Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 860: So rechnen Sie die biographische Anamnese rechtssicher ab, vermeiden Honorarverluste und dokumentieren fehlerfrei.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 860
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 860 wie folgt:
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
Diese Ziffer bildet die diagnostische Grundlage für die Einleitung einer wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie. Sie umfasst sowohl das persönliche Gespräch zur Exploration der Lebensgeschichte als auch die anschließende schriftliche Dokumentation der Befunde. Die Leistung kann sich über mehrere Sitzungen erstrecken, wird jedoch erst nach vollständiger Erbringung abgerechnet.
GOÄ 860 in der Praxis: Indikationsstellung und Anwendungsbereich
Die Erhebung einer biographischen Anamnese nach Nummer 860 ist die klassische Einstiegsposition für psychotherapeutische Behandlungen. Sie dient der Klärung, ob eine behandlungsbedürftige seelische Krankheit vorliegt und welches Therapieverfahren indiziert ist. Die Abrechnung ist auch dann zulässig, wenn sich im Verlauf herausstellt, dass eine Psychotherapie nicht zweckmäßig ist.
Obwohl der offizielle Text neurosenpsychologische Gesichtspunkte nennt, ist die Ziffer auch für die Verhaltenstherapie anwendbar. In diesem Fall erfolgt die Exploration unter verhaltensanalytischen Gesichtspunkten. Seit Juli 2024 existieren zudem Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen, die eine analoge Anwendung für weitere wissenschaftlich anerkannte Verfahren wie die Systemische Therapie ermöglichen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 860
Fallbeispiel 1: Einleitung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
Ein Patient stellt sich mit Symptomen einer schweren depressiven Episode vor. Der Arzt erhebt in zwei Sitzungen die biographische Anamnese, um die psychodynamischen Zusammenhänge zu explorieren, und dokumentiert diese schriftlich.
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Erhebung mit der GOÄ-Ziffer 860 zum Regelsatz. Da die Leistung über mehrere Sitzungen erbracht wurde, ist sie dennoch nur einmalig berechnungsfähig.
Fallbeispiel 2: Verhaltenstherapeutische Indikationsstellung
Eine Patientin leidet unter einer ausgeprägten Panikstörung. Der Therapeut führt eine biographische Anamnese unter verhaltensanalytischen Gesichtspunkten durch, um auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen zu identifizieren.
Die Abrechnung der Ziffer 860 ist hier vollkommen korrekt. Die verhaltensanalytische Exploration tritt an die Stelle der neurosenpsychologischen Betrachtung, was durch die medizinische Notwendigkeit begründet ist.
Fallbeispiel 3: Diagnostik ohne anschließende Therapie
Nach einer ausführlichen biographischen Exploration stellt sich heraus, dass beim Patienten aktuell keine ausreichende Therapiemotivation vorliegt. Eine Psychotherapie wird daher vorerst nicht eingeleitet.
Auch in diesem Szenario ist die GOÄ 860 voll abrechenbar. Die Ziffer dient explizit der Indikationsstellung, deren Ergebnis auch negativ ausfallen darf.
Häufige Fehler bei der GOÄ 860: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen Anamneseziffern. Die GOÄ schließt das Nebeneinander von Nummer 860 und den Nummern 807 (kinder- und jugendpsychiatrische Anamnese) sowie 835 explizit aus. Auch eine mehrfache Abrechnung innerhalb eines kurzen Zeitraums führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Achtung: Der Begriff Behandlungsfall ist bei der Ziffer 860 im Sinne eines Krankheitsfalls zu interpretieren. Eine Wiederholung der biographischen Anamnese nach wenigen Wochen ist medizinisch meist nicht begründbar und wird von Prüfstellen beanstandet.
Zudem fordern Kostenträger bei einer Abrechnung nach nur sehr kurzen Patientenkontakten oft den Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands. Da die Ziffer hoch bewertet ist, muss ihr ein angemessener zeitlicher Aufwand im Arzt-Patienten-Kontakt gegenüberstehen. Reine Aktenstudien oder das bloße Ausfüllen von Formularen ohne direkten Kontakt rechtfertigen die Ziffer nicht.
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Dokumentation der GOÄ 860: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Die schriftliche Aufzeichnung muss die lebensgeschichtliche Entwicklung, die Krankheitsanamnese sowie die psychodynamische oder verhaltensanalytische Beurteilung enthalten. Auch die Begründung für die gewählte therapeutische Indikation muss klar hervorgehen.
Dokumentation: Ausführliche biographische Exploration (Dauer: 2x 50 Min.). Erfassung der frühkindlichen Entwicklung, familiärer Konfliktmuster und der Berufsbiographie. Neurosenpsychologische Beurteilung: Reaktive depressive Symptomatik bei struktureller Vulnerabilität. Indikation für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gestellt.
Es empfiehlt sich, die genauen Daten und die Dauer der einzelnen Sitzungen, in denen die Anamnese erhoben wurde, exakt zu protokollieren.
Tipp: Da Privatversicherungen häufig Berichte an den Gutachter fordern, sollten Ärzte die Erstellung dieses Berichts separat nach den Nummern 80 oder 85 GOÄ liquidieren, sofern ein schriftliches Gutachten angefordert wurde.
GOÄ 860: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 860 liegt beim 2,3-fachen Satz (123,33 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (187,67 €) ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine besonders komplexe biographische Dynamik, ausgeprägte Kommunikationsbarrieren oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Fremdanamnese unter Einbeziehung von Angehörigen.
Typische Ziffernkombinationen
Am Tag der Erhebung der biographischen Anamnese können begleitende psychiatrische Untersuchungen nach Nummer 801 oder beratende Gespräche berechnet werden, sofern die Leistungsinhalte getrennt erbracht wurden. Die Einleitung oder Verlängerung einer Psychotherapie kann zusätzlich mit der Nummer 808 abgerechnet werden. Nicht zulässig ist jedoch die gleichzeitige Berechnung von probatorischen Sitzungen am selben Tag, wenn diese zeitlich nicht klar von der Anamnese getrennt werden können.
Ziffer 860 in der neuen GOÄ
Die biographische Anamnese unter psychodynamischen Gesichtspunkten erhält in der neuen GOÄ mit der neuen Nummer 4405 eine direkte Nachfolgerin — mit erweitertem Methodenspektrum und neuem Preisrahmen.
4405 „Erhebung einer biographischen Anamnese unter psychodynamischen und/oder lerngeschichtlichen Gesichtspunkten … ggf. zur Einleitung und Indikationsstellung, bei analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie oder systemischer Psychotherapie, einschließlich schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen" — 178,55 €, einmal innerhalb von drei Kalendermonaten berechnungsfähig.
Der Festsatz liegt damit klar über dem bisherigen 2,3-fachen Satz von 123,33 €. Die neue Legende erweitert den Anwendungsbereich der alten Ziffer (bisher: tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) ausdrücklich auf Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie und systemische Psychotherapie. Gegenüber der bisherigen Beschränkung „im Behandlungsfall (= Krankheitsfall) einmal" ist die neue Dreimonatsfrist etwas restriktiver: Eine Wiederholung bei einer neuen Erkrankung innerhalb von drei Monaten ist jetzt ausgeschlossen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 860
Was hat nicht gestimmt?