Das Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe nach GOÄ-Ziffer 784 birgt Abrechnungsklippen. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 784
Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe – einschließlich Einstellung sowie Beratung und Schulung des Patienten – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen –
Die GOÄ-Ziffer 784 beschreibt eine komplexe Leistung, die sowohl technische als auch kommunikative Elemente vereint. Neben dem physischen Anlegen der Pumpe auf dem Körper des Patienten ist die vollständige Geräteeinstellung sowie die intensive Einweisung des Patienten im Leistungsumfang enthalten. Diese Schulung soll den Patienten in die Lage versetzen, die Pumpe im Alltag sicher und selbstständig zu bedienen.
Da die Ziffer den Zusatz „gegebenenfalls in mehreren Sitzungen“ enthält, können zeitlich versetzte Schulungseinheiten nicht einzeln abgerechnet werden. Alle Termine, die für die erste Inbetriebnahme und die grundlegende Patientenschulung notwendig sind, werden durch die einmalige Berechnung der GOÄ 784 abgegolten. Dies erfordert eine präzise Kalkulation und eine lückenlose Dokumentation des gesamten Prozesses.
GOÄ 784 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Im klinischen Alltag kommt die GOÄ 784 vor allem bei chronischen Erkrankungen zum Einsatz, die eine kontinuierliche oder bedarfsgerechte Zufuhr von Medikamenten erfordern. Typische Indikationen sind die Insulin-Pumpentherapie (CSII) bei Typ-1-Diabetikern sowie die kontinuierliche Hormonsubstitution. Auch in der speziellen Schmerztherapie, beispielsweise bei einer epiduralen Opioidtherapie, ist diese Ziffer fest etabliert.
Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung zwischen dem Erstanlegen und dem reinen Anschließen der Pumpe. Während das Erstanlegen inklusive Schulung unter die GOÄ 784 fällt, kann das spätere Anschließen der Medikamentenpumpe separat berechnet werden. Hierfür kommen je nach Zugangsweg beispielsweise die GOÄ-Ziffern 261 oder 280 in Betracht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 784
Fallbeispiel 1: Erstmalige Einstellung eines Typ-1-Diabetikers
Ein Patient mit neu diagnostiziertem Typ-1-Diabetes soll auf eine externe Insulinpumpe eingestellt werden. Der Arzt legt die Pumpe an, nimmt die programmgesteuerte Basalrateneinstellung vor und führt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Patientenschulung durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 784 einmalig für den gesamten Zyklus. Zusätzlich kann eine strukturierte Diabetikerschulung nach GOÄ 33 berechnet werden, sofern diese inhaltlich über die reine Pumpenbedienung hinausgeht.
Fallbeispiel 2: Postoperative Schmerztherapie mittels PCA-Pumpe
Nach einem großen chirurgischen Eingriff erhält ein Patient auf der Normalstation eine patientenkontrollierte Infusionspumpe (PCA-Pumpe) zur Schmerztherapie. Der Anästhesist übernimmt das Erstanlegen und die Programmierung der PCA-Pumpe und weist den Patienten ein. Diese Leistung wird mit der GOÄ 784 liquidiert. Die tägliche Überwachung der Pumpe auf der Normalstation (Schmerzvisite) wird an den Folgetagen mit der GOÄ-Ziffer 45 berechnet.
Fallbeispiel 3: Kontinuierliche epidurale Opioidtherapie
Bei einem Tumorpatienten wird zur palliativen Schmerzlinderung eine externe Pumpe an einen liegenden Periduralkatheter angeschlossen. Der Arzt nimmt die Erstprogrammierung der Pumpe vor und schult die Pflegekräfte sowie den Patienten im Umgang mit dem Gerät. Das Erstanlegen wird über die GOÄ 784 abgerechnet. Das Einbringen des Schmerzmittels in den Katheter wird zusätzlich über die GOÄ-Ziffer 261 erfasst.
Häufige Fehler bei der GOÄ 784: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 784 bei Schulungen, die sich über mehrere Tage erstrecken. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent, da die Mehrfachsitzung bereits im Leistungstext verankert ist. Auch die parallele Abrechnung von Unterweisungsschulungen wie der GOÄ 518 oder GOÄ 3211 führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzulässige analoge Anwendung der GOÄ 784 für den Einsatz von Perfusoren während einer laufenden Anästhesie. Die Bundesärztekammer hat klargestellt, dass die Nutzung einer Medikamentenpumpe im OP nicht analog nach GOÄ 784 berechnet werden darf. Da der narkotisierte Patient nicht geschult werden kann, fehlt ein essenzieller Leistungsinhalt.
Achtung: Die Verabreichung von narkoseunabhängigen Medikamenten (z. B. Arterenol) über einen Perfusor während einer OP ist über die GOÄ-Ziffer 261 abzurechnen, nicht über die GOÄ 784 analog.
