GOÄ 33: Diabetesschulung richtig abrechnen – Honorar sichern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 33
Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens –
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,23 € 2,3x
Höchstsatz 61,21 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 33 ermöglicht die Abrechnung strukturierter Diabetesschulungen. Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke vermeiden und Ihr Honorar sichern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 33

Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens –

Die GOÄ-Ziffer 33 beschreibt eine hochspezialisierte, höchstpersönliche ärztliche Leistung zur Schulung von Diabetikern. Im Zentrum steht das Erlernen des selbstständigen Behandlungsmanagements durch den Patienten. Diese Leistung darf nicht an Assistenzpersonal delegiert werden, was einen wesentlichen Unterschied zu Gruppenschulungen darstellt.

Neben der eigentlichen Schulungszeit von mindestens 20 Minuten umfasst die Leistung auch die Evaluation der Behandlungsergebnisse. Hierzu gehört zwingend die Auswertung eines standardisierten Fragebogens zur Qualitätssicherung. Die für diese Auswertung benötigte Zeit darf nicht in die Mindestdauer der Schulung eingerechnet werden.

GOÄ 33 in der Praxis: Indikationen und Voraussetzungen

Die Abrechnung der GOÄ 33 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Sie ist primär für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2, Gestationsdiabetes oder nach einer Pankreatektomie vorgesehen. Die Schulung muss auf einem wissenschaftlich evaluierten und anerkannten Schulungsprogramm basieren.

Typische klinische Situationen umfassen die Erst- oder Neueinstellung auf Insulin sowie die Schulung bei einer Stoffwechselentgleisung. Auch die Umstellung des Therapiekonzepts erfordert oft eine intensive Einzelschulung. Die Abgrenzung zur Gruppenschulung nach GOÄ 20 ist essenziell, da die Ziffer 33 eine individuelle Einzelunterweisung verlangt.

Tipp: Für strukturierte Einzelschulungen bei anderen chronischen Erkrankungen wie Hypertonie oder Asthma bronchiale kann die analoge Bewertung nach Ziffer A 36 herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 33

Fallbeispiel 1: Erstmalige Insulineinstellung bei Typ-2-Diabetes

Ein Patient mit entgleistem Typ-2-Diabetes muss auf eine intensivierte Insulintherapie eingestellt werden. Der Arzt führt eine 25-minütige strukturierte Einzelschulung zur Dosisanpassung und Spritztechnik durch. Anschließend wertet der Arzt den standardisierten Fragebogen aus.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 33 zum Regelsatz (2,3-fach = 40,23 €). Die Dokumentation enthält das verwendete Schulungsprogramm, die Dauer und das Testergebnis.

Fallbeispiel 2: Schulung bei Gestationsdiabetes

Eine schwangere Patientin stellt sich mit neu diagnostiziertem Gestationsdiabetes vor. Zur Vermeidung von Komplikationen erfolgt eine strukturierte, 20-minütige Einzelschulung zur Ernährung und Blutzuckerselbstmessung. Der standardisierte Fragebogen wird im Nachgang ausgewertet.

Hier ist die GOÄ-Ziffer 33 voll berechnungsfähig. Da die Patientin sehr besorgt ist und zusätzliche Fragen stellt, dauert das Gespräch 35 Minuten, was eine Steigerung des Faktors rechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Zustand nach Pankreatektomie

Nach einer totalen Pankreatektomie leidet ein Patient unter einem pankreopriven Diabetes mellitus. Der behandelnde Arzt führt eine strukturierte Einzelschulung zum komplexen Behandlungsmanagement durch. Die Schulung dauert 30 Minuten, gefolgt von der Fragebogenauswertung.

Die Abrechnung der Ziffer 33 ist hier explizit durch die Leistungsbeschreibung abgedeckt. Sie sichert die adäquate Vergütung dieses hohen zeitlichen Aufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 33: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Missachtung der Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 33 darf nicht am selben Tag neben den Ziffern 1, 3, 15, 20, 34, 435, 847, 862, 864, 871 oder 887 abgerechnet werden. Besonders der Ausschluss der symptombezogenen Untersuchung (Ziffer 5 ist zwar erlaubt, aber Ziffer 1 und 3 sind gesperrt) führt oft zu Honorarverlusten.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Mindestdauer von 20 Minuten. Wenn die Dokumentation keine genaue Zeitangabe enthält oder die Auswertung des Fragebogens in diese 20 Minuten eingerechnet wurde, drohen Kürzungen. Die Schulungszeit und die Auswertungszeit müssen getrennt voneinander nachvollziehbar sein.

