GOÄ 785: Peritonealdialyse korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 785
Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Spülung
Punktzahl 330  
Einfachsatz 19,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 44,23 € 2,3x
Höchstsatz 67,31 € 3,5x
Ausschlüsse
790

Die Abrechnung der Peritonealdialyse nach GOÄ 785 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Der Artikel zeigt, wie die Ziffer korrekt angewendet wird.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 785

Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Spülung

Die GOÄ-Ziffer 785 ist im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) angesiedelt und mit 330 Punkten bewertet. Dies entspricht einem einfachen Gebührensatz von 19,23 Euro und einem Regelsatz von 44,23 Euro bei einem Hebesatz von 2,3.

Die Leistung umfasst die medizinische Einleitung der Peritonealdialyse als intrakorporales Nierenersatzverfahren. Hierbei ist insbesondere der erste Anschluss des Spülsystems an den bereits liegenden Katheter sowie die engmaschige ärztliche Überwachung des gesamten ersten Spülungsvorgangs inkludiert.

Historisch bedingt weicht das moderne medizinische Vorgehen stark von den Gegebenheiten bei der Einführung der Ziffer ab. Daher erfordert die korrekte Anwendung heute eine präzise Differenzierung zwischen der rein technischen Katheteranlage und der eigentlichen Dialyseüberwachung.

GOÄ 785 in der Praxis: Moderne Anwendung und Abgrenzung

In der modernen Nephrologie wird die chirurgische oder interventionelle Einbringung des Katheters strikt von der anschließenden Dialysebehandlung getrennt. Für die Implantation des Peritonealdialyse-Katheters in die Bauchhöhle ist daher die GOÄ-Ziffer 3135 heranzuziehen, während die GOÄ 785 den funktionellen Start der Therapie abbildet.

Die Ziffer 785 kommt somit typischerweise am ersten Tag der aktiven Behandlung zur Anwendung, wenn das Spülsystem erstmalig mit dem Katheter verbunden und die erste Spülungssitzung durchgeführt wird. Sie stellt die medizinische und funktionelle Inbetriebnahme des Systems sicher.

Für alle nachfolgenden, stationär durchgeführten Spülungsvorgänge ist die GOÄ 785 nicht mehr anwendbar. In diesen Fällen muss auf die GOÄ-Ziffer 786 für die Überwachung jeder weiteren Spülung ausgewichen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 785

Fallbeispiel 1: Stationäre Erstinbetriebnahme

Ein Patient mit terminaler Niereninsuffizienz erhält stationär einen Peritonealdialyse-Katheter. Am Folgetag erfolgt der erste Anschluss des Spülsystems und die Überwachung der ersten Spülung durch den behandelnden Arzt.

Die Implantation des Katheters am Vortag wird nach GOÄ 3135 abgerechnet. Für den ersten Anschluss und die Überwachung der ersten Spülung am Folgetag wird die GOÄ-Ziffer 785 mit dem Regelsatz (2,3-fach) in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Erstspülung bei Komplikationen

Bei der ersten Spülung über den neu implantierten Katheter kommt es zu Abflussbehinderungen und leichten peritonealen Reizungen. Der Arzt muss den Vorgang intensiv überwachen, die Lage des Katheters prüfen und medikamentös intervenieren, wodurch sich die Überwachungszeit verdoppelt.

Abgerechnet wird die GOÄ 785. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands und der engmaschigen Überwachung wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5-fach mit entsprechender Begründung gewählt.

Fallbeispiel 3: Umstellung auf intermittierende Dialyse (IPD)

Ein Patient wird stationär auf eine intermittierende Peritonealdialyse mit apparativem Dialysataustausch (IPD) eingestellt. Die erste Spülung erfolgt manuell zur Funktionsprüfung, danach wird auf das apparative System umgestellt.

Der erste manuelle Spülungsvorgang wird über die GOÄ 785 abgerechnet. Für die folgenden apparativen Zyklen erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ-Ziffer 792 gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ.

Häufige Fehler bei der GOÄ 785: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zeitgleiche Ansetzung der GOÄ 785 neben der GOÄ-Ziffer 790 (Vorbereitung eines Patienten auf die CAPD-Behandlung). Diese Kombination ist am selben Kalendertag explizit ausgeschlossen.

Achtung: Wird ein Patient stationär auf die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse (CAPD) vorbereitet und diese Vorbereitung nach GOÄ 790 liquidiert, dürfen die Ziffern 785 und 786 am selben Tag nicht zusätzlich berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig, wenn die GOÄ 785 fälschlicherweise für die operative Einbringung des Katheters genutzt wird. Hierfür ist zwingend die operative Ziffer GOÄ 3135 vorzusehen.

