35 Min., entspricht 2 angefangenen halben Stunden). Indikation: Komplexe Präparation bei ausgeprägten Verwachsungen.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte OP-Berichte, in denen die Zeiten für die Assistenz separat ausgewiesen werden. Dies erleichtert die spätere Rechnungsstellung und beschleunigt das Erstattungsverfahren bei den privaten Krankenversicherungen.

GOÄ 62: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 62 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 20,10 € entspricht. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder unvorhergesehenen operativen Komplikationen kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine detaillierte und patientenbezogene Begründung auf der Rechnung ist bei einer Überschreitung des Schwellenwertes zwingend erforderlich.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 62 wird typischerweise neben den jeweiligen operativen Hauptleistungen aus dem Abschnitt C der GOÄ berechnet. Sie steht in direktem Bezug zur ambulanten oder belegärztlichen Operationsziffer. Eine Kombination mit Anästhesieleistungen des Operateurs ist unter Beachtung der jeweiligen Ausschlüsse möglich, sofern die Voraussetzungen für das anästhesiologische Stand-by erfüllt sind.

Ziffer 62 in der neuen GOÄ

Die Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation je angefangener halber Stunde (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,10 €) ist im Entwurf ohne Nachfolgeleistung. Eine eigenständige Assistenz-Zuschlagsziffer in dieser Form ist im neuen Katalog nicht vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 62

Nein, die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 62 für die Assistenz durch PJ-Studenten ist nicht zulässig. Die Gebührenordnung verlangt zwingend die Zuziehung eines approbierten Arztes. Beistandsleistungen durch Nichtärzte, Famuli oder Pflegepersonal können nicht über diese Ziffer liquidiert werden.
Die GOÄ-Ziffer 62 wird für die Assistenz bei ambulanten oder belegärztlichen Operationen angewendet, während die GOÄ-Ziffer 61 für stationäre Eingriffe im Krankenhaus gilt. Zudem ist die GOÄ 62 eine zeitabhängige Ziffer, die je angefangene halbe Stunde berechnet wird. Beide Ziffern schließen sich gegenseitig aus.
Ja, die GOÄ-Ziffer 62 darf mehrfach berechnet werden, da sie je angefangene halbe Stunde anfällt. Beträgt die Dauer der ärztlichen Assistenz beispielsweise 45 Minuten, kann die Ziffer zweimal angesetzt werden. Die genauen Zeiten müssen dafür im OP-Protokoll dokumentiert sein.
Die GOÄ-Ziffer 62 kann analog für das anästhesiologische Stand-by berechnet werden, wenn ein Anästhesist die Vitalfunktionen während eines Eingriffs kontinuierlich überwacht. Dies gilt für diagnostische oder therapeutische Eingriffe eines anderen Arztes, die ohne Vollnarkose stattfinden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls je angefangene halbe Stunde.
Ja, der Gebührensatz der GOÄ-Ziffer 62 kann bei besonderer Schwierigkeit bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert eine patientenbezogene und medizinisch begründete Rechtfertigung auf der Rechnung. Typische Gründe sind unerwartete operative Komplikationen oder extrem schwierige anatomische Verhältnisse.
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