GOÄ 887: Gruppenpsychiatrie bei Kindern – Abrechnungstipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 887
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,82 € 2,3x
Höchstsatz 40,81 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 887 für psychiatrische Gruppenbehandlungen bei Kindern erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 887

Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer

Die GOÄ-Ziffer 887 beschreibt eine spezifische psychiatrische Intervention im Gruppenkontext, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist. Diese Leistung umfasst die gezielte therapeutische Arbeit mit einer Gruppe von jungen Patienten, um psychiatrische, emotionale oder verhaltensbezogene Störungen zu behandeln. Die Interaktion innerhalb der Gruppe wird dabei als therapeutisches Werkzeug genutzt, um soziale Kompetenzen zu stärken und pathologische Verhaltensmuster abzubauen.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die strikte Vorgabe bezüglich der Mindestdauer von 60 Minuten sowie der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal zehn Personen. Die Abrechnung erfolgt je Teilnehmer, was bedeutet, dass für jeden anwesenden Patienten der entsprechende Satz liquidiert werden kann. Vorbemerkungen oder ergänzende Hinweise verdeutlichen, dass diese Ziffer eine hohe fachliche Spezialisierung voraussetzt.

GOÄ 887 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen

Die psychiatrische Gruppenbehandlung nach GOÄ 887 findet ihre Anwendung vor allem in der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis sowie in spezialisierten Ambulanzen. Typische Indikationen umfassen soziale Phobien, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), emotionale Störungen des Kindesalters sowie Anpassungsstörungen. Die Gruppe bietet den betroffenen Kindern einen geschützten Raum, um unter fachlicher Anleitung neue Verhaltensweisen zu erproben.

Im Vergleich zur Einzeltherapie ermöglicht das Gruppensetting das Lernen am Modell und die direkte Rückmeldung durch Gleichaltrige. Dies ist besonders bei Jugendlichen mit Identitäts- oder Interaktionsproblemen von unschätzbarem Wert. Die Abgrenzung zu rein psychotherapeutischen Gruppen ist wichtig, da die Ziffer 887 explizit die psychiatrische Behandlung fokussiert, welche auch psychoedukative und supportive Elemente beinhaltet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 887

Fallbeispiel 1: Soziales Kompetenztraining bei ADHS

Ein 10-jähriger Junge mit diagnostiziertem ADHS nimmt an einer strukturierten therapeutischen Gruppe mit insgesamt sechs Teilnehmern teil. Die Sitzung dauert 60 Minuten und konzentriert sich auf die Impulskontrolle und das Lösen von Konflikten im sozialen Umfeld. Da alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 887 zum Regelhöchstsatz von 2.3x (26,82 €).

Fallbeispiel 2: Angstbewältigungsgruppe für Jugendliche

Eine 15-jährige Patientin mit einer ausgeprägten sozialen Angststörung nimmt an einer wöchentlichen Gruppenbehandlung teil. Die Gruppe besteht aus acht Jugendlichen und wird über 75 Minuten durchgeführt. Aufgrund der intensiven Dynamik und der Notwendigkeit einer engmaschigen Krisenintervention wird die Ziffer 887 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3.5x (40,81 €) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Psychoedukation bei depressiver Episode

Ein 17-jähriger Jugendlicher mit einer mittelgradigen depressiven Episode besucht eine psychiatrische Gruppe zur Krankheitsbewältigung. Die Gruppe umfasst neun Teilnehmer und dauert exakt 60 Minuten. Die Abrechnung erfolgt problemlos über die GOÄ 887, da die Teilnehmergrenze von zehn Personen eingehalten wurde.

Häufige Fehler bei der GOÄ 887: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl. Sobald elf oder mehr Kinder an der Gruppe teilnehmen, verliert die Sitzung ihre Abrechnungsfähigkeit unter der GOÄ 887 für alle beteiligten Patienten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Teilnehmerlisten und die Dokumentation in dieser Hinsicht sehr genau.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 887 darf nicht neben den Ziffern 1 (Beratung) oder 3 (Eingehende Beratung) am selben Tag abgerechnet werden. Auch die Kombination mit der Ziffer 804 (Psychiatrische Behandlung) oder 806 ist am selben Kalendertag ausgeschlossen.

Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig eine unzureichende Dokumentation der tatsächlichen Dauer. Liegt die dokumentierte Zeit auch nur geringfügig unter den geforderten 60 Minuten Mindestdauer, wird die gesamte Leistung gestrichen. Eine nachträgliche Korrektur ist meist schwer durchsetzbar und führt zu unnötigen Honorarverlusten.

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Dokumentation der GOÄ 887: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarkürzungen abzuwehren. In der Patientenakte müssen neben dem Datum und den genauen Uhrzeiten (Beginn und Ende) auch die Gesamtzahl der Teilnehmer explizit festgehalten werden. Dies belegt die Einhaltung der formalen Kriterien der GOÄ.

Inhaltlich sollten die therapeutischen Schwerpunkte der Sitzung sowie die individuelle Beteiligung und Reaktion des jeweiligen Kindes kurz skizziert werden. Ein pauschaler Verweis auf das Gruppenthema reicht bei einer Prüfung oft nicht aus, da die Leistung je Teilnehmer individuell begründet sein muss.

