GOÄ 835: Fremdanamnese abrechnen – Fallstricke & Alternativen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 835
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
Punktzahl 64  
Einfachsatz 3,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,58 € 2,3x
Höchstsatz 13,05 € 3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 835 regelt die Fremdanamnese bei psychisch Kranken oder verhaltensgestörten Kindern. Erfahren Sie, warum GOÄ 4 meist die bessere Wahl ist.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 835

Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind

Die GOÄ-Ziffer 835 beschreibt eine spezifische psychiatrische und pädiatrische Leistung. Sie umfasst die Erhebung der Fremdanamnese durch die Befragung von Dritten. Dies können Eltern, Lebenspartner, Lehrer oder Pflegekräfte sein. Die Ziffer ist explizit für die Anwendung bei einem psychisch Kranken oder einem verhaltensgestörten Kind reserviert.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Berechnung ist, dass die Erhebung nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung stattfindet. Das bedeutet, dass die Befragung der Bezugsperson organisatorisch und zeitlich getrennt von der eigentlichen körperlichen oder psychiatrischen Untersuchung des Patienten erfolgen muss.

GOÄ 835 in der Praxis: Die verdrängte Ziffer im Schatten der GOÄ 4

In der modernen Praxis wird die GOÄ 835 nur noch selten herangezogen. Der Grund hierfür liegt in der Einführung der GOÄ-Ziffer 4 im Jahr 1996. Die Ziffer 4 deckt die Fremdanamnese unabhängig von der Art der Erkrankung ab und ist mit 220 Punkten deutlich höher bewertet. Da die GOÄ 835 lediglich 64 Punkte aufweist, ist sie aus ökonomischer Sicht fast vollständig obsolet geworden.

Dennoch behält die Ziffer in speziellen Konstellationen ihre theoretische Daseinsberechtigung. Wenn die Voraussetzungen der GOÄ 4 nicht erfüllt sind, kann die GOÄ 835 als Abrechnungsalternative dienen. Dies setzt jedoch voraus, dass kein Ausschlusskriterium greift und die strengen Vorgaben bezüglich des zeitlichen Zusammenhangs eingehalten werden.

Achtung: Eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 4 und 835 ist absolut ausgeschlossen. Da die GOÄ 4 mit 220 Punkten fast das Vierfache der GOÄ 835 einbringt, sollte in der Praxis fast immer die GOÄ 4 bevorzugt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 835

Fallbeispiel 1: Fremdanamnese bei einem verhaltensgestörten Kind

Ein Kinder- und Jugendpsychiater führt an einem separaten Tag ein Telefongespräch mit der Klassenlehrerin eines Kindes mit ADHS-Verdacht. Da an diesem Tag kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet, ist der zeitliche Zusammenhang mit einer Untersuchung ausgeschlossen. Der Arzt erhebt wichtige Verhaltensdaten über das verhaltensgestörte Kind. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 835.

Fallbeispiel 2: Befragung des Betreuers eines demenzkranken Patienten

Der behandelnde Neurologe kontaktiert den gesetzlichen Betreuer eines schwer demenzkranken Patienten telefonisch an einem untersuchungsfreien Tag. Ziel ist es, die kognitive Verschlechterung im häuslichen Umfeld zu evaluieren. Da es sich um einen psychisch Kranken handelt und kein zeitlicher Zusammenhang zu einer Untersuchung besteht, ist die Fremdanamnese nach GOÄ 835 berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Gespräch mit den Eltern eines depressiven Jugendlichen

Eine Psychiaterin führt ein separates Gespräch mit den Eltern eines depressiven Jugendlichen, um die familiäre Dynamik und den Krankheitsverlauf zu erfassen. Das Gespräch findet zwei Tage nach der Erstuntersuchung statt. Da die Erhebung isoliert erfolgt, kann die Leistung nach GOÄ 835 abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 835: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 835 ist die Missachtung des zeitlichen Zusammenhanges. Wenn die Fremdanamnese am selben Tag wie eine eingehende Untersuchung nach den Nummern 800 oder 801 stattfindet, ist die Abrechnung unzulässig. Private Krankenversicherungen streichen die Ziffer in solchen Fällen konsequent, da der zeitliche Zusammenhang als gegeben gilt.

Ein weiterer Fehler betrifft die Mehrfachabrechnung. Die GOÄ 835 ist nur einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Selbst wenn der Arzt mehrere verschiedene Bezugspersonen kontaktiert, darf die Gebühr nicht vervielfacht werden. Zudem müssen die zahlreichen Ausschlussziffern wie die Nummern 1, 3, 4, 34, 806 und 807 beachtet werden.

