Abschnitt G

Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie

45 GOÄ-Ziffern
A888 Psychiatrische Behandlung zur Reintegration eines Erwachsenen mit psychopathologisch definiertem Krankheitsbild als Gruppenbehandlung (in Gruppen von 3 bis 8 Teilnehmern) durch syndrombezogene verbale Intervention als therapeutische Konsequenz aus den dokumentierten Ergebnissen der selbsterbrachten Leistung nach Nr. 801, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer und Sitzung Regelhöchstsatz 26,82 € 800 Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes – Regelhöchstsatz 26,15 € 801 Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson – Regelhöchstsatz 33,51 € 804 Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration – Regelhöchstsatz 20,10 € 806 Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten –, Mindestdauer 20 Minuten Regelhöchstsatz 33,51 € 807 Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung , auch in mehreren Sitzungen Regelhöchstsatz 53,61 € 808 Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten Regelhöchstsatz 53,61 € 812 Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch Regelhöchstsatz 67,02 € 816 Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- und Umstellung und auch mit Einschaltung der Kontaktperson – Regelhöchstsatz 24,13 € 817 Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen Regelhöchstsatz 24,13 € 825 Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung Regelhöchstsatz 11,13 € 826 Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung – gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung – Regelhöchstsatz 13,27 € 827 Elektroenzephalographische Untersuchung – auch mit Standardprovokationen – Regelhöchstsatz 81,10 € 827a Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung Regelhöchstsatz 127,35 € 828 Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP) Regelhöchstsatz 81,10 € 829 Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie – Regelhöchstsatz 21,46 € 830 Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen Regelhöchstsatz 10,72 € 831 Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen Regelhöchstsatz 10,72 € 832 Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation Regelhöchstsatz 21,18 € 833 Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik – einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen – Regelhöchstsatz 38,20 € 835 Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind Regelhöchstsatz 8,58 € 836 Intravenöse Konvulsionstherapie Regelhöchstsatz 25,46 € 837 Elektrische Konvulsionstherapie Regelhöchstsatz 36,59 € 838 Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln Regelhöchstsatz 73,74 € 839 Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitgeschwindigkeit Regelhöchstsatz 93,84 € 840 Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie – Regelhöchstsatz 93,84 € 842 Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik Regelhöchstsatz 67,02 € 845 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose Regelhöchstsatz 20,10 € 846 Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten Regelhöchstsatz 20,10 € 847 Übende Verfahren (z. B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern , Dauer mindestens 20 Minuten , je Teilnehmer Regelhöchstsatz 6,03 € 849 Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten [1, 2, 3, 4, 5,] Regelhöchstsatz 30,84 € 855 Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt Regelhöchstsatz 75,74 € 856 Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE (K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt Regelhöchstsatz 37,87 € 857 Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt Regelhöchstsatz 12,17 € 860 Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen Regelhöchstsatz 123,33 € 861 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten Regelhöchstsatz 92,51 € 862 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer Regelhöchstsatz 46,25 € 863 Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten Regelhöchstsatz 92,51 € 864 Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer Regelhöchstsatz 46,25 € 865 Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung Regelhöchstsatz 46,25 € 870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten – gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten – Regelhöchstsatz 100,56 € 871 Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer Regelhöchstsatz 20,10 € 885 Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge Regelhöchstsatz 67,02 € 886 Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten Regelhöchstsatz 93,84 € 887 Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer Regelhöchstsatz 26,82 €