Dokumentationsbeispiel: Psychiatrische Gruppenbehandlung von 14:00 bis 15:15 Uhr (75 Min.). Teilnehmerzahl: 7. Thema: Umgang mit Schulangst. Patient zeigte sich anfangs hochgradig blockiert, konnte jedoch durch gezielte therapeutische Ansprache zur aktiven Teilnahme motiviert werden.

GOÄ 887: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwerts über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung auf den 3,5-fachen Höchstsatz sind eine extreme Verhaltensauffälligkeit des Kindes, akute selbst- oder fremdgefährdende Tendenzen während der Sitzung oder eine extrem erschwerte Kommunikation. Auch eine besonders komplexe Gruppenzusammensetzung, die eine erhöhte Aufmerksamkeit des Therapeuten erfordert, kann herangezogen werden.

Tipp: Vermeiden Sie standardisierte Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand", wenn die Mindestdauer von 60 Minuten nur leicht überschritten wurde. Formulieren Sie stattdessen patientenspezifische Erschwernisse wie "erhöhter therapeutischer Aufwand wegen akuter motorischer Unruhe und Störung der Gruppeninteraktion".

Typische Ziffernkombinationen

Obwohl viele direkte Ausschlüsse existieren, gibt es sinnvolle Kombinationen im Behandlungsverlauf. So kann an Tagen ohne Gruppentherapie eine eingehende Beratung der Bezugspersonen nach Ziffer 4 erfolgen. Auch die Durchführung standardisierter Testverfahren zur Diagnostik an separaten Terminen ist eine gängige und erstattungsfähige Praxis, um den Therapieerfolg zu evaluieren.

Ziffer 887 in der neuen GOÄ

Die psychiatrische Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen (alt: mindestens 60 Minuten, höchstens 10 Teilnehmer, je Teilnehmer) wird nach Gruppenform, Teilnehmerzahl und Sitzungsdauer aufgefächert. Grundlage ist immer die Anzahl der Teilnehmer und ob es sich um eine psychoedukative oder eine therapeutische Gruppe handelt.

Therapeutische Gruppen bis 6 Teilnehmer

  • 4418 „Gruppenbehandlung … bis zu 6 Teilnehmer, mindestens 50 Minuten, unter 100 Minuten" — 40,08 € je Sitzung und Teilnehmer
  • 4419 „… bis zu 6 Teilnehmer, mindestens 100 Minuten" — 79,57 € je Sitzung und Teilnehmer

Therapeutische Gruppen 7–9 Teilnehmer

  • 4420 „… mindestens 7 bis höchstens 9 Teilnehmer, mindestens 50 Minuten, unter 100 Minuten" — 30,06 € je Sitzung und Teilnehmer
  • 4421 „… mindestens 7 bis höchstens 9 Teilnehmer, mindestens 100 Minuten" — 59,68 € je Sitzung und Teilnehmer

Gruppen mit genau 10 Teilnehmern

  • 4415 „Gruppenbehandlung … 10 bis 15 Teilnehmer, mindestens 50 Minuten" — 17,18 € je Sitzung und Teilnehmer; keine kinderpsychiatrische Spezifizierung in der Legende, ist aber die einzige verfügbare Ziffer für genau 10 Teilnehmer aus der alten Gruppe

Psychoedukative Gruppen (Kinder/Jugendliche)

  • 4416 „Psychoedukative Gruppenbehandlung von Kindern … bis zu 6 Teilnehmer, mindestens 50 Minuten, unter 100 Minuten" — 40,08 € je Sitzung und Teilnehmer
  • 4417 „… bis zu 6 Teilnehmer, mindestens 100 Minuten" — 79,57 € je Sitzung und Teilnehmer

Der bisherige 2,3-fache Satz der Ziffer 887 lag bei 26,82 €. In der Abrechnung entscheiden Teilnehmerzahl, Sitzungsdauer und Gruppenformat (therapeutisch/psychoedukativ), welche Ziffer gilt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 887

Nein, die GOÄ-Ziffer 887 ist am selben Behandlungstag nicht neben der Ziffer 1 (Beratung) abrechenbar. Dieser Ausschluss ist in den allgemeinen Bestimmungen und Ausschlusslisten der GOÄ fest verankert. Ärzte müssen daher genau prüfen, welche Leistung im Vordergrund steht.
Die maximale Teilnehmerzahl für eine psychiatrische Gruppenbehandlung nach GOÄ 887 beträgt zehn Personen. Wird diese Grenze überschritten, ist die Abrechnung dieser Ziffer für keinen der Teilnehmer zulässig. Eine sorgfältige Planung der Gruppengröße ist daher zwingend erforderlich.
Die Mindestdauer für eine psychiatrische Gruppenbehandlung nach GOÄ 887 beträgt 60 Minuten. Kürzere Sitzungen können nicht über diese Ziffer abgerechnet werden. Die tatsächliche Dauer muss in der Patientenakte exakt dokumentiert werden.
Nein, die GOÄ 887 ist explizit für Kinder und Jugendliche vorgesehen, was in der Regel Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr umfasst. Für erwachsene Patienten steht stattdessen die Ziffer 886 zur Verfügung. Die Altersgrenzen sind bei der Rechnungsstellung strikt einzuhalten.
Eine Steigerung über den Regelsatz ist durch einen erhöhten therapeutischen Aufwand, wie etwa bei stark verhaltensauffälligen oder akut krisenhaften Kindern, begründbar. Auch eine besonders schwierige Gruppendynamik oder ein hoher Koordinationsaufwand können als Begründung dienen. Die Argumente müssen patientenindividuell in der Rechnung dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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