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Dokumentation der GOÄ 784: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen der genaue Pumpentyp, die vorgenommenen Einstellungen (z. B. Flussraten, Bolus-Parameter) sowie das Datum und die Dauer der Schulung exakt festgehalten werden. Auch der dokumentierte Schulungserfolg des Patienten sichert den Vergütungsanspruch ab.
Falls die Schulung in mehreren Sitzungen stattgefunden hat, sollten alle Einzeltermine mit den jeweiligen Inhalten dokumentiert werden. Dies belegt den hohen zeitlichen Aufwand und dient als wichtige Argumentationshilfe bei eventuellen Rückfragen. Ein standardisiertes Einweisungsprotokoll im Anhang der Akte ist hierfür ideal.
Dokumentation: Erstanlegen einer externen Insulinpumpe (Modell X). Basalrate programmiert laut Plan. 45-minütige Schulung des Patienten zur Bolusabgabe und Alarmbehandlung durchgeführt. Patient demonstriert sichere Handhabung.
Tipp: Lassen Sie sich den Erhalt der Gebrauchsanweisung und die erfolgreiche Einweisung vom Patienten schriftlich auf einem Protokollblatt bestätigen.
GOÄ 784: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 (36,87 €) kann bei der GOÄ 784 bei überdurchschnittlichem Aufwand überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz (56,11 €) ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn die Einstellung der Pumpe aufgrund instabiler Stoffwechsellagen extrem zeitaufwendig war. Auch kognitive Einschränkungen des Patienten, die eine deutlich längere und intensivere Schulung erfordern, begründen eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 784 können weitere Ziffern für begleitende ärztliche Tätigkeiten angesetzt werden. Das Einbringen von Arzneimitteln in einen Katheter wird mit der GOÄ 261 berechnet. Für die postoperative Überwachung einer kontinuierlichen epiduralen Anästhesie an Folgetagen kann die GOÄ 475 herangezogen werden. Eine separate strukturierte Diabetikerschulung ist unter Beachtung der inhaltlichen Trennung nach GOÄ 33 berechnungsfähig.
Ziffer 784 in der neuen GOÄ
Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf sechs Konstellationen: Die Dokumentation entscheidet, ob eine Abrechnung möglich ist.
- Bei hämatologische oder onkologische Erkrankung: 3700 „Erstanlegen einer Medikamentenpumpe zur Behandlung einer hämatologischen und/…" (46,91 €), gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
- Bei intravenöse Medikamentenbehandlung (nicht hämatologisch/onkologisch): 1817 „Erstprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder zur Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse, einschließlich Einweisung des Patienten" (69,28 €), je Erstanlage
- Bei kontinuierliche parenterale oder enterale Katheterbehandlung einer chronischen neurologischen Erkrankung: 4339 „Installation, Erstprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer externen Medikamentenpumpe zur kontinuierlichen parenteralen oder enteralen Katheterbehandlung einer chronischen neurologischen Erkrankung (z.B. Morbus Parkinson, Spastik), einschließlich - klinischer Überwachung des Patienten -Lage- und Funktionskontrolle bzw. Korrektur der Katheterlage -Einweisung des Patienten, je Sitzung" (107,88 €), je Sitzung
- Bei Insulinbehandlung Typ I, Hormonsubstitution oder sonstiger nicht abgebildeter Pumpenanlass: kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf
- Bei Folgeprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer externen Medikamentenpumpe zur kontinuierlichen parenteralen oder enteralen Behandlung einer chronischen neurologischen Erkrankung: 4340 „Folgeprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer externen Medikamentenpumpe zur kontinuierlichen parenteralen oder enteralen Katheterbehandlung einer chronischen neurologischen Erkrankung (z.B. Morbus Parkinson, Spastik), einschließlich - klinischer Überwachung des Patienten -Lage- und Funktionskontrolle bzw. Korrektur der Katheterlage -Einweisung des Patienten, je Sitzung" (86,47 €), 1x je Sitzung
- Bei Wiederauffüllen oder Beschicken einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur Schmerztherapie/Spasmolyse: 1818 „Wiederauffüllen einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse, einschließlich Überwachung der Vitalfunktionen, ggf. einschließlich Lagekontrolle des Katheters, Kontrolle der Funktionstüchtigkeit und Korrektur des Katheters" (26,51 €), einmal je Sitzung
- Bei liegende implantierte oder externe Medikamentenpumpe mit Verlaufskontrolle, ausschließlich Verlaufskontrolle, ohne Erstanlage, Programmierung oder Wiederauffüllen der Pumpe: 1820 „Verlaufskontrolle bei einer liegenden implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse Die Leistung nach Nummer 1820 ist neben der Leistung nach Nummer 1817, 1818, 4337, 4339 oder 4340 nicht berechnungsfähig." (22,21 €), einmal je Verlaufskontrolle
Die Spanne reicht von 22,21 € bis 107,88 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 36,87 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 784
Was hat nicht gestimmt?