Achtung: Die GOÄ 33 ist innerhalb eines Jahres höchstens dreimal berechnungsfähig. Jede weitere Abrechnung innerhalb dieses Zeitraums wird von den Erstattungsstellen konsequent gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 33: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das konkrete evaluierte Schulungsprogramm, die genaue Dauer der Schulung (mindestens 20 Minuten) sowie das Ergebnis des standardisierten Fragebogens festgehalten werden. Auch die spezifische Indikation (z. B. Gestationsdiabetes) muss klar ersichtlich sein.

Es empfiehlt sich, den ausgefüllten Fragebogen als Scan oder Original in der Akte zu archivieren. Fehlt dieser Nachweis der Qualitätssicherung, gilt die Leistung formal als nicht vollständig erbracht und kann nicht rechtssicher abgerechnet werden.

Dokumentationsbeispiel:
Strukturierte Einzelschulung nach DDG-Richtlinien bei Erstmanifestation Diabetes Typ 2. Dauer der Schulung: 25 Min. (14:00 - 14:25 Uhr). Inhalt: Hypoglykämiewahrnehmung und Notfallmanagement. Auswertung des standardisierten Fragebogens (Ergebnis: 9 von 10 Punkten) erfolgte im Anschluss (14:25 - 14:30 Uhr).

GOÄ 33: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 33 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 40,23 €. Bei besonders schwierigen Fragestellungen, ausgeprägten Compliance-Problemen oder erheblichen sprachlichen Barrieren kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (61,21 €) gesteigert werden. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit Laborleistungen zur Therapiekontrolle, wie der Bestimmung des HbA1c-Werts (z. B. nach GOÄ 3561). Auch die Kombination mit einer körperlichen Untersuchung nach GOÄ 5 ist möglich, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung einer Erstanlegung einer Insulinpumpe nach GOÄ 784, es sei denn, es handelt sich um inhaltlich völlig getrennte Sitzungen.

Ziffer 33 in der neuen GOÄ

Die strukturierte Diabetes-Schulungsziffer 33 (bisher 2,3-facher Satz: 40,23 €) wird in der neuen GOÄ zu zwei allgemeinen Schulungsziffern, die nicht mehr auf Diabetes beschränkt sind:

  • 101 „Strukturierte, ambulante, qualitätsgesicherte Schulung … nach einem von einem Arzt evaluierten Programm … Dauer mindestens 30 Minuten" (47,11 €) — bei zertifiziertem Programm und Dauer ≥ 30 Minuten; Inhalt der Schulung ist in der Rechnung anzugeben
  • 100 „Strukturierte ambulante Schulung, auch Gerätegebrauchsschulung … Dauer mindestens 15 Minuten" (29,02 €) — bei Dauer ≥ 15 Minuten oder fehlendem Zertifizierungsnachweis

Diabetesschulungsprogramme (z. B. DDG-zertifiziert) erfüllen die Anforderungen der neuen Ziffer 101. Die bisherige Frequenzbegrenzung auf dreimal jährlich entfällt. Das Schulungsinhalt muss auf der Rechnung angegeben werden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 33

Die GOÄ-Ziffer 33 ist innerhalb eines Jahres höchstens dreimal berechnungsfähig. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Datum der ersten Leistungserbringung zu laufen. Nach Ablauf des Jahres kann die Ziffer bei entsprechender Indikation erneut bis zu dreimal abgerechnet werden.
Nein, die Leistung nach GOÄ 33 ist eine höchstpersönliche, nicht delegierbare ärztliche Leistung. Im Gegensatz zu Gruppenschulungen nach Ziffer 20 muss der Arzt die Einzelschulung zwingend selbst durchführen. Eine Delegation an Diabetesberater schließt die Abrechnung dieser Ziffer aus.
Nein, die Zeit für die Auswertung des standardisierten Fragebogens zählt nicht zu der geforderten Mindestdauer von 20 Minuten. Die strukturierte Schulung selbst muss mindestens 20 Minuten dauern. Die Evaluation erfolgt im Anschluss und muss separat dokumentiert werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 33 dürfen am selben Tag unter anderem die Ziffern 1, 3, 15, 20, 34 und 887 nicht abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 847, 862, 864 und 871 ist am selben Behandlungstag ausgeschlossen. Eine genaue Prüfung der Ausschlüsse verhindert Honorarverluste.
Ja, für strukturierte Schulungen bei Hypertonie oder Asthma bronchiale empfiehlt die Bundesärztekammer die analoge Anwendung als Ziffer A 36. Diese wird analog zur GOÄ-Ziffer 33 bewertet und unterliegt denselben Abrechnungsbestimmungen. Damit können auch diese chronischen Erkrankungen adäquat abgerechnet werden.
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