Tipp: Achten Sie penibel auf das Datum und die Uhrzeit der Leistungserbringung. Liegt die Fremdanamnese am selben Tag wie eine eingehende Untersuchung, wird die Ziffer 835 von den privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 835: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, wer befragt wurde und in welchem Verhältnis diese Person zum Patienten steht. Die Identität der Bezugsperson sowie der konkrete Inhalt des Gesprächs müssen dokumentiert werden.

Zudem sollte die medizinische und klinische Notwendigkeit der Fremdanamnese aus den Aufzeichnungen hervorgehen. Da die Ziffer nur bei psychisch Kranken oder verhaltensgestörten Kindern anwendbar ist, muss die entsprechende Diagnose in der Akte hinterlegt sein. Nur so kann die Dokumentationspflicht rechtssicher erfüllt werden.

Dokumentation: Telefonische Fremdanamnese mit der Mutter (Frau Becker) bezüglich des verhaltensgestörten Kindes Felix B. erhoben. Kein zeitlicher Zusammenhang mit einer Untersuchung am heutigen Tag. Dauer: 12 Minuten. Inhalt: Aggressive Ausbrüche im häuslichen Umfeld und Schlafstörungen dokumentiert.

GOÄ 835: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 835 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz abgerechnet werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine erschwerte Kommunikation mit der Bezugsperson oder ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand. Auch eine ausgeprägte Fremdaggressivität des Patienten, die das Gespräch beeinflusst, rechtfertigt einen erhöhten Zeitaufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Bei der Kombination mit anderen Leistungen ist Vorsicht geboten. Da die GOÄ 835 nicht neben den Beratungsziffern 1, 3 und 4 stehen darf, schrumpfen die Kombinationsmöglichkeiten erheblich. Erlaubt sind jedoch Ziffernkombinationen mit therapeutischen Leistungen aus dem Abschnitt G, sofern die jeweiligen Ausschlusskriterien nicht verletzt werden.

Ziffer 835 in der neuen GOÄ

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Die einmalige Fremdanamnese bei einem psychisch Kranken oder verhaltensgestörten Kind — außerhalb des zeitlichen Zusammenhangs mit einer eingehenden Untersuchung — wird in der neuen GOÄ zeitabhängig abgerechnet:

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  • 4406 „Erhebung der kinder- und jugendpsychiatrischen, psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Fremdanamnese, Dauer unter 15 Minuten" (9,86 €) — entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur 4407
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  • 4407 „Fremdanamnese, je vollendete 15 Minuten" (32,14 €) — bis zu viermal je Sitzung berechnungsfähig
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Die Dauer entscheidet: Bei einer Fremdanamnese unter 15 Minuten gilt 4406 allein. Dauert sie länger, kommen vollendete 15-Minuten-Einheiten nach 4407 zum Ansatz, optional gefolgt von einmal 4406 als Abschlussleistung für die verbleibende Restzeit.

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Heute bringt die 835 beim 2,3-fachen Satz 8,58 €. Die neue Zeitabrechnung liegt bei 15-Minuten-Blöcken nach 4407 mit 32,14 € je Einheit erheblich höher.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 835

Die GOÄ-Ziffer 835 kommt für die einmalige Erhebung einer Fremdanamnese bei psychisch Kranken oder verhaltensgestörten Kindern zum Einsatz. Voraussetzung ist, dass die Befragung nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung stattfindet. Zudem darf keine höherwertige Ziffer wie die GOÄ 4 abgerechnet werden.
Die GOÄ 835 ist durch die Einführung der deutlich höher bewerteten GOÄ-Ziffer 4 im Jahr 1996 faktisch in den Hintergrund getreten. Da die GOÄ 4 mit 220 Punkten bewertet ist und sowohl für somatische als auch psychische Erkrankungen gilt, ist sie wirtschaftlich meist attraktiver. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern ist ausgeschlossen.
Ein zeitlicher Zusammenhang liegt vor, wenn die Fremdanamnese anlässlich desselben Arzt-Patienten-Kontaktes wie eine eingehende Untersuchung nach den Nummern 800 oder 801 erhoben wird. In diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ 835 ausgeschlossen. Die Befragung muss somit organisatorisch und zeitlich getrennt stattfinden.
Nein, die GOÄ 835 ist pro Krankheitsfall nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt im Verlauf mehrere verschiedene Bezugs- oder Kontaktpersonen des Patienten befragt. Die patientenbezogene Befragung ist mit der einmaligen Gebühr vollständig abgegolten.
Die GOÄ 835 ist von der Nebeneinanderberechnung mit zahlreichen Ziffern ausgeschlossen, darunter die Nummern 1, 3, 4, 22, 30, 34 sowie die psychiatrischen Ziffern 806, 807, 817 und 860. Vor der Abrechnung muss daher genau geprüft werden, welche Leistungen am selben Tag erbracht wurden.
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