Auch die mehrfache Berechnung der GOÄ 785 innerhalb eines stationären Aufenthalts führt zu Kürzungen. Die Ziffer ist streng auf die erste Spülung begrenzt; alle Folgespülungen müssen mit der GOÄ 786 deklariert werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 785: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der exakte Zeitpunkt des Anschlusses, die Dauer der Überwachung sowie das Ergebnis der ersten Spülung detailliert festgehalten werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Vitalparametern des Patienten vor, während und nach dem Spülvorgang. Eventuelle Besonderheiten wie Ein- und Auslaufgeschwindigkeiten oder Schmerzsymptomatiken stützen die medizinische Notwendigkeit und die Abrechnungssicherheit.

Dokumentation: Erstanschluss des PD-Spülsystems an liegenden Tenckhoff-Katheter um 10:00 Uhr. Erste Spülung mit 1500 ml Dialysat. Überwachung des Ein- und Auslaufs bis 11:30 Uhr. Vitalparameter stabil, keine Schmerzen, Auslauf klar. Dr. med. Muster

GOÄ 785: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind ein überdurchschnittlich langer Überwachungszeitraum bei instabilem Kreislauf oder technische Erschwernisse beim Flüssigkeitsaustausch.

Auch anatomische Besonderheiten des Bauchraums, die den ersten Spülungsvorgang verzögern, oder eine ausgeprägte Unruhe des Patienten rechtfertigen eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss für den medizinischen Laien der Versicherung verständlich formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 785 können am selben Behandlungstag klinische Untersuchungen nach den Ziffern 1, 5 oder 7 anfallen, sofern diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Dialyseüberwachung stehen. Auch Laboruntersuchungen zur Kontrolle der Retentionswerte sind regulär kombinierbar.

Tipp: Denken Sie daran, dass die im Rahmen der Peritonealdialyse anfallenden Sachkosten (z. B. Dialyselösungen, Überleitungssysteme) nicht in der GOÄ 785 enthalten sind. Diese können als Auslagen gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden.

Ziffer 785 in der neuen GOÄ

Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf drei Konstellationen:

  • Bei intermittierende Peritonealdialyse unter Verwendung eines Cyclers im Dialysezentrum oder stationär, Dialysezentrum oder stationäre Behandlung (kein Heimdialyseverfahren): 3412 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer intermittierenden …" (253,95 €), je Dialyse
  • Bei kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse (CAPD) im Dialysezentrum oder stationär, Dialysezentrum oder stationäre Behandlung (kein Heimdialyseverfahren): 3413 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse …" (193,00 €), je Kalendertag
  • Bei Heimdialyseverfahren (CAPD oder CCPD): 3400 „Kontinuierliche ärztliche Betreuung inklusive Rufbereitschaft bei Durchführung einer Peritonealdialyse als Heimdialyseverfahren, je Kalendertag" (85,92 €), je Kalendertag

Die Spanne reicht von 85,92 € bis 253,95 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 44,23 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 785

Nein, eine zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 785 und der GOÄ 790 am selben Tag ist ausgeschlossen. Die GOÄ 790 regelt die stationäre Vorbereitung auf die CAPD-Behandlung und schließt die Ziffern 785 und 786 für diesen Kalendertag aus. Bei paralleler Erbringung muss sich für eine der beiden Leistungen entschieden werden.
Für die operative Implantation eines Peritonealdialyse-Katheters in die Bauchhöhle ist die GOÄ-Ziffer 3135 anzusetzen. Die GOÄ 785 umfasst lediglich den ersten Anschluss des Spülsystems und die Überwachung der ersten Spülung, nicht jedoch den chirurgischen Eingriff selbst. Die Entfernung des Katheters wird wiederum mit der GOÄ 2010 abgerechnet.
Für jede weitere Überwachung eines Spülungsvorgangs im stationären Rahmen wird die GOÄ-Ziffer 786 berechnet. Bei einer intermittierenden Peritonealdialysebehandlung mit apparativem Dialysataustausch (IPD) erfolgt die Abrechnung hingegen analog nach Nr. 792 gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Im ambulanten Bereich kommt für die tägliche Betreuung meist die Nr. 793 zum Tragen.
Ein Überschreiten des Regelsatzes von 2,3 ist bei einem ungewöhnlich hohen Überwachungsaufwand oder auftretenden Komplikationen während der ersten Spülung möglich. Typische Begründungen sind beispielsweise Kreislaufinstabilitäten des Patienten, technische Probleme mit dem Katheterabfluss oder eine deutlich verlängerte Überwachungszeit. Diese Besonderheiten müssen detailliert in der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die anfallenden Sachkosten für Dialyselösungen und Verbrauchsmaterialien sind nicht in der Gebühr der GOÄ 785 enthalten. Diese Kosten können gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ beziehungsweise bestehender Sondervereinbarungen gesondert gegenüber dem Kostenträger geltend gemacht werden. Eine genaue Auflistung der verwendeten Materialien in der Rechnung ist hierfür erforderlich.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich