Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 518: Erfahren Sie alles über die Prothesenschulung, wichtige Analogbewertungen bei CPAP und Stoma sowie typische Abrechnungsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 518
Prothesengebrauchsschulung des Patienten – gegebenenfalls einschl. seiner Betreuungsperson –, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 518 beschreibt die ärztliche Einweisung in den Gebrauch einer Prothese. Diese Leistung umfasst auch die Einarbeitung des Patienten in die restphysiologische Funktion der betroffenen Extremität. Dies erfolgt, nachdem die Prothese bereits angepasst und funktionsfähig gearbeitet wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Ziffer ist die geforderte Mindestdauer von 20 Minuten pro Sitzung. Ohne das Erreichen dieser Mindestzeit darf die Leistung nicht abgerechnet werden. Gegebenenfalls kann und sollte auch eine Betreuungsperson in die Schulung einbezogen werden, was im Leistungstext explizit vorgesehen ist.
GOÄ 518 in der Praxis: Indikationen und analoge Bewertungen
Die Ziffer bezieht sich primär auf das Ersatzstück einer fehlenden Extremität oder eines Teils davon. Sie gilt ausdrücklich nicht für das Einsetzen oder die Schulung bei inneren Prothesen wie Endoprothesen oder für künstliche Augen. Dennoch hat die Ziffer über analoge Bewertungen eine hohe Relevanz in anderen Fachgebieten erlangt.
Besonders in der Schlafmedizin ist die analoge Anwendung weit verbreitet. Nach einer Empfehlung der Bundesärztekammer kann die GOÄ 518 für die Schulung und das Training im Gebrauch einer nCPAP- oder BiPAP-Beatmungsmaske herangezogen werden. Auch die Einweisung von Stoma-Patienten in die Darmentleerung mittels Irrigatormethode wird analog nach dieser Ziffer berechnet.
Tipp: Dokumentieren Sie bei analogen Anwendungen stets den Verweis auf § 6 Abs. 2 GOÄ sowie die konkrete Indikation, um Rückfragen von Kostenträgern direkt zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 518
Fallbeispiel 1: Einweisung in eine myoelektrische Armprothese
Ein Patient erhält nach einer Unterarmamputation eine neue myoelektrische Prothese. Der Arzt führt eine 25-minütige Schulung zur Aktivierung der verbliebenen Muskelgruppen durch. Da die Mindestdauer überschritten ist und es sich um eine Fremdkraftprothesenschulung handelt, wird die GOÄ 518 mit dem Regelsatz berechnet.
Fallbeispiel 2: Analoge Abrechnung bei Schlafapnoe (nCPAP)
Bei einem Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe erfolgt die Erstanpassung und eine ausführliche 20-minütige Einweisung in die Handhabung der nCPAP-Beatmungsmaske. Die Abrechnung erfolgt analog gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer unter Angabe der GOÄ-Ziffer 518.
Fallbeispiel 3: Stoma-Irrigationsschulung
Ein Patient mit einem Anus praeter wird in der Praxis über 30 Minuten hinweg in die selbstständige Durchführung der Irrigatormethode eingewiesen. Diese komplexe Schulung zur kontrollierten Darmentleerung wird analog nach GOÄ 518 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 518: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Missachtung der Ausschlusskriterien. Die GOÄ 518 darf nicht neben der Nummer 725 (Anpassen von Kunstgliedern) in derselben Sitzung berechnet werden. Wird die Prothese am selben Tag angepasst und geschult, ist die Schulung in der Anpassungsgebühr enthalten.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung bei Gelenk-Endoprothesen (z. B. Hüft- oder Knie-TEP). Die Ziffer ist ausschließlich für Exoprothesen definiert. Für die postoperative Übungsbehandlung nach Endoprothesen-Implantationen müssen stattdessen Ziffern aus dem Bereich der Krankengymnastik gewählt werden.
Achtung: Das Unterschreiten der Mindestdauer von 20 Minuten führt bei einer Prüfung unweigerlich zum Honorarausschluss. Achten Sie auf eine minutengenaue Erfassung in der Kartei.
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Dokumentation der GOÄ 518: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten oder die Gesamtdauer der Schulung festgehalten werden. Auch die konkreten Inhalte der Instruktion sollten stichpunktartig dokumentiert werden.
Falls eine Betreuungsperson an der Schulung teilgenommen hat, sollte dies namentlich erwähnt werden. Dies stützt nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern kann auch als Begründung für eine Faktorerhöhung dienen.
Dokumentation: Prothesengebrauchsschulung bei Zustand nach Oberschenkelamputation rechts. Einweisung in die Kniegelenkssteuerung und Gangschulung unter Einbeziehung der Ehefrau (Betreuungsperson). Dauer: 25 Minuten (14:15 - 14:40 Uhr). Keine Komplikationen.
GOÄ 518: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1.8-fach bis zum Höchstsatz von 2.5-fach ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind erhebliche kognitive Einschränkungen des Patienten, ausgeprägte Koordinationsstörungen oder ein extrem hoher Erklärungsbedarf bei der Einbeziehung von Angehörigen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 518 können Beratungen nach GOÄ 1 oder 3 an separaten Tagen oder bei unterschiedlichen Fragestellungen berechnet werden. Physikalisch-medizinische Leistungen für andere Körperregionen sind parallel denkbar, sofern sie nicht die versorgte Extremität betreffen. Ein zeitgleicher Ansatz mit der Nummer 725 ist jedoch strikt ausgeschlossen.
Ziffer 518 in der neuen GOÄ
Die allgemeine Prothesengebrauchsschulung ist in der neuen GOÄ nach Art der Versorgung differenziert. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 12,58 €.
- 4217 Gebrauchsschulung für eine Extremitätenprothese, je Sitzung (43,83 €) — bei Extremitätenprothesen einschließlich myoelektrischer Prothesen und Fremdkraftprothesen
- 1520 Erstmalige Einweisung und Training im Gebrauch einer Beatmungsmaske bei Überdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren) (39,32 €) — bei CPAP- oder BiPAP-Beatmungsmasken; bei Wechsel des Maskentyps erneut berechnungsfähig
- 4923 Hörsystemanpassung und -Gebrauchsschulung bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. einschließlich Beratung und Anleitung der Bezugs- und/oder Betreuungsperson(en), je Versorgung (41,84 €) — bei Hörgeräteversorgung bis einschließlich 17 Jahre
- 4924 Strukturierte Hörgeräte-Gebrauchsschulung einer Einzelperson bei dokumentierter Schwerhörigkeit, je vollendete 20 Minuten (22,74 €) — bei Hörgeräteversorgung ab 18 Jahre
- 100 Strukturierte ambulante Schulung, auch Gerätegebrauchsschulung, eines Patienten und/oder einer Betreuungsperson, Dauer mindestens 15 Minuten (29,02 €) — für alle sonstigen Prothesen und Geräte, die nicht unter die obigen Ziffern fallen; Inhalt der Schulung ist in der Rechnung anzugeben
Die entscheidende Frage ist die Art der Versorgung. Bei Extremitätenprothesen gilt Nummer 4217; bei Beatmungsmasken Nummer 1520; bei Hörgeräten je nach Alter Nummer 4923 (Kind) oder 4924 (Erwachsener); für alles andere Nummer 100. Das frühere Mindestdauererfordernis von 20 Minuten für die allgemeine Schulung ist in Nummer 4217 nicht mehr vorgesehen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 518
Was hat nicht gestimmt?